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UFSI RV/0516-I/05Keine Berücksichtigung der beschränkten Erbenhaftung im Abgabenfestsetzungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2007

…1995, 92/13/0115). Die Bw. meint weiters, die Festsetzung des Säumniszuschlages sei wegen der beschränkten Erbenhaftung nach § 802 ABGB unzulässig. Diesen Rechtsstandpunkt teilt die Abgabenbehörde zweiter Instanz aus folgenden Gründen nicht: Aufgrund der rechtskräftigen Einantwortung in den Nachlass des X.Y. wurde die Bw…

UFSW RV/1994-W/05Haftungsbescheid gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2009

…für die Steuer der am Erbfall Beteiligten als Gesamtschuldner. Aus dieser Bestimmung sind zwei Aspekte zu entnehmen: 1. Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt. Jeder Erbe haftet für die Erbschaftssteuerschuld nur in dem Ausmaß als ihm auch ein Anteil an dem Nachlass zugekommen ist…

UFSW RV/0682-W/08Heranziehung des einen Erben, als Haftender gemäß § 13 Abs.2 ErbstG 1955, zur Entrichtung der Hälfte der aushaftenden Erbschaftssteuerschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2012

…unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei" dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" "öffentliches Anliegen an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Das Ermessen ist bei der Erbenhaftung des § 13 Abs.2 ErbStG 1955 im Sinne…

UFSI RV/0122-I/06Übergang der Haftungsverpflichtung gemäß § 9 Abs. 1 BAO auf den (konkursverfangenen) Nachlass nach einem verstorbenen Vertreter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2007

…1999/11, S. 746 f; Bachl, ecolex 2000, S. 70 ff). In dem zur Erbenhaftung nach § 13 Abs. 2 ErbStG ergangenen Erkenntnis vom 9. 11. 2000, 2000/16/0376, hat der Verwaltungsgerichtshof unter Berufung auf die obige Lehrmeinung von Stoll zum Ausdruck gebracht, dass die…

UFSW RV/0480-W/06Haftung des Erben für die Erbschaftsteuer des Legatars
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2006

…Höhe von S 170.356,00 (entspricht € 12.380,25) jedenfalls in diesem Betrag gedeckt ist. Die Haftung des Erben besteht auch dann, wenn der Erbe das Empfangene nicht mehr hat (siehe Ritz, Ermessen bei der Erbenhaftung gemäß § 13 Abs 2 ErbStG, ÖStZ 1991…

UFSW RV/2803-W/08Keine Haftung des Erben für die Erbschaftssteuer der am Erbfall Beteiligten, wenn Nachlass überschuldet ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau F.A., Y., vertreten durch RA, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 18. Dezember 2007 betreffend Haftungsbescheid gem. § 13 Abs. 2 ErbStG (Erbschaftssteuer für Herrn H.J.) entschieden: Der Berufung…

UFSW RV/3606-W/02Keine Haftung der Erben für Erwerb durch Vertrag zugunsten Dritter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. Mai 2001, St. Nr. XY, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe In der Verlassenschaftssache nach…

UFSW RV/1336-W/08Rechtswidrigkeit der Geltendmachung der Erbenhaftung gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2010Teil 1/2

…folgt: Die Bw. wäre nicht als Erbin iSd § 13 Abs.2 ErbStG anzusehen. Die bekämpften Haftungsbescheide wären ausserhalb der Festsetzungs- und der Einhebungsverjährungsfrist erlassen worden. Die zur Erbenhaftung herangezogene Bw. habe lediglich von dritter Seite einen Geldbetrag für die Ausschlagung ihrer Erbschaft erhalten. Dieser Betrag…

UFSW RV/0143-W/05Haftung des Erben für die Erbschaftssteuerschuld eines Miterben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2006

…Deutschland ...... ein. Meine Tochter H.P. beschränke ich auf den gesetzlichen Pflichtteil, in welchen ihr sämtliche Vorempfänge einzurechnen sind. Eventuell noch bestehende Pflichtteilsansprüche gehen zu Lasten ihres Sohnes Herrn T.P. ." Die Erben gaben beide jeweils die bedingte Erbserklärung ab, und die Tochter machte ihren…

UFSW RV/3152-W/07Haftung der Erbin für die Erbschaftssteuer der Vermächtnisnehmerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2011

…in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Bei der Erbenhaftung des § 13 Abs. 2 ErbStG ist das Ermessen im Sinne einer Nachrangigkeit der Haftungsinanspruchnahme…

UFSG RV/0649-G/10Haftungsheranziehung eines Erben bei Miterbengemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2011

…gleichzusetzen. Bei der vorliegenden Ermessensentscheidung sind daher nicht nur das öffentliche Interesse an einem gesicherten und zeitnahen Abgabenaufkommen und die Einbringlichkeit der Abgabenschuld, sondern auch die besonderen Verhältnisse des konkreten Falles in Betracht zu ziehen. Das Ermessen ist bei der Erbenhaftung des § 13 Abs. 2…

UFSG RV/0650-G/10Haftungsheranziehung eines Erben bei Miterbengemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2011

…gleichzusetzen. Bei der vorliegenden Ermessensentscheidung sind daher nicht nur das öffentliche Interesse an einem gesicherten und zeitnahen Abgabenaufkommen und die Einbringlichkeit der Abgabenschuld, sondern auch die besonderen Verhältnisse des konkreten Falles in Betracht zu ziehen. Das Ermessen ist bei der Erbenhaftung des § 13 Abs. 2…

UFSL RV/1029-L/05Haftung des Erblassers für Schulden "seiner" GmbH; Mindeststeuer gemäß § 8 Abs. 5 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 1. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 5. Juli 2005 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Erbschaftssteuer wird gemäß § 8 Abs. 5 ErbStG mit 2 % der…

UFSW RV/1123-W/04Ermessensübung bei mehreren als Haftende in Betracht kommenden Erben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2006

…die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Die Inanspruchnahme eines (potentiellen) Haftungspflichtigen ist eine Ermessensentscheidung. Bei der Erbenhaftung des § 13 Abs. 2 ErbStG ist das Ermessen im Sinne…

UFSG RV/0239-G/05Haftung der Erbin für die Erbschaftssteuerschuld eines am Erbfall Beteiligten als Gesamtschuldnerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2006

…Ermessens' zu sehen. Will die Behörde ihre Schuldnerwahl mit den Grundsätzen rechtsstaatlicher Ermessensübung in Einklang bringen und sich nicht dem Vorwurf der Willkür aussetzen, muss sie ihren Entschluss nach sachlichen Gesichtspunkten fassen. Das Ermessen ist bei der Erbenhaftung des § 13 Abs. 2 ErbStG im Sinne…

UFSW RV/4388-W/09Rechtswidrigkeit der Erbenhaftung gemäß § 13 Abs.2 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2010Teil 1/2

…folgt: Die Bw. wäre nicht als Erbin iSd § 13 Abs.2 ErbStG anzusehen Die bekämpften Haftungsbescheide wären außerhalb der Festsetzungs- und der Einhebungsverjährungsfrist erlassen worden. Die zur Erbenhaftung herangezogene Bw. habe lediglich von dritter Seite einen Geldbetrag für die Ausschlagung ihrer Erbschaft erhalten. Dieser Betrag…

UFSW RV/0205-W/05Der Erbe haftet nicht für die Steuerschuld dessen, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden mit dem Tode des Erblassers unmittelbar einen Vermögensvorteil erworben hat, da der Versicherungserlös nicht in den Nachlass fällt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Ruth Hütthaler-Brandauer, 1060 Wien, Otto Bauer-Gasse 4, vom 18. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19. Mai 2004, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer Haftungsbescheid…

UFSW RV/4304-W/09Haftung des einzigen Erben für die Erbschaftssteuer der Legatarin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2011

…24.2.1997, 96/17/0066; VwGH 15.3.2001, 98/16/0167). Das Ermessen ist bei der Erbenhaftung des § 13 Abs. 2 ErbStG 1955 im Sinne einer Nachrangigkeit der Haftungsinanspruchnahme zu üben. Es wird daher im Allgemeinen nur dann gesetzeskonform sein, den Erben als…

UFSI RV/0287-I/04Ermessensübung bei einer Mehrheit als Haftungspflichtiger in Betracht kommender Erben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2005

…Haftung (§ 224 Abs. 1 BAO) zu Gesamtschuldnern werden. Das Ermessen (§ 20 BAO) ist auch bei der Erbenhaftung im Sinne einer Nachrangigkeit der Haftungsinanspruchnahme zu üben. Es wird daher im allgemeinen nur dann gesetzeskonform sein, den Erben als Haftenden in Anspruch zu nehmen, wenn die Einbringlichkeit…

UFSW RV/0731-W/06Haftung des Erblassers für Schulden Dritter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 8. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 27. Februar 2006, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 2…