…erster Satz, zweiter Tatbestand BAO, sondern der vom FA abgewiesene Antrag des Bw. vom 22. Mai 2007, die abgeleiteten Einkommensteuerbescheide 1987 und 1990 gemäß § 295 Abs. 1 BAO entsprechend den nachträglichen Feststellungsbescheiden dieser Jahre zu ändern, ist. Diesem gegenständlichen Antrag fehlt es jedoch, da § 295…
…hat der insoweit abgeleitete Einkommensteuerbescheid zwingend die im Einkünftefeststellungsbescheid festgestellte Höhe der Einkünfte zu übernehmen. Einwendungen gegen den Einkünftefeststellungsbescheid wären in einem Berufungsverfahren gegen den Einkünftefeststellungsbescheid zu erheben. Die Berufung vom 10.6.2010 gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 vom 17.5.2010 war daher als…
…gemäß § 184 BAO im Schätzungswege ermittelt worden seien. Mit Schreiben vom 28.9.2009 erhob die Bw. Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid vom 11.9.2009 und beantragte eine Veranlagung gemäß der dieser Berufung beigeschlossenen Einkommensteuererklärung "mit NULL Einkünften". Dieser Einkommensteuererklärung zufolge ist die Bw. geschieden…
…Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung diesbezüglich als unbegründet abzuweisen. Im gegenständlichen Fall ist ein Feststellungsbescheid der, nach einer abweisenden Entscheidung des VwGH in Rechtskraft erwachsen ist, ergangen. Beim Einkommensteuerbescheid des Bw für das Jahr 1993 handelt es…
…nach Ansicht der Berufungsbehörde keine Rechtswirkungen zu entfalten und stellt insbesondere keinen geeigneten Rechtstitel für die Erlassung eines abgeleiteten Bescheides nach § 295 BAO dar. Der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 wäre daher nach Dafürhalten des UFS Folge zu geben. Zweckmäßigerweise wäre das Finanzamt Linz hiervon…
…Bundesabgabenordnung enthält ein System der Stufenordnung von Bescheiden. In § 295 BAO werden Vorschriften über das Verhältnis von Grundlagenbescheiden und davon abgeleiteten Bescheiden getroffen. Die Bindungswirkung für abgeleitete Bescheide (wie den berufungsgegenständlichen Einkommensteuerbescheid) wird im oben zitierten § 192 BAO geregelt. § 252 enthält Anordnungen zum Berufungsverfahren: Wenn…
…sich folgender für die rechtliche Beurteilung entscheidungsrelevante Sachverhalt: Im Rahmen seiner Berufung vom 9. Oktober 2007 gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 sowie den Anspruchszinsenbescheid 2002 beantragte der Bw die Aussetzung der Einhebung des in Streit stehenden Betrages bis zur Erledigung der Berufung. Mit Bescheid vom 14…
…Februar 1997 einen neuen Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) für 1989, welcher mittels Berufung bekämpft wurde. Von diesem neuen Feststellungsbescheid als Grundlagenbescheid abgeleitet erließ das für die Einkommensteuererhebung des Bw. zuständige Finanzamt am 9. Mai 1997 einen geänderten Einkommensteuerbescheid, welcher unstrittig noch im Jahr 1997 ein Monat nach…
…191 bzw. 101 Abs. 3 BAO). Ist dies nämlich der Fall, so ist gemäß § 192 BAO von einer Bindungswirkung dieses Feststellungsbescheides für sämtliche abgeleiteten Einkommensteuerbescheide auszugehen. Im Sinne des § 252 Abs. 1 BAO kann ein Bescheid, dem Entscheidungen zugrunde liegen, die in einem Feststellungsbescheid getroffen…
…Februar 1997 einen neuen Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) für 1989, welcher mittels Berufung bekämpft wurde. Von diesem neuen Feststellungsbescheid als Grundlagenbescheid abgeleitet erließ das für die Einkommensteuererhebung des Bw. zuständige Finanzamt am 5. Juni 1997 einen geänderten Einkommensteuerbescheid, welcher unstrittig noch im Jahr 1997 ein Monat nach…
…Februar 1997 einen neuen Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) für 1989, welcher mittels Berufung bekämpft wurde. Von diesem neuen Feststellungsbescheid als Grundlagenbescheid abgeleitet erließ das für die Einkommensteuererhebung des Bw. zuständige Finanzamt am 23. April 1997 einen geänderten Einkommensteuerbescheid, welcher unstrittig noch im Jahr 1997 ein Monat nach…
…eines Gesellschafters bereits bei der einheitlichen Feststellung der Einkünfte geltend gemacht werden müssen. Werden solche Beträge im Feststellungsbescheid der Gesellschaft nicht erfasst, so können sie nicht mehr im abgeleiteten Einkommensteuerbescheid des Gesellschafters berücksichtigt werden (VwGH 5.10.1993, 93/14/0039, VwGH 10.9.1998…
…des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO sei auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Zur rechtlichen Beurteilung brachte der Bw vor, dass aus nachfolgenden Gründen an einer Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO ein rechtliches Interesse bestehe: Die Abänderung eines abgeleiteten Bescheides…
…Februar 1997 einen neuen Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) für 1989, welcher mittels Berufung bekämpft wurde. Von diesem neuen Feststellungsbescheid als Grundlagenbescheid abgeleitet erließ das für die Einkommensteuererhebung des Bw. zuständige Finanzamt am 14. Oktober 1997 einen geänderten Einkommensteuerbescheid, welcher unstrittig noch im Jahr 1997 ein Monat nach…
…Februar 1997 einen neuen Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) für 1989, welcher mittels Berufung bekämpft wurde. Von diesem neuen Feststellungsbescheid als Grundlagenbescheid abgeleitet erließ das für die Einkommensteuererhebung der Bw. zuständige Finanzamt am 15. Jänner 1999 einen geänderten Einkommensteuerbescheid, welcher unstrittig noch im Jahr 1999 ein Monat nach…
…zuletzt erlassene Bescheid hinsichtlich Einkommensteuer 1989 vom 28. August 1997 datiert. "Aus der Nichtanerkennung der Ergebniszuweisung für das Jahr 1989 der atypisch stillen Beteiligung auf Ebene des abgeleiteten Bescheides resultierte eine Einkommensteuernachzahlung." Die vorgenommene Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO erfolgte auf Basis eines…
…Februar 1997 einen neuen Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) für 1989, welcher mittels Berufung bekämpft wurde. Von diesem neuen Feststellungsbescheid als Grundlagenbescheid abgeleitet erließ das für die Einkommensteuererhebung des Bw zuständige Finanzamt am 29. April 1997 einen geänderten Einkommensteuerbescheid, welcher unstrittig noch im Jahr 1997 ein Monat nach…
…Feststellungsbescheid ist nicht ergangen, eine neue Gewinntangente nicht aktenkundig) entsprechenden Einkommensteuerbescheid für 1989 - aus welchem Verfahrenstitel immer - zu erlassen. Das Finanzamt wies daraufhin den letztgenannten Antrag, den es als einen solche auf Erlassung eines gemäß § 295 Abs 1 BAO abgeleiteten Bescheides wertete, mit Bescheid vom…
…zugrunde gelegt worden, obwohl der Grundlagenbescheid dieser Partei gegenüber gar nicht wirksam geworden ist, und keine Bindungswirkung bestanden habe, so sei der abgeleitete Einkommensteuerbescheid inhaltlich zwar rechtswidrig. Dies bedeute aber nicht, dass eine rechtswidrige Steuervorschreibung auch unwirksam sei (VwGH 6.4.1995, 93/15/0088…
…ist weder die Abgabenbehörde noch die betroffene Partei an die darin getroffenen Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche Verpflichtung gegeben, diese Feststellungen einem davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid zugrunde zu legen. Im Übrigen wird durch rechtsunwirksame Bescheide auch der Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang gesetzt…