…hat, ohne Zwischenschaltung der OG direkt zuzurechnen. Daran vermag auch die geplante Ausweitung der Tätigkeit der Bw. in den Folgejahren nichts zu ändern. Dem Unabhängigen Finanzsenat erscheint die Einbeziehung der OG in den Kauf und die Vermietungskonstruktion auch als eine missbräuchliche Gestaltung im Sinne des …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Dr. A als Masseverwalter der B GmbH, Adresse, und der C GmbH, Adresse , beide vertreten durch D, vom 1. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 19. Februar 2010 betreffend Abweisung eines…
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erfolgte ausgehend vom Zahlenmaterial der Kontrollmitteilungen der GrBP betreffend die Fa. D. GmbH und Ermittlungen der BP bzgl. der Fa. Ch. GmbH und Fa. E. AG, in den Jahren 1996 bis 1998. Es liegen sowohl Kontoauszüge der Firmen D. GmbH und E…
…die über dem Konzernverrechnungszinssatz liegen. Der Differenzbetrag zwischen den für vergleichbare Finanzierungen im Konzern verrechneten (niedrigeren) Zinsen und den von den luxemburgischen Gesellschaften verrechneten (höheren) Zinsen vermag den Gewinn der Bw. daher auch dann nicht zu vermindern, wenn die Errichtung bzw. Zwischenschaltung der luxemburgischen Unternehmen…
…erkennen, dass es Intention des Gesetzgebers war, eben diese Möglichkeit im Rahmen der Gruppenbesteuerung zu beseitigen und damit einen wesentlichen - zumeist und auch im gegenständlichen Fall wirtschaftlich begründeten - Gestaltungsspielraum (inter)-nationaler Konzerne zu beseitigen. Dass sich der Gesetzgeber hinsichtlich der Gruppenbesteuerung am damals bestehenden, von…
…9 Tz 227, Wundsam/Zöchling/Huber/Kuhn UmgrStG § 6 Tz 25) und als Stolperstein für Übernahmen oder Konzernfusionen bezeichnet, wodurch letztlich die Zielsetzung der Schaffung einer modernen und flexiblen Konzernbesteuerung unterlaufen würde. Einzelne Autoren verweisen nach Ansicht des Senats zu Recht darauf, dass die Rechtsansicht…
…VwGH 20.1.1999, 96/13/0090). Werden die Tätigkeitsbereiche der Gesellschaften nach einzelnen Gebieten untereinander aufgeteilt, so stellt dies eine Arbeitsteilung im Konzern in Form einer Nebenordnung dar. Bei einer solchen Aufteilung der Märkte bzw. einer Tätigkeit in verschiedenen Geschäftszweigen ist das Merkmal der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W, vertreten durch AR als Liquidator, GS, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Körperschaft- und Gewerbesteuer für das Jahr 1992 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch SILA Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H., gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 3 am 8. Juli 2004 über die Berufung der Bw., vertreten durch Intercura, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch OR Dr. Barbara Knauer, betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1996 bis 1998 nach in Graz…
…Verbindung während des gesamten Wirtschaftsjahres erfüllt. Nach herrschender Lehre sei eine verschmelzungsbedingte Gruppenbildung nicht möglich. Eine Ausnahme bilde lediglich eine Konzentrationsverschmelzung zweier Beteiligungen haltender Körperschaften, wenn durch deren Verschmelzung am Stichtag eine ausreichende finanzielle Verbindung entstehe oder fortgesetzt werde, was aber auf den Streitfall nicht…
…November 1990, 90/15/0014, ÖStZ 1991, 399ua. Auch die og. Richtlinie sähe in den zwingenden Bestimmungen der Art. 4 und 5 vor, dass nur von den Gesellschaftern geleistete oder zu leistende Einlagen der Gesellschaftsteuer unterliegen dürfen und eine richtlinienkonforme Auslegung der Bestimmungen des KVG…
…weggefallen, wodurch selbst bei abweichender Rechtsanwendung jedenfalls für das Jahr 1998 die Organschaft anzuerkennen sei. Weiters verwies die steuerliche Vertreterin auf die durch den massiven Rückgang am Weltmarkt zurück zu führenden - ihren Bestand gefährdenden - Verluste des Konzerns M.- AG - C. GmbH. Der Senat hat erwogen: …
…Handelstätigkeit eines ausländischen Unternehmens nicht von einer "Briefkastenfirma" aus, dabei muss das Unternehmen in seinem Sitzstaat keine Geschäftstätigkeit ausüben. Das Zwischenschalten eines Unternehmens zur Abwicklung von Geschäften lässt diese noch nicht zur "Briefkastenfirma" werden, ebenso nicht, dass die Abwicklung von Geschäften im Sitzstaat untersagt ist …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Körperschaft- und Gewerbesteuer für das Jahr 1990, Umsatzsteuer für die Jahre 1991 und 1992, sowie Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Jahre 1990…
…VwGH 20.1.1999, 96/13/0090). Werden die Tätigkeitsbereiche der Gesellschaften nach einzelnen Gebieten untereinander aufgeteilt, so stellt dies eine Arbeitsteilung im Konzern in Form einer Nebenordnung dar. Bei einer solchen Aufteilung der Märkte bzw. einer Tätigkeit in verschiedenen Geschäftszweigen ist das Merkmal der…
…In einem von Herrn N**** mit Datum 19.2.1992 mit dem Verteiler DI H**** T**** zum Betreff: "Im Haus erstellte Bilanz des R-Konzerns" erstellten Aktenvermerk (vgl Seite 226 Aktenordner "AR-Protokolle R") wird ausgeführt [Anm: Namen an die Darstellung dieses Bescheides angepasst]: "... 3…
…an der Bw. mit 75% und an der G-GmbH mit 100% beteiligt. Somit war die Willensbildung von beiden Gesellschaften bei RH konzentriert. Eine Einbuchung von Verbindlichkeiten des RH ab dem WJ 1996/1997, wie in der Bilanz zum 31.3.1997 geschehen, erfolgte aus…
Die strittigen Kostenübernahmen sind somit als nicht fremdüblich abzuerkennen. Die den Forderungen laut Betriebsprüfung entsprechenden Beträge stellen Einlagen auf die Beteiligungen dar, wobei betreffend die Beteiligung an der griechischen und an der schwedischen Gesellschaft im Jahr 1991 Teilwertabschreibungen in Höhe der Einlagen, das sind S…
…dass Umgründungsschritte zu Wertverschiebungen im Konzern geführt hätten. Bei einer erklärungsgemäß als steuerwirksam behandelten Zuschreibung seien jene Wertzuwächse jedoch steuerlich auszuklammern, die nicht aus einer Wertsteigerung der Beteiligung sondern aus Anteilsverschiebungen in die Beteiligung stammten. Die Betriebsprüfung entgegnet, im Rahmen der umfassenden Prüfung des Konzerns…