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UFSG RV/0257-G/11Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung Antrag auf Abänderung eines Bescheides gemäß § 295a BAO Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2012

…15. Jänner 2008, 2006/15/0219). Eine der Voraussetzungen für eine Maßnahme nach § 295a BAO ist demnach ein abgabenrelevantes Ereignis bzw. eine Änderung im abgabenrelevanten Sachverhalt (vgl. Beiser in ÖSTZ 7/2005). Von einem derartigen rückwirkenden Ereignis kann aber im vorliegenden Fall keine Rede sein…

UFSW RV/0465-W/09Bescheidänderung - rückwirkendes Ereignis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2013

… 295a BAO abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an ihrer Wurzel berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der Besteuerung zu…

UFSL RV/0573-L/12Keine Bescheidänderung gemäß § 295a BAO nach Änderung der Einkommensteuerrichtlinien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2013

…nämlich durch eine geänderte Rechtsprechung der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Steuerschuldentstehung abgabenrelevante Sachverhalt nicht verändert, sondern ist exakt derselbe geblieben. Geändert habe sich - so Beiser - allein die abgabenrechtliche Beurteilung. Ein "Ereignis" mit Wirkung für die Vergangenheit setze aber eine (rückwirkende) Änderung im abgabenrelevanten Sachverhalt voraus…

UFSW RV/0177-W/08Eine spätere Schenkung ist kein Ereignis im Sinne des § 295a BAO für eine frühere Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2009

…Schenkungen vom 1. Dezember 2004 und nicht jene vom April 1997. Der zum Zeitpunkt der Steuerschuldentstehung (April 1997) abgabenrelevante Sachverhalt hat sich nicht verändert, sondern ist exakt derselbe geblieben. Da es sich bei der späteren Schenkung nicht um ein Ereignis im Sinne des § 295a BAO…

UFSW RV/4063-W/08Bescheidänderung gem. § 295a BAO - rückwirkendes Ereignis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2013

… 295a BAO abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an ihrer Wurzel berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der Besteuerung zu…

UFSL RV/1065-L/09§ 295a BAO Treu und Glauben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2013

… 295a BAO abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an ihrer Wurzel berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der Besteuerung zu…

UFSL RV/0772-L/12Herabsetzung der Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2012

…hat. Ereignisse iSd § 295a BAO sind sachverhaltsändernde Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt (vgl. VwGH vom 7. Juli 2011, 2007/15/0155). § 295a BAO erfasst somit abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung…

UFSG RV/0567-G/11Keine Wiederaufnahme ohne Wiederaufnahmegrund Keine Maßnahme nach § 295a BAO, wenn durch ein Erkenntnis des VwGH keine Änderung im abgabenrechtlichen Sachverhalt nach Entstehung der Steuerschuld eintritt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2012

…15. Jänner 2008, 2006/15/0219). Eine der Voraussetzungen für eine Maßnahme nach § 295a BAO ist demnach ein abgabenrelevantes Ereignis bzw. eine Änderung im abgabenrelevanten Sachverhalt (vgl. Beiser in ÖSTZ 7/2005). Ein derartiges rückwirkendes Ereignis kann aber im vorliegenden Fall nicht erblickt werden, da…

UFSW RV/3246-W/11Da keine letzwillige Verfügung zugunsten der Berufungswerberin vorlag, konnte § 295a BAO zur Abänderung (Aufhebung) des Erbschaftssteuerbescheides zur Anwendung gelangen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2012

…Nur abgabenrelevante Sachverhalte, die einerseits erst nach der Entstehung der Abgabenschuld eintreten, jedoch andererseits Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung (ex tunc, ex radice) berühren, werden von § 295a BAO erfasst. Der nach § 295a BAO abgabenrelevante Sachverhalt muss "abgabenrechtliche Wirkung für die…

UFSW FSRV/0078-W/11Finanzordnungswidrigkeit, Verletzung der Offenlegungsverpflichtung, Verböserungsverbot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)21.06.2012

…nicht Norminhalt der Strafbestimmung des § 51 FinStrG, es geht bei dieser Finanzordnungswidrigkeit nur darum, dass der Abgabenverwaltung gegenüber zu gesetzlich bestimmten Fristen abgabenrelevante Sachverhalte offen zu legen, anzuzeigen oder zu melden sind. Grundlage für die Strafbemessung ist gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG die Schuld des…

UFSS RV/0199-S/11Investitionszuwachsprämie: Die Behaltefrist ist bei 2,5 Ganzjahres-AfA-Beträgen jedenfalls erfüllt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2012

…2012, 2009/15/0192): Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt. § 295a BAO erfasst somit abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch…

UFSW RV/3427-W/10Da eine Schenkung von Anfang an nicht vorlag - wie die Beweislage ergeben hatte - konnte §295a BAO zur Abänderung (Aufhebung) des Erbschaftssteuerbescheides zur Anwendung gelangen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.08.2011

…Nur abgabenrelevante Sachverhalte, die einerseits erst nach der Entstehung der Abgabenschuld eintreten, jedoch andererseits Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung (ex tunc, ex radice) berühren, werden von § 295a BAO erfasst. Der nach § 295a BAO abgabenrelevante Sachverhalt muss "abgabenrechtliche Wirkung für die…

UFSF RV/0021-F/10Kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.12.2010

…iSd § 295a BAO sind sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt (vgl. Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 295a Anm 13). § 295a BAO erfasst somit abgabenrelevante Sachverhalte, die…

UFSS RV/0372-S/10Sind Unterhaltsnachzahlungen in späteren Jahren für den Anspruch auf Familienbeihilfe relevant?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2010

…BAO erfasst abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der…

UFSS RV/0656-S/08Ist auf die Rückzahlung von Krankengeld § 295a BAO anwendbar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2009

…BAO erfasst abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein veränderter Sachverhalt der…

UFSI RV/0177-I/071.) Rückerstattung "wirkungsloser" Pensionsversicherungsbeiträge als rückwirkendes Ereignis iS § 295a BAO 2.) Rückerstattung "wirkungsloser" Pensionsversicherungsbeiträge nach vorheriger steuerlicher Berücksichtigung dieser Beiträge als Sonderausgaben in den Vorjahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.12.2008

…Realität gewesen. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind "sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt" (Reiter, § 295a BAO, LexisNexis ARD Orac, 23ff). Nur abgabenrelevante Sachverhalte, die ... Bestand…

UFSS RV/0380-S/05Rückwirkendes Ereignis im Sinn des § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2006

…steuerlichen Wirkungen determiniert, die es hervorbringen solle. Der abgabenrelevante Sachverhalt müsse sich also in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr der veränderte Sachverhalt der Besteuerung zugrunde zu legen sei. Das AbgabenänderungsG 2003 habe für Änderungen nach § 295a BAO…

UFSL RV/0591-L/11Keine Änderung von Bescheiden gemäß § 295a BAO, wenn das Finanzamt aufgrund einer Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates die Unrichtigkeit der rechtlichen Beurteilung in nicht berufungsgegenständlichen Veranlagungsjahren erkennt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2013

…möglich, den ergangenen und rechtskräftigen Bescheid zu ändern, wenn sich der dem Bescheid zugrunde gelegte Sachverhalt geändert hat. Nach dem Gesetzeswortlaut wird § 295a BAO dann anzuwenden sein, wenn abgabenrelevante Umstände rückwirkend erfasst werden müssen, weil sie den Sachverhalt, der einem Bescheid zugrunde gelegt wurde, ändern…

UFSG RV/0323-G/11Wiederaufnahme des Verfahrens: Notwendigkeit, bereits im Wiederaufnahmeverfahren auch in die Prüfung der materiell-rechtlichen Streitfrage einzutreten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2013Teil 2/2

…gelegentlich aufgrund berufsbedingter Ortsabwesenheit in bauorganisatorischen Belangen bei Besprechungen mit Professionisten von seiner Gattin vertreten ließ und seine Gattin gelegentlich bei gemeinsamen Besprechungen zwischen ihm und Professionisten anwesend war, stellt keine neue abgabenrelevante Tatsache im Sachverhaltsbereich dar, die in gesetzeskonformer Weise die Behörde berechtigen würde…

UFSL RV/0241-L/12Sicherstellungsauftrag an einen Gastwirt wegen des Verdachtes systematischer Abgabenverkürzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.06.2012Teil 2/2

…Abs. 4 FinStrG darf der Beschuldigte zur Beantwortung von Fragen nicht gezwungen werden. Dem gegenüber sind im Abgabenverfahren Zwangsmaßnahmen wie die Verhängung einer Zwangsstrafe vorgesehen, wenn ein Abgabepflichtiger der Aufforderung der Abgabenbehörde zur Offenlegung abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte nicht nachkommt. Wird eine Mitwirkung dennoch verweigert, greift…