…obwohl er dazu verpflichtet ist, keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. (2) Die Festsetzung kann erfolgen, 1. von Amts wegen innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages, 2. wenn der Antrag auf…
…obwohl er dazu verpflichtet ist, keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. (2) Die Festsetzung kann erfolgen, 1. von Amts wegen innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages, 2. wenn der Antrag auf…
…ist, keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. (§ 201 Abs. 1 BAO) Die Festsetzung kann gemäß § 201 Abs. 2 Z 1 BAO von Amts wegen innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages erfolgen…
…um, darf es auch hier keine Rolle spielen, wie der vom Abgabepflichtigen in einer Abgabenerklärung selbst bekannt gegebene Abgabenbetrag konkret errechnet wurde. Wurde ein Betrag unter Offenlegung aller Umstände und mit Unterstützung des Finanzamts errechnet, sodann im Wege einer Abgabenerklärung erklärt und sogleich einbezahlt, so…
…an die Stelle des festgesetzten Betrages der selbst berechnete und der Abgabenbehörde bekanntgegebene Betrag. Dies gilt sinngemäß, wenn nach den Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe einem abgabenrechtlich Haftungspflichtigen obliegt. Bei Selbstbemessungsabgaben (mit gesetzlicher Fälligkeitsregelung) beginnt die Dreimonatsfrist frühestens mit Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages bzw…
…voraus (vgl. Ritz, BAO-Handbuch, 114), dass sich die bekannt gegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist oder dass der Abgabepflichtige, obwohl er hierzu verpflichtet ist, keinen selbstberechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt. Das Finanzamt Baden hat in der Berufung des Bw. vom 28. April 2003…
…obwohl er dazu verpflichtet ist, keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. (2) Die Festsetzung kann erfolgen, 1. von Amts wegen innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages, 2. wenn der Antrag auf…
…405) Dem Finanzamt ist daher jedenfalls zuzustimmen, dass der von der Bw mit 81.883,62 € bekanntgegebene Investitionszuwachs gemäß § 108e EStG 1988 nur 75.229,82 € beträgt. Abschließende verfahrensrechtliche Überlegungen: Gemäß § 108e Abs 5 EStG 1988 ist die sich aus dem Verzeichnis ergebende…
…eine Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben u.a. erfolgen, wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist und der Antrag auf Festsetzung spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages eingebracht wurde. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 19.2.1998, C-318/96 ausgesprochen…
…ergaben. Da auf den durch die Steuerberatung der Berufungswerberin (Bw.) eingereichten Abgabenerklärungen keine Bankverbindung für die Überweisung der Abgabenguthaben angegeben wurde, erfolgte die Auszahlung von Amts wegen in bar im Wege der Post an die bekanntgegebene Adresse der Bw. X-Straße. Mit Schreiben vom 8…
…eine Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben u.a. erfolgen, wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist und der Antrag auf Festsetzung spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages eingebracht wurde. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 19.2.1998, C-318/96 ausgesprochen…
…Rechtsansicht des unabhängigen Finanzsenates, dass im Jahr 1999 noch nicht der Grund für die Erhöhung der Entsorgungsrückstellung um S 200.000,00 erblickt werden kann. Schließlich ist die in der Berufungsverhandlung bekanntgegebene zunehmende Zerstrittenheit der Miteigentümer nach dem Tod von H.P. im März 1999…
…obwohl er dazu verpflichtet ist, keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. (2) Die Festsetzung kann erfolgen, 1. von Amts wegen innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages, 2. wenn der Antrag auf…
…obwohl er dazu verpflichtet ist, keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. (2) Die Festsetzung kann erfolgen, 1. von Amts wegen innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages, 2. wenn der Antrag auf…
…Abgabe mit Abgabenbescheid erfolgen, wenn der Abgabepflichtige, obwohl er dazu verpflichtet ist , keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist." "Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 7. Februar 1990, 89/13/0085, dargetan hat…
…wenn der Abgabepflichtige, obwohl er dazu verpflichtet ist, keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Eine Festsetzung kann von Amts wegen innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages erfolgen (§ 201 Abs. 2 Z…
…sich die bekanntgegebene Selbstberechnung vom 10. Dezember 2007 hinsichtlich eines Differenzbetrages von € 486,05 als nicht richtig erwiesen und es lag die erstmalige Festsetzung der Grunderwerbsteuer mit dem angefochtenen Grunderwerbsteuerbescheid vom 27. März 2008 innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages im Ermessen…
…sich die bekanntgegebene Selbstberechnung vom 10. Dezember 2007 hinsichtlich eines Differenzbetrages von € 486,05 als nicht richtig erwiesen und es lag die erstmalige Festsetzung der Grunderwerbsteuer mit dem angefochtenen Grunderwerbsteuerbescheid vom 27. März 2008 innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages im Ermessen…
…sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Danach gilt Folgendes: Absatz 2: Die Festsetzung kann erfolgen, 1. von Amts wegen innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages, 2. wenn der Antrag auf Festsetzung spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages eingebracht ist…
…Änderung des Bezuges informiert. Ihre verspätete Begründung im Schreiben vom 23.10.2008 über die Verknüpfung dieses Anspruches ist somit nicht nachvollziehbar. Wir haben die bezogenen Beträge für alle etwaigen Aufwände bezüglich unserer Tochter Y. im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres verwendet. So bitten wir…