…38 Abs. 1 Buchstabe a des Zollkodex bezeichneten oder zugelassenen Ort "konkludent" durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben, abgegeben werden (Art. 233 Abs. 1 Buchstabe a, zweiter Anstrich ZK-DVO; sog. konkludente Willensäußerung). Sind die Voraussetzungen der Art. 230…
…38 Abs. 1 Buchstabe a des Zollkodex bezeichneten oder zugelassenen Ort "konkludent" durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben, abgegeben werden (Art. 233 Abs. 1 Buchstabe a, zweiter Anstrich ZK-DVO; sog. konkludente Willensäußerung). Sind die Voraussetzungen der Art. 230…
…38 Abs. 1 Buchstabe a des Zollkodex bezeichneten oder zugelassenen Ort "konkludent" durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben, abgegeben werden (Art. 233 Abs. 1 Buchstabe a, zweiter Anstrich ZK-DVO; sog. konkludente Willensäußerung). Sind die Voraussetzungen der Art. 230…
…38 Abs. 1 Buchstabe a des Zollkodex bezeichneten oder zugelassenen Ort "konkludent" durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben, abgegeben werden (Art. 233 Abs. 1 Buchstabe a, zweiter Anstrich ZK-DVO; sog. konkludente Willensäußerung). Sind die Voraussetzungen der Art. 230…
…38 Abs. 1 Buchstabe a des Zollkodex bezeichneten oder zugelassenen Ort "konkludent" durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben, abgegeben werden (Art. 233 Abs. 1 Buchstabe a, zweiter Anstrich ZK-DVO; sog. konkludente Willensäußerung). Sind die Voraussetzungen der Art. 230…
…38 Abs. 1 Buchstabe a des Zollkodex bezeichneten oder zugelassenen Ort "konkludent" durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben, abgegeben werden (Art. 233 Abs. 1 Buchstabe a, zweiter Anstrich ZK-DVO; sog. konkludente Willensäußerung). Sind die Voraussetzungen der Art. 230…
…DVO schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich um kommerzielle Waren handelte. Im Übrigen schließt Art 232 ZK-DVO auch bei der Einbringung von Handelswaren zur vorübergehenden Verwendung die Anmeldung durch konkludente Willensäußerung nach Art. 233 ZK-DVO aus, und zwar aus dem plausiblen…
…Fahrzeuges verwirkt wurde. Mangels Abgabe einer zumindest mündlichen Zollanmeldung, mit welcher gleichzeitig der Antrag auf Erteilung der für das Verfahren der passiven Veredelung erforderlichen Bewilligung zu verbinden gewesen wäre, habe der Bf. zu Unrecht die Rückwarenbegünstigung durch konkludente Zollanmeldung im Sinne des Art. 230 Buchstabe…
…ein Armband aus Gold durch eine andere (konkludente) Form der Willensäußerung als persönlichen Gebrauchsgegenstand zur vorübergehenden Verwendung im Gebiet der europäischen Gemeinschaft angemeldet. Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung des Verfahrens erfüllt, so gelten die Waren als gestellt, die Zollanmeldung als angenommen und die Waren…
…nach den Ausführungen des Amtsbeauftragten in seiner Berufung - entgegenzuhalten, dass in (zoll-)rechtlicher Hinsicht auf Grund des Wertes des eingeführten Ringes keinesfalls die Voraussetzungen für die Abgabe einer Zollanmeldung durch eine andere Form der Willensäußerung im Sinne der Art. 230 bis 232 ZK-DVO vorlagen…
…38 Abs. 1 Buchstabe a des Zollkodex bezeichneten oder zugelassenen Ort "konkludent" durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben, abgegeben werden (Art. 233 Abs. 1 Buchstabe a, zweiter Spiegelstrich ZK-DVO; sog. konkludente Willensäußerung). Sind die Voraussetzungen der Art. 230…
…232 Abs. 1 Buchstabe b ZK-DVO können für die in Art. 718 bis Art. 725 ZK-DVO genannten Beförderungsmittel Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung durch eine Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO nach Maßgabe von Art. 698 und Art. 735 ZK-DVO abgegeben…
…den Bestimmungen des Art. 232 Abs. 1 Buchstabe b ZK-DVO können Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung für die in Art. 718 bis 725 ZK-DVO genannten Beförderungsmittel durch eine Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO nach Maßgabe der Art. 698 und 735 leg…
…232 Abs. 1 Buchstabe b ZK-DVO können für die in Art. 718 bis Art. 725 ZK-DVO genannten Beförderungsmittel Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung durch eine Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO nach Maßgabe von Art. 698 und Art. 735 ZK-DVO abgegeben…
…Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex bezeichneten oder zugelassenen Ort "konkludent" durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben, abgegeben werden (Artikel 233 Absatz 1 Buchstabe a, zweiter Anstrich, ZK-DVO; sog. konkludente Willensäußerung). Sind die Voraussetzungen der Artikel 230 bis…
…232 Abs.2 ZK-DVO, sofern sie nicht Gegenstand einer ausdrücklichen Zollanmeldung sind, als zur Wiederausfuhr nach Beendigung der vorübergehenden Verwendung durch eine Willensäußerung im Sinne des Art. 233 angemeldet angesehen. Eine solche konkludente Willenserklärung (womit eine Ware angemeldet wird, auf welche die obgenannten rechtlichen…
…eine konkludente Willensäußerung ab keine anmeldepflichtigen Waren mit sich zu führen. Sind gemäß Art. 234 Abs. 1 Zollkodexdurchführungsverordnung (ZK-DVO)die Voraussetzungen der Artikel 230-232 (anmeldefreie Waren) erfüllt, so gelten die betreffenden Waren als im Sinne des Art. 63 Zollkodex (ZK) gestellt, die Zollanmeldung…
…38 Abs. 1 Buchstabe a des Zollkodex bezeichneten oder zugelassenen Ort "konkludent" durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben, abgegeben werden (Art. 233 Abs. 1 Buchstabe a, zweiter Spiegelstrich ZK-DVO; sog. konkludente Willensäußerung). Sind die Voraussetzungen der Art. 230…
…zu verbringen. In der Folge gaben diese drei Personen für diese Waren, anlässlich der Einbringung in das Zollgebiet, eine Zollanmeldung durch eine andere Form der Willensäusserung ab, ohne dabei zu beachten, dass der Gesamtwert dieser Textilien den Freibetrag im Reiseverkehr um vieles übersteigt. Daher wäre…
…Inhaber des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung sei das Beförderungsunternehmen; dieses verwende das Beförderungsmittel und bediene sich des Fahrers zum Lenken. Die Zollanmeldung durch andere Form der Willensäußerung werde für Rechnung des Dienstgebers des Fahrzeuglenkers abgegeben. Der Bf. als Verfahrensinhaberin seien die Verpflichtungen aus der vorübergehenden…