Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GH, Adr, vertreten durch Dkfm. Franz Feiner & Mag. Elisabeth Sandig Wirtschaftstreuhandkommanditgesellschaft, 1190 Wien, Cottageg. 45, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 26. April 2002 betreffend Rechtsgebühr zu ERfNr.xxx entschieden: Der…
…zusätzliche Verzinsung für das angesparte Kapital anzusehen, für die eine Rückstellung gebildet werden kann. Die rückzustellenden Beträge sind nach der Zinsstaffelmethode zu ermitteln und überdies auf die Laufzeit des Sparvertrages abzuzinsen. Dieser Beispielfall geht von einer Verbindlichkeitsrückstellung aus, da ein Erfüllungsrückstand vorliegt, und zwar deshalb…
…seitens der Bank aus dem Dauerschuldverhältnis besteht. Die nach der Zinsstaffelmethode zu ermittelnden Beträge waren laut dem Höchstgericht über die Laufzeit des Sparvertrages abzuzinsen. Bertl/Hirschler ziehen im oben zitierten Beitrag ohne nähere Differenzierung und Begründung den Schluss, dass in der Möglichkeit der einseitigen vorzeitigen…
…zusätzliche Verzinsung für das angesparte Kapital anzusehen, für die eine Rückstellung gebildet werden kann. Die rückzustellenden Beträge sind nach der Zinsstaffelmethode zu ermitteln und überdies auf die Laufzeit des Sparvertrages abzuzinsen. Dieser Beispielfall geht von einer Verbindlichkeitsrückstellung aus, da ein Erfüllungsrückstand vorliegt, und zwar deshalb…
…seitens der Bank aus dem Dauerschuldverhältnis besteht. Die nach der Zinsstaffelmethode zu ermittelnden Beträge waren laut dem Höchstgericht über die Laufzeit des Sparvertrages abzuzinsen. Bertl/Hirschler ziehen im oben zitierten Beitrag ohne nähere Differenzierung und Begründung den Schluss, dass in der Möglichkeit der einseitigen vorzeitigen…
…zusätzliche Verzinsung für das angesparte Kapital anzusehen, für die eine Rückstellung gebildet werden kann. Die rückzustellenden Beträge sind nach der Zinsstaffelmethode zu ermitteln und überdies auf die Laufzeit des Sparvertrages abzuzinsen. Dieser Beispielfall geht von einer Verbindlichkeitsrückstellung aus, da ein Erfüllungsrückstand vorliegt, und zwar deshalb…
…seitens der Bank aus dem Dauerschuldverhältnis besteht. Die nach der Zinsstaffelmethode zu ermittelnden Beträge waren laut dem Höchstgericht über die Laufzeit des Sparvertrages abzuzinsen. Bertl/Hirschler ziehen im oben zitierten Beitrag ohne nähere Differenzierung und Begründung den Schluss, dass in der Möglichkeit der einseitigen vorzeitigen…
…der Bw. kreditiert worden sind. Entsprechend der Beurteilung des gegenständlichen Leasinggeschäftes als Kreditgeschäft hat der Prüfer die Leasingraten nach der sogenannten Zinsstaffelmethode in einen erfolgsneutralen Tilgungsanteil und einen erfolgswirksamen Zinsanteil aufgespalten. Der Prüfer nahm bei der Berechung der Leasingraten jedoch nicht darauf Bedacht, dass die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Mag. Michael Kühne und KR Peter Latzel im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des a, vertreten durch Dr. jur. Wolfram Simma, Steuerberater, 6900 Bregenz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, KomzlR Edith Corrieri und Walter Supper im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des B und der E, Adresse unbekannt verzogen, vom 8…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des R und der S, vom 8. Februar 2007 gegen die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des C und der V, wohnhaft in der Schweiz (keine Abgabestelle…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. V.S.inG., vertreten durch S & K Mag. Sepp-Michael Steinle & Mag. Gabriele Kandler, Wirtschaftstreuhänder, 8010 Graz, Wielandgasse 35, vom 17. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. März 2003 betreffend…
Zu beachten sei auch, dass jede Bank, die von sich aus die finanzmathematische Abgrenzungsmethode gewählt habe, sich einem äußerst großen Risiko ausgesetzt hätte: Nach allen bis zum vergangenen Jahr bekannten Verwaltungsauffassungen und Interpretationen sei davon auszugehen gewesen, dass auch die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten werde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Dipl.-Ing. A. Z., R., vertreten durch S.G., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, vertreten durch Frau ADir. RR Gertrud Braun, vom 12. August 2008 betreffend Schenkungssteuer im Beisein der…
eine Depotentnahme keinen Umstand darstellt, der die Abzugspflicht beendet, weil die KEST-Pflicht gar nicht an die Depotverwahrung anknüpft weil eine Meldung über die Abzugspflicht beendende Umstände in den konkreten Fällen nicht erfolgte • anlässlich der Depotentnahme keine anteiligen Kapitalerträge zuflossen. Anwendung von § 117 BAO In…
An dieser Rechtsansicht vermag auch nichts der Verweis der Berufungswerberin auf die EStR 2000 Rz 6187 idF vor dem 12. Juni 2001, der zu Folge bei einem vorzeitigen Verkauf einer Nullkuponanleihe die Kapitaleinkünfte erst im Zeitpunkt der Einlösung (Laufzeitende) als zugeflossen im Sinne des § 19…
Im Bereich der Innenhoffassade sind an mehreren Stellen Feuchtigkeitsschäden sichtbar. Auch in der Garage bestehen im Deckenbereich einzelne undichte Stellen. Wert der Baufläche: Aus der Vergleichspreisaufstellung (26 Grundstücke in Mariahilf betreffend die Jahre von 1987 bis 1998; Preis für unbebaute Grundstücke zwischen S 15.000…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Felicitas Seebach im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des F und der C, vertreten durch Dr. Peter Ozlberger, Rechtsanwalt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Six, Mag. Ralf Artner und Gottfried Haselmayer über die Berufung der A-AG, Adresse, und des der Berufung gemäß § 257 Abs. 1 BAO beigetretenen B, AdresseB, vom…