…b BAO hat die Abgabenbehörde eine nicht fristgerecht eingebrachte Berufung durch Bescheid zurückzuweisen. Die Erlassung eines Zurückweisungsbescheides obliegt sowohl der Abgabenbehörde erster als auch jener zweiter Instanz. Nach § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Für die Fristberechnung (insbesondere für das Fristende) gilt…
…Rechtsmittelfrist ein Monat beträgt, ist im gegenständlichen Fall die Frist für eine zeitgerechte Berufung gegen das genannte Straferkenntnis am 7. Mai 2011 abgelaufen gewesen. Die Berufung war daher als verspätet eingebracht zurückzuweisen. Der "vorsorglich" gestellte Beweisantrag auf Gegenüberstellung des Postzustellers mit dem Beschuldigten wird gem. …
…2009 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit angefochtenem Bescheid vom 24. März 2010 setzte das Finanzamt Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum März 2009 fest, weil der Berufungswerber (Bw.) aufgrund einer Kontrollmitteilung der Bundespolizeidirektion Wien…
…entschieden: Die Berufungen werden gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß…
…entschieden: Die Berufungen werden gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß…
…Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Gemäß § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde…
…b) BAO hat die Abgabenbehörde erster Instanz eine Berufung, die gegen einen von ihr erlassenen Bescheid eingebracht worden ist, durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Berufungen sind fristgerecht, wenn sie spätestens am letzten Tag der Berufungsfrist eingebracht werden (siehe dazu Ritz …
…b) BAO hat die Abgabenbehörde erster Instanz eine Berufung, die gegen einen von ihr erlassenen Bescheid eingebracht worden ist, durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Berufungen sind fristgerecht, wenn sie spätestens am letzten Tag der Berufungsfrist eingebracht werden (siehe dazu Ritz …
…b) BAO hat die Abgabenbehörde erster Instanz eine Berufung, die gegen einen von ihr erlassenen Bescheid eingebracht worden ist, durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Berufungen sind fristgerecht, wenn sie spätestens am letzten Tag der Berufungsfrist eingebracht werden (siehe dazu Ritz …
…eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Erlassung von Zurückweisungsbescheiden obliegt sowohl der Abgabenbehörde erster Instanz als auch jener zweiter Instanz (Ritz, BAO-Handbuch, S 186, Linde-Verlag, Wien, 2002). Hat die Abgabenbehörde erster Instanz einen Grund zur Zurückweisung…
…die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Zurückweisung einer Berufung kann sowohl durch die Abgabenbehörde erster Instanz als auch durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz erfolgen (vgl. Ellinger-Iro-Kramer-Sutter-Urtz, BAO § 273 Tz. 2). Hat die Abgabenbehörde erster Instanz einen Grund zur Zurückweisung nicht…
…die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Der von einem berufsmäßigen Parteienvertreter eingebrachte Fristverlängerungsantrag vom 7. November 2005 betraf - entgegen den Berufungsausführungen - ausdrücklich nur die Sachbescheide und ließ die Wiederaufnahmsbescheide unerwähnt. Aufgrund der klaren und deutlichen Bezeichnung der vom Fristverlängerungsansuchen umfassten Bescheide wurde die Berufungsfrist vom…
…vom 18. November 2010 abgewiesen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 245 Abs. 1 1. Satz BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß §…
…April 2007 als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen wäre. Im Rahmen eines Telefonates mit dem Unabhängigen Finanzsenat vertrat die Vertreterin der Bf. hingegen die Ansicht, dass die Berufungsvorentscheidung erst am Donnerstag, dem 15. März 2007, als nicht eingeschriebene Postsendung zugestellt worden sei. Seitens des Unabhängigen Finanzsenates…
…bis 2005 entschieden: Die Berufungen werden gemäß § 273 Abs. 1 lit. b der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Den vom Finanzamt vorgelegten Veranlagungsakten ist folgendes Verwaltungsgeschehen zu entnehmen: Im Rahmen einer die Jahre 2002 bis 2005 umfassenden…
…nichts einwandte, ist dennoch der Vollständigkeit halber darauf hinzuweisen, dass dem Spruchsenat, soweit er nach § 58 Abs. 2 FinStrG zuständig ist, nur die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung der Entscheidung obliegt. Zur Durchführung aller vorausgehenden Verfahrensschritte (zB. die Zurückweisung einer verspätet eingebrachten Berufung…
…Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Regelungen über die Zurückweisung einer Berufung gemäß § 273 Abs. 1 haben das Vorliegen einer Berufung zur Voraussetzung. Gemäß § 250 Abs. 1 muss die Berufung a…
…dass die Berufungsfrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt wurde, abläuft. Gemäß § 273 Abs.1 hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Berufung vom 4…
…lit. b BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 50 BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen Anbringen ein, zu deren Behandlung sie nicht zuständig sind…
…Zurückweisung einer Berufung gegen einen Feststellungsbescheid wegen dessen Unwirksamkeit sei der Abänderung, Aufhebung oder Erlassung eines Feststellungsbescheides gleichzuhalten (gemeint: nicht gleichzuhalten) und folglich seien die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Erlassung eines neuen abgeleiteten Bescheides im streitgegenständlichen Verfahren nicht gegeben. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung…