…Salzburg wirksam zugestellt worden ist. Aus der Wortfolge "dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens" im § 303 Abs. 1 BAO geht außer dem Anspruchserfordernis eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens zudem hervor, dass antragsbefugt iSd. § 303 Abs. 1 BAO die Partei ist. …
…Wert gehabt. Sonstige Geschäfte seien in der OEG nicht abgewickelt worden (AS 20). Das Finanzamt wies den Antrag auf Aufhebung mit nachfolgender Begründung als unzulässig zurück (AS 21): "Die Zurückweisung erfolgte, weil die Eingabe nicht zulässig ist: Antragsbefugt sind Parteien iSd § 78 BAO, an die…
…des Bw zurück, da gemäß § 240 BAO für Rückzahlungen betreffend Abfuhrabgaben (z.B.Lohnsteuer) nur der Eigenschuldner (z.B. Arbeitnehmer bei Lohnsteuer) antragsbefugt sei. Im vorliegenden Fall handle es sich weder um Abfuhrabgaben noch sei der Bw Eigenschuldner. Es sei nicht nachvollziehbar, warum sich der…
…Der Bw sei weder Gebührenschuldner noch habe er die Gebühr selbst abgeführt, sodass keine Antragsbefugnis zustehe und der Antrag auf Rückerstattung zurückzuweisen sei. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, zu den genannten Kreditverträgen seien dem Bw die Rechtsgeschäftsgebühren im Betrag von gesamt € 21…
…erlangt hat). Die Zeitangabe hat so genau zu sein, dass daraus die Einhaltung der Frist beurteilbar ist. Ausreichend ist z.B. die Angabe 'vor wenigen Tagen',...nicht jedoch 'erst jetzt'...." Antragsbefugt ist die Partei. Der Parteibegriff des § 303 ist jener des § 78 (vgl. VwGH 27…
…Steuergegenstand nach dem Feststellungszeitpunkt übergegangen ist oder übergeht. Das gleiche gilt bei Nachfolge im Besitz." Ein solcher Messbescheid ist an den Bw nicht ergangen. Antragsbefugt zur Stellung eines Antrages auf Grundsteuerbefreiung ist demnach der Steuerschuldner als Abgabepflichtiger. Auf ihn bezieht sich die Tätigkeit der Abgabenbehörde…
…Steuergegenstand nach dem Feststellungszeitpunkt übergegangen ist oder übergeht. Das gleiche gilt bei Nachfolge im Besitz." Ein solcher Messbescheid ist an die Bw nicht ergangen. Antragsbefugt zur Stellung eines Antrages auf Grundsteuerbefreiung ist demnach der Steuerschuldner als Abgabepflichtiger. Auf ihn bezieht sich die Tätigkeit der Abgabenbehörde…
…Steuergegenstand nach dem Feststellungszeitpunkt übergegangen ist oder übergeht. Das gleiche gilt bei Nachfolge im Besitz." Ein solcher Messbescheid ist an die Bw nicht ergangen. Antragsbefugt zur Stellung eines Antrages auf Grundsteuerbefreiung ist demnach der Steuerschuldner als Abgabepflichtiger. Auf ihn bezieht sich die Tätigkeit der Abgabenbehörde…
…Steuergegenstand nach dem Feststellungszeitpunkt übergegangen ist oder übergeht. Das gleiche gilt bei Nachfolge im Besitz." Ein solcher Messbescheid ist an den Bw nicht ergangen. Antragsbefugt zur Stellung eines Antrages auf Grundsteuerbefreiung ist demnach der Steuerschuldner als Abgabepflichtiger. Auf ihn bezieht sich die Tätigkeit der Abgabenbehörde…
…VwGH 27.4.1981, 17/2599/79; Ritz, BAO³, § 85 Tz. 15). Im vorliegenden Fall ist strittig, wer zur Geltendmachung einer Ökoprämie antragsbefugt ist. Gemäß § 2 Abs. 1 Ökoprämiengesetz, BGBl. I Nr. 28/2009, sind Voraussetzungen für die Auszahlung der Ökoprämie ua., dass ein im…
…nicht richtig erweist." Abgesehen davon, dass diesfalls bestimmte Fristen zur Antragstellung (ua. ein Jahr ab Bekanntgabe der Selbstberechnung) zu beachten wären, steht sohin die Antragsbefugnis allein dem Abgabepflichtigen zu. In Zusammenhalt mit der gemäß § 33 TP 5 Abs. 5 GebG gesetzlich angeordneten Verpflichtung zur Selbstberechnung…
…gilt zB für die Berechtigung zur Stellung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 Abs 1 BAO) (vgl Ritz, BAO-Kommentar3, § 78 Tz 8). Antragsbefugt [zur Stellung eines Wiederaufnahmeantrages] ist die Partei. Der Parteibegriff des § 303 ist jener des § 78 BAO (vgl Ritz, BAO-Kommentar3, …
…die nicht gemäß § 237 BAO aus der Gesamtschuld entlassen sind. Antragsbefugt ist jeder Gesamtschuldner, auch wenn er noch nicht in Anspruch genommen wurde. Noch nicht in Anspruch genommene Haftungspflichtige, sind erst nach Geltendmachung der Haftung antragsbefugt, da sie erst durch ihre Heranziehung zu Gesamtschuldnern werden…
…der Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamtes Innsbruck anders lauten müssen bzw. wäre keine Grunderwerbsteuer vorzuschreiben gewesen. In Anbetracht der vorgebrachten Wiederaufnahmegründe kommt dem Zeitpunkt, in dem E (antragsbefugte Partei iSd § 78 BAO des ihm gegenüber wirkenden Grunderwerbsteuerbescheides B.A.P. Z2/1980) von diesem grundverkehrsbehördlichen Bescheid (und…
…vorgebrachten Wiederaufnahmegründe kommt dem Zeitpunkt, in dem E (geb. 1908, antragsbefugte Partei iSd § 78 BAO des ihm gegenüber wirkenden Grunderwerbsteuerbescheides B.A.P. Z2/1980) von diesem grundverkehrsbehördlichen Bescheid (und damit von den darin gesehenen Wiederaufnahmegründen) nachweislich Kenntnis erlangt hat, für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.F., geb.1937, wohnhaft in D - L, L-Straße, vom 11. Juli 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes R vom 9. Juni 2000 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch C., gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Klagenfurt vom 8. Mai 2001, GZ. 400/10049/2000, betreffend Eingangsabgabenbefreiung, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 85 c ZollR-DG wegen Unzuständigkeit aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen…
BescheidDer Antrag des L.H. vom 11. Jänner 2001 zum Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Innsbruck vom 21. Dezember 2000, GZ. xxxxx, auf Entscheidung der Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz, wird vom Unabhängigen Finanzsenat gem § 276 Abs 1 Bundesabgabenordnung (BAO) als unzulässig im Sinne des…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des ersten_Berufungswerbers, und der zweiten_Berufungswerberin, vom 17. September 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes G vom 26. August 2002 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 1988 der A B und Mitgesellschafter GesbR beschlossen: Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag des A., 15.08.1958 geb., vom 28. September 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung betreffend den Einkommensteuerbescheid 2004 der B., 3434 Tulbing, Stegerngasse 11 whft., des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln, vom 29. August 2005 beschlossen: Spruch: Der als…