…dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gemäß § 303 Abs 1 BAO zugrunde liegt. Da im vorliegenden Verfahren nach der unstrittigen Aktenlage das Einkommensteuerverfahren der Berufungswerberin für das Jahr 1989, mit Einkommensteuerbescheid vom 16…
…2011 den nunmehr angefochtenen Bescheid, womit es das Begehren auf Wiederaufnahme der Verfahren Einkommensteuer 2003 und 2004 im Hinblick auf die Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden für davon abgeleitete Einkommensteuerverfahren als unbegründet abwies. In seiner dagegen fristgerecht erhobenen Berufung legte der Bw. einleitend unter Hinweis auf den…
…die Gesellschaft ein, sondern sind gemäß § 12 dieses Gesellschaftsvertrages abzufinden". Diese Bestimmung ist im Lichte des für die Gesellschaft zwingend anzuwendenden Apothekengesetzes auszulegen: § 15 Abs 2 und 3 Apothekengesetz normiert ein von der Konzession des Erblassers abgeleitetes (zeitlich befristetes) Fortbetriebsrecht der Verlassenschaft. Gem. § 15 Abs…
…Liebhaberei völlig unzutreffend sei. Im ergänzenden Schreiben vom 11. März 2005 betreffend "Gewinnfeststellung 1988 bis 1996" beantragte die D-GmbH unter Hinweis auf ein Parallelverfahren "eine Erledigung der Berufung iSd ursprünglichen Steuererklärung(en) anzustreben." Im Einkommensteuerverfahren des Bw. kam es zu folgenden Abläufen: | 14…
…völlig unzutreffend sei. Im ergänzenden Schreiben vom 11. März 2005 betreffend "Gewinnfeststellung 1988 bis 1996" beantragte die D-GmbH unter Hinweis auf ein Parallelverfahren "eine Erledigung der Berufung iS der ursprünglichen Steuererklärung(en) anzustreben". Im Einkommensteuerverfahren der Bw. kam es zu folgenden Abläufen: | 30…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Norbert Helmlinger, Wirtschaftstreuhänder, 4040 Linz, Reindlstraße 3, vom 11. September 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 1. September 2009, mit denen 1) der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 11.6.2003 gemäß § 295…
…1997 erlassen. Der "nunmehr vorliegende" Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Wien erkläre den Grundlagenbescheid 1989 vom 10. Februar 1997 mangels gültigem Bescheidadressaten zu einem Nichtbescheid und weise die Berufung als unzulässig zurück. Abgeleiteter Bescheid / Einkommensteuerbescheid 1989: Auf Grund vorhin erwähnter Nichtbescheide, erlassen durch das Finanzamt Wien, sei…
…erlassen. Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes 6/7/15 erkläre den Grundlagenbescheid 1989 vom 10. Februar 1997 mangels gültigem Bescheidadressaten zu einem Nichtbescheid und weise die Berufung als unzulässig zurück. Abgeleiteter Bescheid / Einkommensteuerbescheid 1989: Auf Grund vorhin erwähnter Nichtbescheide, erlassen durch das Finanzamt Wien…
…April 1997 erlassen. Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Wien erkläre den Grundlagenbescheid 1989 vom 10. Februar 1997 mangels gültigem Bescheidadressaten zu einem Nichtbescheid und weise die Berufung als unzulässig zurück. Abgeleiteter Bescheid / Einkommensteuerbescheid 1989: Auf Grund vorhin erwähnter Nichtbescheide, erlassen durch das Finanzamt Wien…
…April 1997 erlassen. Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Wien erkläre den Grundlagenbescheid 1989 vom 10. Februar 1997 mangels gültigem Bescheidadressaten zu einem Nichtbescheid und weise die Berufung als unzulässig zurück. Abgeleiteter Bescheid / Einkommensteuerbescheid 1989: Auf Grund vorhin erwähnter Nichtbescheide, erlassen durch das Finanzamt Wien…
…April 1997 erlassen. Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Wien erkläre den Grundlagenbescheid 1989 vom 10. Februar 1997 mangels gültigem Bescheidadressaten zu einem Nichtbescheid und weise die Berufung als unzulässig zurück. Abgeleiteter Bescheid / Einkommensteuerbescheid 1989: Auf Grund vorhin erwähnter Nichtbescheide, erlassen durch das Finanzamt Wien…
…April 1997 erlassen. Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Wien erkläre den Grundlagenbescheid 1989 vom 10. Februar 1997 mangels gültigem Bescheidadressaten zu einem Nichtbescheid und weise die Berufung als unzulässig zurück. Abgeleiteter Bescheid / Einkommensteuerbescheid 1989: Auf Grund vorhin erwähnter Nichtbescheide, erlassen durch das Finanzamt Wien…
…erlassen. Der "nunmehr vorliegende" Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes W erkläre den Grundlagenbescheid 1989 vom 10. Februar 1997 mangels gültigem Bescheidadres-saten zu einem Nichtbescheid und weise die Berufung als unzulässig zurück. Abgeleiteter Bescheid / Einkommensteuerbescheid 1989: Auf Grund vorhin erwähnter Nichtbescheide, erlassen durch das Finanzamt W, sei…
…Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 Abs. 1 BAO zu Recht als unbegründet abgewiesen worden sind. Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsfragen, ob die Qualifikation als Nichtbescheid im Grundlagenverfahren durch den Verwaltungsgerichtshof im abgeleiteten Einkommensteuerverfahren als eine neue Tatsache gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO anzusehen…
…§ 188 Tz 11, Seite 524). Mit anderen Worten besteht keine gesetzliche Grundlage für eine Berücksichtigung der Ausgaben im Einkommensteuerverfahren, weil weder Sonderausgaben vorliegen, noch die Betriebsausgaben im vom Feststellungsverfahren abgeleiteten Einkommensteuerverfahren gemäß § 252 Absatz 1 in Verbindung mit § 192 BAO berücksichtigt werden dürfen. Das bedeutet…
…wonach abgeleitete Bescheide nicht mit der Begründung, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Feststellungen unzutreffend wären, angefochten werden könnten, nicht gehindert gewesen, gegen die rechtswidrigen Einkommensteuervorschreibungen zu berufen, weil diese Bestimmung nämlich keine Anwendung finden würde, wenn der Grundlagenbescheid der Partei des abgeleiteten Einkommensteuerverfahrens gegenüber nicht…
…wonach abgeleitete Bescheide nicht mit der Begründung, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Feststellungen unzutreffend sind, angefochten werden können, nicht gehindert war, gegen die rechtswidrigen ESt-Vorschreibungen für 1995 zu berufen, weil diese Bestimmung nämlich keine Anwendung findet, wenn der Grundlagenbescheid der Partei des abgeleiteten Einkommensteuerverfahrens…
…Feststellungsbescheid für alle ohne rechtliche Wirkung (vgl. VwGH 19.12.2002, 99/15/0051 mwN). Die prozessuale Bindung eines abgeleiteten Bescheides an einen Grundlagenbescheid kommt nur dann zum Tragen, wenn ein Grundlagenbescheid rechtswirksam erlassen worden ist (so etwa VwGH 27.6.1991, 91/13/0002)…
…die Abgabenbehörde im nachgelagerten Verfahren nach § 192 BAO gebunden (VwGH 28.11.2001, 97/13/0204). Eine nochmalige Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen für einen begünstigten Sanierungsgewinn (insbesondere eine Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit) hat somit im abgeleiteten Einkommensteuerverfahren zu unterbleiben (Doralt/Heinrich, EStG11, § 36 Tz 102).…
…Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 Abs. 1 BAO zu Recht als unbegründet abgewiesen worden sind. Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsfragen, ob die Qualifikation als Nichtbescheid im Grundlagenverfahren durch den Verwaltungsgerichtshof im abgeleiteten Einkommensteuerverfahren als eine neue Tatsache gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO anzusehen…