… 105 ZollR-DG Anwendung. Gem. Art. 23 Abs. 1 EG (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) ist Grundlage der Gemeinschaft eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfasst das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben…
… 105 ZollR-DG Anwendung. Gem. Art. 23 Abs. 1 EG (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) ist Grundlage der Gemeinschaft eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfasst das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben…
… 105 ZollR-DG Anwendung. Gem. Art. 23 Abs. 1 EG (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) ist Grundlage der Gemeinschaft eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfasst das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben…
… 105 ZollR-DG Anwendung. Gem. Art. 23 Abs. 1 EG (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) ist Grundlage der Gemeinschaft eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfasst das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben…
… 105 ZollR-DG Anwendung. Gem. Art. 23 Abs. 1 EG (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) ist Grundlage der Gemeinschaft eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfasst das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des mittlerweile verstorbenen Berufungswerbers, dieser repräsentiert durch die aus 1.Erbin, 2.Erbin, 3.Erbin und 4.Erbin gebildete, eingeantwortete Erbengemeinschaft als dessen Rechtsnachfolgerin, diese vertreten durch die mit Bescheid des UFS vom 19. Jänner 2012…
…nicht ständig in Österreich gewesen sei. Seit dem Beitritt Österreichs zur EU infolge der Zollunion würde der Verwendung eines Fahrzeuges eines Eigentümers mit Wohnsitz in einem EU Mitgliedsland in Österreich nichts mehr entgegen stehen (Freiheit des Dienstleistung- und Warenverkehrs). Die Kraftfahrzeugsteuer werde von seiner Mutter…
…dass es gemäß Informationsdokument zu den einschlägigen Rechten und Pflichten der EU-Bürger der Generaldirektion Steuern und Zollunion zur steuerlichen Behandlung der innergemeinschaftlichen Verbringung von Personenkraftfahrzeugen und ihrer grenzüberschreitenden Verwendung (TAXUD/255/02) vom 9.9.2002 zu keiner Mehrfachbesteuerung innerhalb der Europäischen Union kommen…
…1. Jänner 1995 das gesamte Zollrecht der Europäischen Union zu vollziehen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht zur Regelung des Warenverkehrs mit Drittländern. Grundlage der Gemeinschaft ist eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfasst das Verbot, zwischen…
…auf 25 Stück Zigaretten beschränkt ist, widerspreche dem Grundsatz des freien Warenverkehrs im Sinne des Artikels 23 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft und dem Grundsatz der Zollunion im Sinne des Artikels 25 und folgende dieses Vertrages. Die Berufungswerberin verwies darüber hinaus auf…
…wird? 2. Stehen Artikel 90 EG (keine höheren Abgaben für Waren aus anderen Mitgliedstaaten) oder Artikel 23 (Zollunion) und 25 EG (Verbot von Zöllen oder Abgaben gleicher Wirkung zwischen Mitgliedstaaten) der Vorschreibung der unter der ersten Vorhabentscheidungsfrage angeführten Normverbrauchsabgabe (Grundabgabe mit Zuschlag) entgegen? 3. Ist…
…wird? 2. Stehen Artikel 90 EG (keine höheren Abgaben für Waren aus anderen Mitgliedstaaten) oder Artikel 23 (Zollunion) und 25 EG (Verbot von Zöllen oder Abgaben gleicher Wirkung zwischen Mitgliedstaaten) der Vorschreibung der unter der ersten Vorhabentscheidungsfrage angeführten Normverbrauchsabgabe (Grundabgabe mit Zuschlag) entgegen? 3. Ist…
…in den Art. 217 - 232 ZK bezwecken zum einen die unionsweise Gleichbehandlung der Zollschuldner (Art. 4 Nr. 12), damit der Binnenmarkt und Zollunion wirksam funktionieren. Die in Art. 217 Abs. 1 ZK definierte buchmäßige Erfassung stellt eine rein innerdienstliche Tätigkeit der Zollbehörden dar, durch die…
…der Gemeinschaft zu festigen (Artikel 3), in der Übergangsphase ist die schrittweise Errichtung einer Zollunion und die Annäherung der Wirtschaftspolitiken vorgesehen (Artikel 4), und die auf der Zollunion beruhende Endphase schließt eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken ein (Artikel 5). 5. Artikel 6 des Abkommens lautet: …
…komme, sei zu beachten, soll es nicht zu Ungleichbehandlungen zwischen den Zollschuldnern kommen und soll das Funktionieren der Zollunion nicht beeinträchtigt werden. Die Mitgliedstaaten seien nicht verpflichtet spezifische Verfahrensregeln hinsichtlich der Form zu erlassen, in der die Beträge dieser Abgaben dem Zollschuldner mitzuteilen seien, sofern…
…der Gemeinschaft zu festigen (Artikel 3), in der Übergangsphase ist die schrittweise Errichtung einer Zollunion und die Annäherung der Wirtschaftspolitiken vorgesehen (Artikel 4), und die auf der Zollunion beruhende Endphase schließt eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken ein (Artikel 5). 5. Artikel 6 des Abkommens lautet: …
…Nr. 4/72 über die Begriffsbestimmungen für "Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei" oder "Ursprungserzeugnisse" der Türkei. d) Beschluss Nr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei vom 22. Dezember 1995 über die Durchführung der Endphase der Zollunion (EG/ABl. Nr. L35 vom 13. Februar 1996)…
…Nr. 4/72 über die Begriffsbestimmungen für "Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei" oder "Ursprungserzeugnisse" der Türkei. d) Beschluss Nr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei vom 22. Dezember 1995 über die Durchführung der Endphase der Zollunion (EG/ABl. Nr. L35 vom 13. Februar 1996)…
…Nr. 4/72 über die Begriffsbestimmungen für "Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei" oder "Ursprungserzeugnisse" der Türkei. d) Beschluss Nr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei vom 22. Dezember 1995 über die Durchführung der Endphase der Zollunion (EG/ABl. Nr. L35 vom 13. Februar 1996)…
…zu verstehen. Es wird keine vollständige Steueridentität angestrebt. Eine Harmonisierung der indirekten Steuern in diesem Sinn wird - nach Aufhebung der Zollgrenzen durch die Vorschrift über die Zollunion - auch die Steuergrenzen zwischen den Mitgliedstaaten beseitigen. Wichtigste Rechtsquelle des Gemeinsamen Mehrwertsteuersystems ist die 6. EG-RL. Am…