…mathematisch genaue Ermittlung nicht erfolgen muss. Dem Finanzamt ist auch Recht zu geben, dass die Unterhaltspflicht nicht durch getrennte Wohnsitze aufgehoben wird. Zu prüfen ist noch, ob die Einkünfte der Ehegattin über die eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinausgehen (vgl. VwGH 18.10.1989, 88/13/0124)…
…dies zu bejahen, begründen freiwillige Unterhaltsgewährungen der Eltern des noch nicht selbsterhaltungsfähigen Ehepartners keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Reichen dagegen die Einkünfte des Gatten höchstens zur Bestreitung der eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse aus, so wird seine Unterhaltspflicht gegenüber dem nicht selbsterhaltungsfähigen Ehegatten verneint werden müssen, weshalb die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn DI G in XY, vom 11. Juli 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 14. Juni 2007 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum 1. Februar 2003 bis 31. Dezember 2004…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Abweisung des Antrages vom 19.6.2007 auf Familienbeihilfe ab Jänner 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch VT, vom 21. September 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 28. August 2000 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Mai 1992 bis 31. Mai 1996…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum September 2007 bis einschließlich März 2011 nach der am 24. September 2012 in 5026 Salzburg-Aigen, Aignerstraße 10, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden…
…prüfen ist daher, ob die Einkünfte des Ehegatten über die eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinausgehen, was seine Unterhaltspflicht begründen und somit den Anspruch auf Familienbeihilfe der Bw. ausschließen würde. Es ist sachgerecht, sich bei der Höhe der "bescheidensten Bedürfnisse" an den zivilrechtlichen Begriffen "notwendiger bzw. notdürftiger"…
…Bedürfnissen beizutragen, wobei der Ehegatte, der den gemeinsamen Haushalt führt, dadurch seinen Beitrag leistet. Zu prüfen ist, ob die Einkünfte des potentiell Unterhaltsverpflichteten (hier der Ehemann) über die eigenen bescheidenen Unterhaltsbedürfnisse hinausgeht. Der Maßstab dafür ist lt. Rechtsprechung des OGH das sog. "Existenzminimum". Nach Wittmann…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 13. Februar 2012, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 3. Februar 2012, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind XY, für die Zeit ab 1. Oktober…
…Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig beizutragen. Gemäß stRspr der Zivilgerichte umfassen Unterhaltsbedürfnisse von Kindern grundsätzlich deren gesamten Lebensbedarf, worunter neben den reinen Nahrungs- und Bekleidungskosten auch Kindergarten- und Schulkosten und Ausgaben für kulturelle, soziale und sportliche Interessen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.,vom 4. Mai 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 21/22, vertreten durch Mag. Irene König,vom 11. April 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau Bwin., vom 12. Jänner 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 18. Dezember 2008, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für die Kinder AundB für die Zeit vom 1. Dezember…
…ist daher, ob die Einkünfte des früheren Ehegatten über die eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinausgehen, was seine Unterhaltspflicht begründen und somit den Anspruch auf Familienbeihilfe der Berufungswerberin ausschließen würde. Es ist sachgerecht, sich bei der Höhe der "bescheidensten Bedürfnisse" an den zivilrechtlichen Begriffen "notwendiger bzw. notdürftiger…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., K., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. März 2009 bis 30. Juni 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Abweisung des Antrags auf erhöhte Familienbeihilfe ab 1. August 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die erhöhte Familienbeihilfe wird hinsichtlich des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 10. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 2. März 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage…
Wenn der Bw. nun vorbringt, er habe mit seinen an seine Tochter geleisteten Zahlungen überwiegend zu deren Unterhaltskosten beigetragen, so irrt er. Obwohl der Bw. bereits seitens des Finanzamtes aufgefordert wurde bekanntzugeben, ob neben den monatlichen Überweisungen an seine Tochter weitere Zahlungen an sie geleistet…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau X in XY, vom 6. Februar 2009 gegen die Rückforderungsbescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 20. Jänner 2009 betreffend Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. August 2008 bis 1. Februar 2009 entschieden: Die…
…prüfen, ob er auf Grund derselben den notwendigen Unterhalt für seinen noch in Berufsausbildung stehenden Gatten zu leisten vermag. Reichen die Einkünfte des Gatten höchstens zur Bestreitung der eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse aus, so wird seine Unterhaltspflicht gegenüber dem nicht selbsterhaltungsfähigen Ehegatten verneint werden müssen, weshalb…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch RA Mag. Axel BAUER, 1040 Wien, Favoritenstr. 26/6, vom 18. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 6. Dezember 2006 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der…