…für den Zeitraum Jänner 2003 bis September 2003 sowie Dezember 2003 bis Dezember 2004 mehr als eine bloß behördeninterne Kontrolle der vorliegenden Unterlagen gewesen wäre. Letztlich ist als einzige der Aktenlage entnehmbare nach außen erkennbare Amtshandlung die Zustellung des Rückforderungsbescheides am 12.5.2010 anzusehen…
…zu dokumentieren, "dass wir den Bescheid verspätet empfangen haben und es uns deshalb nicht möglich war, die Berufung fristgerecht einzureichen". Diese substanzlose Behauptung ohne jegliche Glaubhaftmachung oder Ersichtlichmachung einer tatsächlich verspäteten Zustellung des elektronischen Bescheides kann der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen, da jedenfalls entsprechende…
…zu dokumentieren, "dass wir den Bescheid verspätet empfangen haben und es uns deshalb nicht möglich war, die Berufung fristgerecht einzureichen". Diese substanzlose Behauptung ohne jegliche Glaubhaftmachung oder Ersichtlichmachung einer tatsächlich verspäteten Zustellung des elektronischen Bescheides kann der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen, da jedenfalls entsprechende…
…zu dokumentieren, "dass wir den Bescheid verspätet empfangen haben und es uns deshalb nicht möglich war, die Berufung fristgerecht einzureichen". Diese substanzlose Behauptung ohne jegliche Glaubhaftmachung oder Ersichtlichmachung einer tatsächlich verspäteten Zustellung des elektronischen Bescheides kann der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen, da jedenfalls entsprechende…
…zu dokumentieren, "dass wir den Bescheid verspätet empfangen haben und es uns deshalb nicht möglich war, die Berufung fristgerecht einzureichen". Diese substanzlose Behauptung ohne jegliche Glaubhaftmachung oder Ersichtlichmachung einer tatsächlich verspäteten Zustellung des elektronischen Bescheides kann der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen, da jedenfalls entsprechende…
…zu dokumentieren, "dass wir den Bescheid verspätet empfangen haben und es uns deshalb nicht möglich war, die Berufung fristgerecht einzureichen". Diese substanzlose Behauptung ohne jegliche Glaubhaftmachung oder Ersichtlichmachung einer tatsächlich verspäteten Zustellung des elektronischen Bescheides kann der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen, da jedenfalls entsprechende…
…zu dokumentieren, "dass wir den Bescheid verspätet empfangen haben und es uns deshalb nicht möglich war, die Berufung fristgerecht einzureichen". Diese substanzlose Behauptung ohne jegliche Glaubhaftmachung oder Ersichtlichmachung einer tatsächlich verspäteten Zustellung des elektronischen Bescheides kann der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen, da jedenfalls entsprechende…
…geführt werden. Inwiefern die (nicht näher erläuterte) "schwere Erkrankung" des Berufungswerbers diesen gehindert hätte, den persönlich übernommenen Haftungsbescheid rechtzeitig an den steuerlichen Vertreter zur zeitgerechten Einbringung eines Rechtsmittels weiterzuleiten, sodass auch aus diesem Grund eine Zustellung des Bescheides an den steuerlichen Vertreter geboten gewesen wäre…
…Treffen geführt werden. Inwiefern die (nicht näher erläuterte) "Erkrankung" des Berufungswerbers diesen gehindert hätte, den persönlich übernommenen Haftungsbescheid rechtzeitig an den steuerlichen Vertreter zur zeitgerechten Einbringung eines Rechtsmittels weiterzuleiten, sodass auch aus diesem Grund eine Zustellung des Bescheides an den steuerlichen Vertreter geboten gewesen wäre…
…Zollverfahren nicht vertritt (dies hätte im Übrigen durch Nachfrage bereits bei der Schlussbesprechung geklärt werden können). Beim Einwand, der Bf. habe im Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides vom 29.11.2006 keine schriftliche Vollmacht vorgelegt und dies stehe im Widerspruch zu Art. 5 ZK iVm. …
…adressierten Einkommensteuerbescheid 1997 an die Mutter des Bw. zu. Damit ist dieser Bescheid bereits im Jahr 2001 rechtswirksam im Sinn der Bundesabgabenordnung ergangen. Unzutreffend ist, dass das Finanzamt stillschweigend davon ausgegangen ist, dass der Bw. mit der Zustellung des Einkommensbescheides an seine Mutter einverstanden ist…
…zu welcher sich die Bw. trotz Vorhaltes nicht ergänzend äußerte bzw. welche diese auch durch das Berufungsvorbringen nicht entkräftet (die verspätete Berufung wird vielmehr erwähnt), erfolgte die elektronische Zustellung des Bescheides rechtswirksam mit 11. August 2011. Die Berufung vom 14. November 2011 erfolgte daher nicht…
…Zustellung im rechtlichen Sinne keine Bescheiderlassung. Auf die von der Bw vorgebrachte, spätere elektronische Zustellung des Dokumentes (v) wird weiter unten eingegangen werden. Hand-/maschinschriftlich beim Finanzamt verändert wurden die aktenkundigen, o.a. Schriftstücke (w), (x) und (y) jeweils hinsichtlich des Zustellungsempfängers ("z.H." des…
…Anfechtung des Grunderwerbsteuerbescheides nicht möglich. Sollte die Behörde daher dennoch zu der Auffassung gelangen, dass die Rechtsmittelfrist bereits abgelaufen wäre, stellt dieser Zustellungsmangel zumindest ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis dar, das zur Wiedereinsetzung der allenfalls versäumten Frist gemäß § 308 BAO berechtigt. Mit Zustellung des Bescheides…
… Bescheide: ZI/2005 bis 2008; Laut Aktenvermerk des Sachbearbeiters des Finanzamtes vom 30. April 2012 ist eine Stornierung der ursprünglichen Zustellung in der Databox nicht möglich. Um Missbrauch zu vermeiden, hat die Antragstellerin selbst am 24. April 2012 die elektronische Zustellung widerrufen. Darüber wurde erwogen…
…dass Zustellungen, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, nach dem Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, ausgenommen Abschnitt III (Elektronische Zustellung), vorzunehmen sind. Gemäß § 289 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz außer in den Fällen des Absatz 1 immer in der Sache…
…MR Erbschaftsteuer in Höhe von S 170.356,00 fest. Die Zustellung des Bescheides erfolgte an den Vertreter des Legatars, Herrn Rechtsanwalt Dr.F. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. Da die Erbschaftsteuer durch den Legatar AR nicht entrichtet wurde, erließ das Finanzamt am 12…
…Fristsetzung erhalten. Die Einkommensteuererklärung habe sie mittlerweile nachgereicht. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 13. Dezember 2010 wurde die Berufung der Bw. als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde darin vorerst der angeführte Verfahrensverlauf geschildert. Danach wurde darin angeführt, dass eine Zustellung des Bescheides an die Bw. an…
…Pölten auf. Diese Bescheide seien in der Data- Box der F.KG gelandet und vom vormaligen Steuerberater Schebesta und Holzinger WirtschaftstreuhandgesmbH der F.KG elektronisch via FinanzOnline abgerufen worden. Gemäß § 98 Abs. 1 BAO gelte mangels anders lautender Regeln für Zustellungen das Zustellgesetz, mit Ausnahme…
…Juni 2004 elektronisch eingereicht und der Einkommensteuerbescheid am 18. Juni 2004 ergangen sei. Das Formular E 108e trage den Einlaufstempel 22. Juli 2004 (Übermittlung per Post). Gemäß Rz. 8229 EStR bestünden keine Bedenken, wenn die Prämie bis zum Ergehen (Zustellung) des das jeweilige Jahr betreffenden…