…199,71) - wie schon oben dargelegt - infolge der nach Ausfertigung dieses Exekutionstitels eingegangenen Saldozahlungen vollständig getilgt wurden. Diese Zahlungen stellen im Hinblick auf die genannte Vollstreckungsschuld daher anspruchsaufhebende Tatsachen im Sinne des § 12 AbgEO dar. Da diese anspruchsaufhebenden Umstände zeitlich erst nach der am 2…
…ob der Sicherstellungsauftrag seinerzeit rechtmäßig erlassen wurde. Die Rechtsprechung geht daher dahin, dass ein angefochtener Sicherstellungsauftrag ohne Rücksicht auf Oppositionsgründe (anspruchsaufhebende oder hemmende Tatsachen, die erst nach Entstehung des Exekutionstitels eingetreten sind) allein darauf zu überprüfen ist, ob im Zeitpunkt seiner Erlassung hiefür die erforderlichen…
…ob der Sicherstellungsauftrag seinerzeit rechtmäßig erlassen wurde. Die Rechtsprechung geht daher dahin, dass ein angefochtener Sicherstellungsauftrag ohne Rücksicht auf Oppositionsgründe (anspruchsaufhebende oder hemmende Tatsachen, die erst nach Entstehung des Exekutionstitels eingetreten sind) allein darauf zu überprüfen ist, ob im Zeitpunkt seiner Erlassung hiefür die erforderlichen…
…des Bw. eine Zahlung von € 504,44 (aushaftende Abgaben plus Pfändungsgebühren und Barauslagenersätze) einging. Diese Zahlung stellt im Hinblick auf die genannte Vollstreckungsschuld daher eine anspruchsaufhebende Tatsache im Sinne des § 12 AbgEO dar. Da dieser anspruchsaufhebende Umstand zeitlich erst nach der am 12. Jänner…
…ist eine Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens auf Antrag u.a. zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten (lit. b) oder der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über…
…in Bezug auf das von der Privatstiftung eingesetzte Kapital eine außerordentlich niedrige (Brutto)Rendite abwerfe. Diese Wertung begründete der Unabhängige Finanzsenat mit zwei Berechnungen auf Basis des Aktenvermerkes vom 18. August 2005: Selbst unter Außerachtlassung der Tatsache, dass die Vermietung inklusive der zentralen Einrichtung (Nasszellen…
Aufgrund des geänderten Sachverhaltes sei eine Betriebsprüfung bei der Bw. durchgeführt worden. Aus der Tatsache allein, dass im Betriebsprüfungsbericht keine Prüfungshandlungen ersichtlich seien, könne nicht geschlossen werden, dass keine Prüfungshandlungen gesetzt worden seien. Im gegenständlichen Fall seien die Erkenntnisse aus Prüfungshandlungen eines anderen Prüfungsfalles ableitbar…
…gemäß § 303 Abs. 4 BAO führte der Außenprüfer unter Bezugnahme auf den zitierten Text des § 303 Abs. 4 BAO ins Treffen, dass die Tatsache, dass die Verluste der Vorjahre 1995 bis 2004 von den Gesellschaftern Mag. D. K. (Kommanditist) und den atypisch stillen Gesellschaftern Dr…
…liegende - Bescheid nach § 188 BAO vom 10. Februar 1997 würde mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehlen und könnte dieser somit keine normative Kraft entfalten. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid würde eine neu hervorgekommene Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO darstellen…
…Bezug genommen werden. Die Argumentation könne daher von Seiten der Betriebsprüfung nicht gefolgt werden. Resümee: Eine Wiederaufnahme aufgrund der Tatsache des Vorliegens von Neuerungstatbeständen sei wie oben dargelegt geboten gewesen. Darlehen bzw verdecktes Stammkapital: In der Stellungnahme weise der steuerliche Vertreter darauf hin, dass bei…
…Ebenfalls in den beiden Nachträgen vom jeweils 14. Dezember 1988 heißt es ausdrücklich: "!m Hinblick ... auf die Tatsache, dass der stille Gesellschafter auch in Zukunft keinerlei positive Erträgnisse aus der Gesellschaft ziehen wird können...". Eine stille Beteiligung einzugehen, bei der der Stille ohnehin mit dem…
…Auch der dritte Fall des § 303 Abs 4 BAO liege nicht vor, weil es in Wahrheit keine neuen Tatsachen oder Beweismittel gebe, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden seien. Bei Erlassung der Abgaben(ergänze: und Feststellungs-)bescheide für 1992 seien die Bilanzen der Jahre…
…habe, welche die Mängel des Betriebsprüfungsverfahrens aufzeigten. Das Finanzamt wies den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens als unbegründet ab. Die im Wiederaufnahmeantrag angesprochenen so genannten neuen Tatsachen seien ausnahmslos bereits im Betriebsprüfungsverfahren ausführlich behandelt worden, was auch der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 25. 4…
…gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter. Diese mittels des Bescheides vom 7. Mai 2008 vorgenommene Qualifizierung als Nicht-Bescheid, der keine Rechtswirkungen entfalten könne, stelle eine als tauglichen Wiederaufnahmsgrund anzusehende neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar, an deren Nichtgeltendmachung die…
…Bestimmungen des § 140 ABGB ausgemessen zu haben." Über die Berufung wurde erwogen: Die Vertreterin der Berufungsführerin hat im Berufungsschriftsatz Beweise angeboten bzw Beweisanträge gestellt. Da letztlich allein die Rechtsfragen strittig sind und das Tatsachenvorbringen als richtig erkannt wurde, unterbleiben aus verwaltungsökonomischen Gründen weitere Ermittlungsschritte (§ 183…
…Grunde liegenden - Bescheid nach § 188 BAO vom 10. Februar 1997 fehle mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter und könne dieser somit keine normative Kraft entfalten. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar…
…liegende - Bescheid nach § 188 BAO vom 10. Februar 1997 würde mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehlen und könnte dieser somit keine normative Kraft entfalten. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid würde eine neu hervorgekommene Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO darstellen…
…a und lit. c BAO und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden…
…06.2000 | 269,00 | 19,55 | | | | | Summe | | 5.646.644,00 | 410.357,64 Wenngleich der Behörde die entsprechenden Kaufverträge nicht vorgelegen seien, so wären dieser aufgrund der Anlagenverzeichnisse folgende Tatsachen bzw. Sachverhalte bekannt gewesen…
…Begründung: "Die Berufungsausführungen, wonach zum Zeitpunkt der Zuwendungen die in den Folgejahren eintretenden Schwierigkeiten bereits absehbar waren, gehen ins Leere. Dies unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Jahr 1999 auf S 8.695.000,-- angestiegen ist. Vor allem ist jedoch…