…an öffentliche Stellen oder Bedarf anmeldende Unternehmer? b) Wird hiebei ein "Gewinnaufschlag" oder ein zumindest die Unkosten des Vereins abdeckender Aufschlag einkalkuliert? 8. Nach der Verwaltungspraxis gilt die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit an sich nicht als gemeinnützige Zweckverfolgung. Hiezu müssen zusätzliche Erfordernisse, wie etwa Behinderung, Arbeitsentwöhnung…
…Pkt. 1.1.5) gefördert wird (Baldauf, a.a.O., 91 f mit umfangreicher Darstellung der Judikatur). Von derartigen Fällen abgesehen ist somit Wirtschaftsförderung keine gemeinnützige Zweckverfolgung (vgl. zuletzt VwGH 21.10.2004, 2001/13/0267 zu einem Verein, dessen Zweck u.a. in der…
§ 289 Abs. 1 BAO die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der FM, vertreten durch GKZ, vom 14. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 20. Oktober 2006 betreffend Körperschaftsteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe 1. Die…
…nicht um einen Hoheitsbetrieb handle, stufte allerdings diese Betriebe als unentbehrliche Hilfsbetriebe im Zusammenhang mit einer gemäß § 5 Z 6 KStG 1988 körperschaftsteuerbefreiten gemeinnützigen Zweckverfolgung ein und versagte somit die Zuerkennung der geltend gemachten Prämien gemäß § 24 Abs. 6 KStG 1988. Im gegen die Berufungsvorentscheidung…
…betrieb der Bw. zunächst ein sogenanntes Heim, aus dessen Betrieb über Jahre hin teils beträchtliche Gewinne anfielen, die allerdings - offenbar unter Bezugnahme auf eine gemeinnützige Zweckverfolgung - nicht der Körperschaftsteuer unterzogen wurden. Der Zweck dieses Heims bestand laut Angaben des Bw. (Eingabe vom 14. Juli 2004…
…der begünstigten Zwecke dient. Dies ist dann der Fall, wenn zwar kein unmittelbarer Bezug zur Zweckverfolgung der Körperschaft besteht, durch die Betriebsführung jedoch keine Abweichung von den in der Rechtsgrundlage festgelegten Zwecken eintritt und erzielte Überschüsse zur Förderung begünstigter Zwecke dienen. Unentbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs…
… 41 Abs. 1 BAO für gemeinnützige Körperschaften geforderten - Aufnahme der Gemeinnützigkeit in die Statuten ("Formelle Satzungsmäßigkeit") nicht gleichsam reflexartig gefolgert werden könne, dass damit keine ausschließlich wissenschaftliche Zweckverfolgung vorliege. Der vorliegende Verein erfülle vielmehr sowohl die Gemeinnützigkeitserfordernisse der §§ 34 ff BAO als auch die Voraussetzungen…
…Es kommt auch darauf an, dass sie eine Rechtsgrundlage besitzt, in der der steuerbegünstigte Zweck und die ausschließliche und unmittelbare Zweckverfolgung verankert sind (VwGH 30.4.1999, 98/16/0317). Die Rechtsgrundlage der Körperschaft muss eine ausschließliche und unmittelbare Betätigung für begünstigte Zwecke ausdrücklich vorsehen…
…Vorteil für das Gemeinwesen völlig in den Hintergrund; er werde zum Nebenprodukt des persönlichen Vorteils einzelner Staatsbürger. Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit der gemeinnützigen Zweckverfolgung gehen solcherart verloren. Bei ergänzender Prüfung, ob die vorliegende Stiftung eventuell mildtätige Zwecke verfolge, wofür die Förderung der Allgemeinheit nicht erforderlich wäre…
…Die Auslagerung der Zweckverfolgung auf - mangels Unterordnungsverhältnisses nicht als Erfüllungsgehilfen anzusehende Dritte - führt dazu, dass die von der Bw. verfolgten Ziele nicht unmittelbar eine begünstigte Zweckverfolgung darstellen. Hinsichtlich der Auflösungsbestimmung erkennt der Unabhängige Finanzsenat keine Mängel im Gesellschaftsvertrag. Auf Grundlage der oben dargestellten Ausführungen gelangt…
…Die Auslagerung der Zweckverfolgung auf - mangels Unterordnungsverhältnisses nicht als Erfüllungsgehilfen anzusehende Dritte - führt dazu dass die von der Bw. verfolgten Ziele nicht unmittelbar eine begünstigte Zweckverfolgung darstellen. Hinsichtlich der Auflösungsbestimmung erkennt der Unabhängige Finanzsenat keine Mängel im Gesellschaftsvertrag. Auf Grundlage der oben dargestellten Ausführungen gelangt…
…das Führen eines Seniorenwohnheims abgabenrechtlich begünstigt ist (vgl. auch § 35 Abs. 2 BAO, wo die Fürsorge für alte Menschen explizit als begünstigte Zweckverfolgung angeführt ist). Ohne Relevanz ist in diesem Zusammenhang der Umstand, dass die Bw. unstrittig "schädliche" betriebliche Aktivitäten entwickelt, da diese nicht Zweck…
…verfolgbar sind. Weiters wird es etwa darauf Bedacht zu nehmen haben, ob diese Betätigung die - nahezu - ausschließliche Zweckverfolgung darstellt (vgl. § 39 Z 1 BAO), ob durch den behaupteten Aufbau von Kooperation und der Initiierung von Wissenstransfer dem Merkmal der Unmittelbarkeit der Zweckverfolgung entsprochen wird (vgl. §…
…sei zwar zutreffend, jedoch sei diese Tatsache allein für die finanzbehördlich getroffene Annahme und Unterstellung, letztendliche Zweckverfolgung der Verträge sei einzig und alleine der Verkauf der Anlagen, keinesfalls ausreichend. Gänzlich unberücksichtigt bei dieser Sichtweise der Finanzbehörde bleibe nämlich die Möglichkeit und Chance der Wertsteigerung sowie…
…Statuten) erwerben. Unter Verweis auf näher bezeichnete Literaturstellen führte die Bw. außerdem aus, dass vielmehr eine Vereinigung von Leistungen zur gemeinschaftlichen Zweckverfolgung vorliege, wenn mehrere Personen Arbeit und/oder Kapital zur Verfügung stellten, um einen gemeinschaftlichen Zweck zu verfolgen. Im August 2003 reichte die Bw…
…mildtätig bzw kirchlich, wenn sie tatsächlich solche Zwecke verfolgt. Es kommt auch darauf an, dass sie eine Rechtsgrundlage besitzt, in der der steuerbegünstigte Zweck und die ausschließliche und unmittelbare Zweckverfolgung verankert sind. Die §§ 39 bis 43 BAO lauten: "§ 39. Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende…
…verfolgt somit nach Ansicht des Berufungssenates eindeutig gemeinnützige Zwecke und besitzt eine Rechtsgrundlage, in der auch die ausschließliche und unmittelbare Zweckverfolgung verankert ist. Auch die tatsächliche Geschäftsführung diente der ausschließlichen und unmittelbaren Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke. Den Ausführungen in der mündlichen Berufungsverhandlung ist zu entnehmen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Vereines "P", Adresse, vertreten durch Stb., vom 1. August 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes ABC, vertreten durch V, vom 7. Juli 2008 und vom 17. Juli 2008 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 2006…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder HR Mag. Manuela Fischer, Mag. Michael Schiller und Gottfried Haselmayer über die Berufung des Vereines Bw., vertreten durch Treuhand Partner Hillebrand & Farmer Steuerberatung GmbH, 6020 Innsbruck, Rennweg 25, vom…