…Adressfeld als auch im Spruch unmissverständlich als Bescheidadressat genannt ist. Die von der Bf. (der die angefochtene Berufungsvorentscheidung auf Grund der vorliegenden Zustellvollmacht zuzustellen war) im eigenen Namen und nicht als Vertreterin der AGmbH erhobene Beschwerde war daher mangels Aktivlegitimation gemäß § 273 Abs. 1 lit…
…er hinsichtlich der in der Beilage bezeichneten Abgabenpflicht des Beteiligten in Höhe von ATS 770.684,00 ein Sparbuch eröffnet hat und die Haftung für diesen Betrag übernimmt. Es werde daher, wie besprochen der Beschlagnahmebescheid aufzuheben und die beschlagnahmten Waren auszufolgen sein. O., am 20…
…273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, mangels Aktivlegitimation als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Mit Eingabe vom 11. Juli 2011 hat die Beschwerdeführerin (Bf.) durch ihren ausgewiesenen Vertreter Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 30. Juni 2011, Zl. 920000…
…April 2010 ausdrücklich an Herrn P gerichtet und ihm gegenüber auch wirksam ergangen. Die Bf. war daher zur Einbringung der Beschwerde nicht befugt und ihre Eingabe mangels Aktivlegitimation als unzulässig zurückzuweisen. Über die Beschwerde des Herrn P wird gesondert entschieden. Aus den genannten Gründen war…
…Eine Berufung ist insbesondere unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters (vgl. VwGH 25. 3. 1999, 99/15/0019; VwGH 27. 8. 1990, 90/15/0078). Anzumerken ist, dass bereits der am 11. Juni 2012 gestellte Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund fehlender Aktivlegitimation des Bw…
…gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Feldkirch vom 17. Oktober 2003, GZ. 900/02755/2003, betreffend Zürückweisung eines Rechtsbehelfs mangels Aktivlegitimation, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO)…
…Berufung des Bw., vom 24. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 3. September 2010, Erfassungsnummer zzz, betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Mag. Horst Bruckner, Dr. Herbert Emberger, Mag. Simone Ullrich-Pansi, Rechtsanwälte OG, 8430 Leibnitz, Kadagasse 19, vom 5. Juni 2008 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Graz vom 6. Mai 2008, GZ. 700000…
…Privatperson eingebracht, und die Zurückweisung dieser Berufung seien daher willkürlich und rechtswidrig. Das Zollamt X. wies die Berufung der A vom 18. Dezember 2006 mit Bescheid vom 28. Dezember 2006, Zl. d., gemäß § 273 Abs. 1 BAO mangels Aktivlegitimation des Einschreiters als unzulässig zurück. Der…
…des verfahrensgegenständlichen Sachverhaltes nichts zu ändern, weil dieses Schreiben bei der Behörde erst nach Ablauf der Frist zur Stellung eines Vorlageantrages eingegangen ist. Die vorliegende Entscheidung steht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Aktivlegitimation im Rechtsmittelverfahren. Zunächst ist auf das zu einem…
…Privatperson eingebracht, und die Zurückweisung dieser Berufung seien daher willkürlich und rechtswidrig. Das Zollamt X. wies die Berufung der A vom 18. Dezember 2006 mit Bescheid vom 28. Dezember 2006, Zl. d., gemäß § 273 Abs. 1 BAO mangels Aktivlegitimation des Einschreiters als unzulässig zurück. Der…
…Recht erkannt: Die Beschwerde wird gem. § 156 Abs. 4 FinStrG wegen fehlender Aktivlegitimation als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Strafverfügung vom 24. Juni 2008 hat das Zollamt Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Beschwerdeführer (Bf.) des Finanzvergehens nach § 39 Abs. 2 AußHG 2005 schuldig erkannt…
…allfälliges Vertreterhandeln bzw. ein intendiertes Einschreiten für die genannte Initiative hingewiesen wird. Die Berufung war daher schon aus diesem Grund wegen mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters als unzulässig zurückzuweisen. Dazu kommt aber noch ein zweiter Zurückweisungsgrund: Dem vorliegenden Abgabenakt sind keinerlei Hinweise zu entnehmen, dass der…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 24. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 3. September 2010 betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO)…
…geht es darum, ob die Zurückweisung der Berufung gemäß § 273 Abs.1 lit.a BAO gegen den Abgabenbescheid vom 25.07.2011, mangels Aktivlegitimation der Bf,. rechtmäßig war, sodass mit der bekämpften Berufungsvorentscheidung die Abweisung der Berufung gegen den, die Zurückweisung verfügenden, Bescheid vom 01…
…kann die Bf. aber mangels Vorliegen der Voraussetzungen im Sinne des § 77 FinStrG nicht einschreiten, weshalb die Beschwerde wegen fehlender Aktivlegitimation zurückzuweisen war. Ein Rechtsmittel, das durch eine hiezu nicht befugte Person eingebracht wird, ist unzulässig. Dabei handelt es sich nicht um einen bloß fehlenden…
…Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Linz vom 8. Oktober 2003, GZ. 500/12656/2001/51, betreffend die Zurückweisung einer Berufung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
Bescheid Die Beschwerde der A, Adresse (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK vom 29. April 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
… 276 Abs. 4 zweiter Satz u.a. § 273 Abs. 1 BAO sinngemäß anzuwenden. Eine Berufung ist vor allem unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters. Zur Stellung eines Vorlageantrages ist gemäß § 276 Abs. 2 BAO der Berufungswerber und ferner jeder befugt, dem gegenüber die Berufungsvorentscheidung wirkt…
…mit Schriftsatz vom 1. Dezember 2008 fristgerecht Berufung erhoben und beantragt den Zurückweisungsbescheid aufzuheben und den Betrag von € 98.860,50 auf ein näher bezeichnetes Konto zur Anweisung zu bringen. In Bezug auf die Zurückweisung des Antrages mangels Aktivlegitimation wurde vorgebracht, dass die Rechtsansicht…