…Voraussetzungen die Beigabe eines Verteidigers für den Beschuldigten (vgl. dazu § 77 Abs. 4 leg.cit.) sowohl für (nur) die mündliche Verhandlung selbst (arg.: "... für einzelne Verfahrenshandlungen ...") als auch für das gesamte Verfahren erfolgen kann, erhellt sich schon aus dem Wortlaut der angeführten, mit der FinStrG…
…und der damit verbundenen nicht erstreckbaren Fallfrist als verspätet zurückgewiesen werden. Das Vorbringen des Rechtsmittelwerbers wurde im angefochtenen Bescheid in keiner Weise aufgenommnen, geschweige denn gewürdigt, womit neben verfehlter Begründung auch das zu gewährende Parteiengehör in grober Weise verletzt wurde. Ad 3. Beigabe eines Verteidigers…
…3 FinStrG zustehendes Recht auf kostenfreie Beigabe eines Verteidigers für den die grundsätzlichen Voraussetzungen hiefür erfüllenden Rechtsmittelwerber nicht entstehen kann; II. Beschwerdeanträge Zur gegenständlichen Beschwerde gegen die beiden eingangs bezeichneten Bescheide vom 05.01.2005 stellt der Rechtsmittelwerber unter Hinweis auf die erfolgte ausführliche Begründung…
…in der Finanzstrafsache gegen den Bf.wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs.2 lit a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Bf vom 24. März 2004 gegen den Bescheid vom 17. März 2004 des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Abweisung eines Antrages auf Beigabe eines Verteidigers…
…betreffend Abweisung des Antrags auf Beigabe eines kostenlosen Verteidigers nach § 77 Abs.3 FinStrG, gemäß § 161 Abs.1 FinStrG zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und gemäß § 77 Abs.3 FinStrG für das gesamte administrative Finanzstrafverfahren ein Verteidiger beigegeben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 27…
…(verwaltungsbehördlichen) Finanzstrafverfahren StrNr. 053-2012/12 der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 1, 2 lit. a und b, jeweils iVm 38 Abs. 1 FinStrG beschuldigten Bf. vom 16. April 2013 auf Verfahrenshilfe bzw. auf Beigabe eines Verteidigers, dessen Kosten er nicht zu tragen…
…angezeigte Informationsdefizit nicht erkannt werden, sodass die Beschwerde insoweit abzuweisen war. Zu dem in der Beschwerde gestellten sinngemäß zusammengefassten Antrag des Bf. auf Beigabe eines kostenfreien Verteidigers im Vorverfahren zwecks Erstellung eines den komplexen verfahrensrechtlichen Vorschriften fehlerfrei entsprechenden Einspruchs gegen die Strafverfügung SN., Konto-Nr.…
…Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung, erforderlich ist, dem Beschuldigten für das gesamte Verfahren oder für einzelne Verfahrenshandlungen einen Verteidiger beizugeben, dessen Kosten er nicht zu tragen hat (§ 77 Abs. 3 FinStrG). Eine der in § 77 Abs. 3 FinStrG festgeschriebenen Voraussetzungen für die Beigabe eines Verteidigers ist…
…dass der Beschwerdeführer für die dann noch aushaftende Restschuld abermals ein Zahlungserleichterungsersuchen einbringen sollte, wird auf das Erfordernis eines angemessenen Zeitrahmens für die vollständige Entrichtung der Gesamtschuld hingewiesen. Zu den im Schriftsatz des Beschwerdeführers vom 17. September 2010 erstatteten Anträgen bzw. Vorbringen betreffend Beigabe eines…
…wegen Antrag auf Beigabe eines Verteidigers gemäß § 77 Abs. 3 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom 25. November 2003 des Bf. gegen den Zurückweisungsbescheid vom 23. Oktober 2003 des Finanzamtes Wels zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe…
…Abzug der zu entrichtenden Steuer von 3.851,74 € tatsächlich über ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von rund 1.400,00 € verfügt. Es kann nunmehr geprüft werden, ob aufgrund dieser tatsächlich erwiesenen Einkommenssituation des Bf. seinerzeit die Voraussetzungen für die Beigabe eines Verteidigers…
…Beigabe eines Verteidigers für die nunmehrigen Verfahrensschritte nach dem VIII. Hauptstück des Finanzstrafgesetzes ("Fälligkeit, Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze; Vollziehung des Verfalles; Verwertung verfallener Gegenstände") schon aus Rechtsgründen nicht in Betracht. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Zu dem in der…
…vom 12. März 2004 (eingelangt am 15. März 2004) auf unentgeltliche Beigabe eines Verteidigers mit der Begründung abgewiesen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beigabe eines Verteidigers gemäß § 77 Abs. 3 FinStrG nicht gegeben sind. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde vom 13…
…iVm. 21 Abs. 1, 2 FinStrG) kann auch auf ein entsprechendes Interesse der Rechtspflege an der Beigabe eines nunmehr nur mehr für das beim Unabhängigen Finanzsenat unter GZ. FSRV/0003-L/10 anhängig gemachte Berufungsverfahren zu bestellenden Verteidigers geschlossen werden (vgl. zB. UFS vom 4…
…auf Beigabe eines Verteidigers nach § 77 Abs. 3 FinStrG gestellt. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 5. Jänner 2005 abgewiesen und die Beschwerde gegen diesen Bescheid mit Entscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 29. März 2005 zu FSRV/0016-W/05 gleichfalls als unbegründet abgewiesen. Der…
…3. Jänner 2006 hat das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag des Beschwerdeführers auf Beigabe eines Verteidigers abgewiesen Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 13. Jänner 2006, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der Bf. sei…
…unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch auf die Beigabe eines Verteidigers gegeben ist oder nicht, für die Finanzstrafbehörde die Möglichkeit, eine solche zu bewilligen, keineswegs der geltenden Rechtslage entspricht, handelt es sich bei dem hier anzuwendenden § 77 Abs.3 FinStrG doch um eine zwingende Rechtsnorm, welche…
…oder einzelne Verfahrenshandlungen einen Verteidiger beizugeben, dessen Kosten er nicht zu tragen hat, wenn er ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie zur einfachen Lebensführung notwendigen Unterhalts die Kosten der Verteidigung nicht selbst zu tragen vermag. Für die Beigabe eines Verteidigers sind also 3…
…00088-001), betreffend die Abweisung dessen Antrages vom 10.3.2004 nach § 77 Abs.3 FinStrG auf Beigabe eines Verteidigers im für das mit Bescheid des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 22.Mai 2003 (unter GZ.500/90417/5/2003) gem. § 83 Abs…
…0041), auf die Möglichkeit des § 172 Abs. 1 FinStrG (iVm § 212 BAO) verwiesen. Da somit im Anlassfall die Beigabe eines Verteidigers im Interesse der Rechtspflege nicht erforderlich und damit eine wesentliche Voraussetzung des § 77 Abs. 3 FinStrG nicht gegeben ist, war ohne weiteres Eingehen darauf…