…in welcher Ausprägung und Intensität im konkreten Fall die einzelnen Kriterien vorliegen würden, sei eine Sachverhaltsfrage, wobei sich besondere Schwierigkeiten bei den Leistungsverhältnissen der Gesellschafter-Geschäftsführer insbesondere aus dem häufig vorzufindenden Umstand des Selbstkontrahierens ergeben könnten. Dieser Aspekt habe zur Folge, dass bei der Sachverhaltsfeststellung…
…die "zu entscheidenden Fragen besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweisen oder wenn der Entscheidung grundsätzliche Bedeutung zukommt". Dass von "besonderen" Schwierigkeiten im Sinn des § 282 Abs. 1 Z 2 BAO nur dann die Rede sein kann, wenn die Schwierigkeiten erheblich über dem durchschnittlichen Grad…
…Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat nach § 282 Z 2 BAO nur zulässig wäre, wenn die "zu entscheidenden Fragen besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweisen oder wenn der Entscheidung grundsätzliche Bedeutung zukommt". "Besondere" Schwierigkeiten im Sinn des § 282 Abs. 1 Z 2 BAO lägen dann…
…Beurteilung eines medizinischen Sachverhaltes zu einem Zeitpunkt, der über Jahre zurückliegt, bereitet vor allem in jenen Fällen besondere Schwierigkeiten, in denen ein entsprechendes Krankheitsbild - im Gegensatz zu beispielsweise unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigungen - in unterschiedlichsten Ausprägungen und unterschiedlicher Schwere bestehen kann. In derartigen Fällen kann auch ein…
…eines medizinischen Sachverhaltes zu einem Zeitpunkt, der über 16 Jahre zurückliegt, bereitet vor allem in jenen Fällen besondere Schwierigkeiten, in denen ein entsprechendes Krankheitsbild - im Gegensatz zu beispielsweise unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigungen - in unterschiedlichsten Ausprägungen und unterschiedlicher Schwere bestehen kann. In derartigen Fällen kann auch ein…
…indem er sie sorgsam durch die Sakramente stärkt und ihre Seelen Gott anempfiehlt; er soll sich mit besonderer Aufmerksamkeit den Armen, Bedrängten, Einsamen, den aus ihrer Heimat Verbannten und ebenso denen zuwenden, die in besondere Schwierigkeiten geraten sind; auch soll er seine Aufgabe darin sehen…
…1964; 1179/63). Die Inventurmaßnahmen sind so zu dokumentieren, dass sie ein sachverständiger Dritter ohne besondere Schwierigkeiten nachvollziehen kann. Als Inventurergebnis sind alle Wirtschaftsgüter mit ihren Einzelwerten in ein Bestandsverzeichnis (Inventar) aufzunehmen. Die Inventur erfolgt grundsätzlich im Weg einer körperlichen Bestandsaufnahme des einzelnen Wirtschaftsgutes. Das…
…eines medizinischen Sachverhaltes zu einem Zeitpunkt, der über JJ Jahre zurückliegt, bereitet vor allem in jenen Fällen besondere Schwierigkeiten, in denen ein entsprechendes Krankheitsbild - im Gegensatz zu beispielsweise unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigungen - in unterschiedlichsten Ausprägungen und unterschiedlicher Schwere bestehen kann. In derartigen Fällen kann auch ein…
…eines medizinischen Sachverhaltes zu einem Zeitpunkt, der so lange zurückliegt, bereitet vor allem in jenen Fällen besondere Schwierigkeiten, in denen ein entsprechendes Krankheitsbild - im Gegensatz zu beispielsweise unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigungen - in unterschiedlichsten Ausprägungen und unterschiedlicher Schwere bestanden haben kann. In derartigen Fällen kann auch ein…
…angegebene Steuernummer mit der in der Rechnung angegebenen Adresse übereinstimmt, als ausreichend betrachtet werden müssen. Diese Daten können vom Steuerpflichtigen ohne besondere Schwierigkeiten ermittelt werden, und es wird von ihm gewöhnlich auch verlangt werden können, dass er sich darüber insbesondere bei großen Rechnungsbeträgen ausreichende Gewissheit…
… 282 Abs. 1 BAO zulässig ist, wenn die zu entscheidenden Fragen besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweisen oder wenn der Entscheidung grundsätzliche Bedeutung zukommt, diese Voraussetzungen nach Ansicht des Referenten gegenständlich aber nicht gegeben waren. Auch wurde der Berufungsführer bereits im Schreiben vom 25…
…eines medizinischen Sachverhaltes zu einem Zeitpunkt, der über XX Jahre zurückliegt, bereitet vor allem in jenen Fällen besondere Schwierigkeiten, in denen ein entsprechendes Krankheitsbild - im Gegensatz zu beispielsweise unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigungen - in unterschiedlichsten Ausprägungen und unterschiedlicher Schwere bestehen kann. In derartigen Fällen kann auch ein…
…ist, liegt der entscheidungsrelevante Zeitpunkt mehr als 32 Jahre zurück. Die Beurteilung eines lange zurückliegenden Sachverhaltes bereitet vor allem in jenen Fällen besondere Schwierigkeiten, in denen ein entsprechendes Krankheitsbild - im Gegensatz zu beispielsweise unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigungen - in unterschiedlichen Ausprägungen und unterschiedlicher Schwere bestehen kann. In…
…Beurteilung eines medizinischen Sachverhaltes zu einem Zeitpunkt, der [X] Jahre zurückliegt, bereitet vor allem in jenen Fällen besondere Schwierigkeiten, in denen ein entsprechendes Krankheitsbild - im Gegensatz zu beispielsweise unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigungen - in unterschiedlichsten Ausprägungen und unterschiedlicher Schwere bestehen kann. In derartigen Fällen kann auch ein…
…2 EStG 1988 nicht enthalten ist, als von der "Kurze-Zeit"-Regel gedeckt erachtet hat. 3. Senatszuständigkeit Aufgrund der dargestellten divergierenden Spruchpraxis des unabhängigen Finanzsenates und der unterschiedlichen Literaturmeinungen weist die Entscheidung besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art auf, und es kommt ihr grundsätzliche Bedeutung zu. Gemäß …
…eines medizinischen Sachverhaltes zu einem Zeitpunkt, der beinahe 30 Jahre zurückliegt, bereitet vor allem in jenen Fällen besondere Schwierigkeiten, in denen ein entsprechendes Krankheitsbild - im Gegensatz zu beispielsweise unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigungen - in unterschiedlichsten Ausprägungen und unterschiedlicher Schwere bestehen kann. In derartigen Fällen kann auch ein…
…eines medizinischen Sachverhaltes zu einem Zeitpunkt, der über 20 Jahre zurückliegt, bereitet vor allem in jenen Fällen besondere Schwierigkeiten, in denen ein entsprechendes Krankheitsbild - im Gegensatz zu beispielsweise unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigungen - in unterschiedlichsten Ausprägungen und unterschiedlicher Schwere bestehen kann. In derartigen Fällen kann auch ein…
…Dritte mit Zustimmung des Gerichtes heranziehen. Diese darf nur erteilt werden, wenn die betreffende Tätigkeit besondere Schwierigkeiten bietet, der zu Betrauende zur Erfüllung der Aufgabe geeignet und verlässlich ist und eine wesentliche Schmälerung der Masse nicht zu gewärtigen ist. Unter diesen Voraussetzungen kann das Gericht…
…der Referent verlangt, dass der gesamte Berufungssenat zu entscheiden hat. Ein Verlangen nach Z 2 ist zulässig, wenn die zu entscheidenden Fragen besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweisen oder wenn der Entscheidung grundsätzliche Bedeutung zukommt. Ein solches Verlangen ist weiters zulässig, wenn die Verbindung…
…BStBl. II 1991, 59). Besondere Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Betriebsvorrichtung von den Gebäudeteilen bereiten nach Gürsching/Stenger insbesondere solche Anlagen, die - wie zB Be- und Entlüftungs- oder Klimaanlagen - im Normalfall zwar in erster Linie der Gebäudefunktion zu dienen bestimmt sind, im Hinblick auf die…