…§ 100 Tz 2, mwH). Den vorliegenden Unterlagen zufolge schloss die ausländische Künstleragentur X-Ltd den Vertrag bezüglich des Konzertes der Gruppe "Z" am 30. Mai 2006 in X ("SELL OFF PROMOTION AGREEMENT") mit der Y-GmbH in V, und nicht mit der Z-GmbH ab…
…Verrechnungsstelle ist daher unserer Ansicht nach nicht zu schließen, dass Herr B Vertragsverbindungen mit den ausländischen Musikern hatte. Im Gegensatz dazu hat Herr LA einen derartigen Vertrag mit Kompetenz zur Auswahl der Musiker bzw. Musikgruppen". Seitens des Finanzamtes wird Hr. L (Sänger) als Auskunftsperson (Niederschrift…
…Verlagsrechte werde von sogenannten Verwertungsgesellschaften (BM, AM) kollektiv wahrgenommen und deren Verwertungserlös an den Berufungswerber bezahlt. Andere Vertragsrechte wiederum würden direkt von ausländischen Kooperationspartnern (Co-Verlagen) erzielt und an den Musikverlag des Berufungswerbers weitergeleitet. Weiters gebe es Einkünfte, die aus der öffentlichen Sendung von gewerblich…
…der vom Bf. persönlich unterfertigten und abgegebenen Einkommens- und Umsatzsteuererklärung sehr wohl Hinweise auf die spanischen Einkünfte vorhanden gewesen seien. In der Einkommensteuererklärung seien unter Kennzahl 440 die ausländischen unter Progressionsvorbehalt anzusetzenden Auslandseinkünfte in Ansatz gebracht worden. Es könne nicht alleine der Umstand, dass bei…
…2 %, das sind 3.906,25 € festgesetzt. Entscheidungsgründe Geschäftsgegenstand der Berufungswerberin (Bw.) ist die Organisation von Events. Mit Bescheid vom 26. 9. 2006 schrieb das Finanzamt der Bw. die auf einen Auftritt der ausländischen Musikgruppe X. am 30. 5. 2006 in Y. entfallende Einkommensteuer…
…der im innerstaatlichen Recht normierten Haftungspflicht setze voraus, dass ihr Aspekte des zwischenstaatlichen Steuerrechtes nicht entgegenstünden. Die im österreichischen Steuerrecht begründete Steuerpflicht bleibe, wenn keine direkten Vertragsbeziehungen zum ausländischen Künstler vorlägen (Zwischenschaltung einer Künstleragentur), nur dann bestehen, wenn das Abkommen vorsehe, dass für den Fall…