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261 Treffer1843 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/2071-L/02Wert eines Darlehens zum Zeitpunkt des Verzichtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2007

…Zl. 91/16/0137 bei dieser Berechnung Zinseszinsen zu berücksichtigen. Die Berechnung der maßgeblichen Bemessungsgrundlage müsse daher wie folgt lauten: Nennwert/((1+0,055) kapitalisiert mit Jahre)= Nennwert/(1,055 kapitalisiert mit Jahre) Im Berufungsfall laute die Rechnung: 2,500.000/1,055 kapitalisiert…

UFSI RV/0460-I/04Fremdüblichkeit einer Darlehensrückzahlung zwischen nahen Verwandten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2005

…wäre es daher unverständlich, zuerst Teilrückzahlungen des Kapitalstammes vorgenommen, obwohl die Zinsen der Vorjahre, für die keine Zinseszinsen verlangt werden, noch unbeglichen aushaften. Einer solchen Regelung würde ein fremder Gläubiger nicht zustimmen. Zwar können die Parteien im Rahmen der Privatautonomie vereinbaren, welche Schuld als getilgt…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 1/4

…in vollen 100,00 Euro-Beträgen erfolgen können, werden die Zinsen nur für volle Monate der tatsächlichen Einlagedauer berechnet. Die Auszahlung (Kapital einschließlich Zinsen und Zinseszinsen) erfolgt laut Tabelle. § 4 Teilabhebungen oder die Rückzahlung erfolgen nur gegen Vorlage bzw. Rückgabe des X-Bank-Vermögenssparbuches. 2…

UFSW RV/1356-W/05Unverzinsliche Darlehen sind mit dem abgezinsten Betrag anzusetzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2008

…3 BewG ist der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen und Schulden der Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen in Höhe von 5,5 v.H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Bei Forderungen oder Schulden ist daher die Bewertung mit dem Nennwert…

UFSW RV/2359-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2003Teil 2/2

…erfolgen hat, wobei die Zinsen durch Errechnung des Barwertes der gesamten Teilbeträge mit Hilfe der Rentenformel (Berechnung von Zinseszinsen) zu ermitteln sind. Das Abgabenrecht knüpft daher auch im Bereich des Kapitalertragsteuerabzuges bei Forderungswertpapieren an diesen wirtschaftlich geprägten Begriff des Kapital(Zins)ertrages an. Die kalkulatorischen…

UFSW RV/1293-W/10Genussrechte gegen Abgabe von Haftungs- bzw. Garantieerklärungen für Bankverbindlichkeiten der Enkelgesellschaft (Stattgabe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2013

…maximal jedoch in Höhe von 5,33 % der Hälfte der jeweils aushaftenden Bankverbindlichkeit der U gegenüber dieser Bank. Die angeführten Beträge verstehen sich als Kapitalbeträge und gelten zuzüglich Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen sowie Kosten und Spesen. Anlagen: Genussrechtsbedingungen ./I Muster-Garantieerklärung ./II Wien, .am 2…

UFSW RV/1570-W/08Übernahme eines geringverzinslichen Darlehens im Rahmen eines Übergabsvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2013

…des § 14 Abs. 3 BewG 1955 ist der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen oder Schulden der Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen in Höhe von 5,5 v.H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Der Gegenleistungsbegriff des § 5 Abs. 1 Z…

UFSW RV/2658-W/08Neben einem "Fixpreis" vereinbarte bestimmte Geldleistungen sind Teil des festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…für die Forderung von ATS 16,065.000,-- samt 3 % Zinsen, 10 % Verzugs- rücksichtlich Zinseszinsen und einer Nebengebührensicherstellung im Betrag von ATS 1,606.500,-- c) LNr 4 a das Veräußerungsverbot gem § 24 Abs 5 BWFG 1991 d) LNr 9 a aufgrund Schuldschein 1995-03…

UFSW RV/2656-W/08Neben einem "Fixpreis" vereinbarte bestimmte Geldleistungen sind Teil des festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…für die Forderung von ATS 16,065.000,-- samt 3 % Zinsen, 10 % Verzugs- rücksichtlich Zinseszinsen und einer Nebengebührensicherstellung im Betrag von ATS 1,606.500,-- c) LNr 4 a das Veräußerungsverbot gem § 24 Abs 5 BWFG 1991 d) LNr 9 a aufgrund Schuldschein 1995-03…

UFSW RV/2655-W/08Neben einem "Fixpreis" vereinbarte bestimmte Geldleistungen sind Teil des festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…für die Forderung von ATS 16,065.000,-- samt 3 % Zinsen, 10 % Verzugs- rücksichtlich Zinseszinsen und einer Nebengebührensicherstellung im Betrag von ATS 1,606.500,-- c) LNr 4 a das Veräußerungsverbot gem § 24 Abs 5 BWFG 1991 d) LNr 9 a aufgrund Schuldschein 1995-03…

UFSW RV/2652-W/08Neben einem "Fixpreis" vereinbarte bestimmte Geldleistungen sind Teil des festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…für die Forderung von ATS 16,065.000,-- samt 3 % Zinsen, 10 % Verzugs- rücksichtlich Zinseszinsen und einer Nebengebührensicherstellung im Betrag von ATS 1,606.500,-- c) LNr 4 a das Veräußerungsverbot gem § 24 Abs 5 BWFG 1991 d) LNr 9 a aufgrund Schuldschein 1995-03…

UFSW RV/2651-W/08Neben einem "Fixpreis" vereinbarte bestimmte Geldleistungen sind Teil des festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…für die Forderung von ATS 16,065.000,-- samt 3 % Zinsen, 10 % Verzugs- rücksichtlich Zinseszinsen und einer Nebengebührensicherstellung im Betrag von ATS 1,606.500,-- c) LNr 4 a das Veräußerungsverbot gem § 24 Abs 5 BWFG 1991 d) LNr 9 a aufgrund Schuldschein 1995-03…

UFSW RV/2653-W/08Neben einem "Fixpreis" vereinbarte bestimmte Geldleistungen sind Teil des festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…für die Forderung von ATS 16,065.000,-- samt 3 % Zinsen, 10 % Verzugs- rücksichtlich Zinseszinsen und einer Nebengebührensicherstellung im Betrag von ATS 1,606.500,-- c) LNr 4 a das Veräußerungsverbot gem § 24 Abs 5 BWFG 1991 d) LNr 9 a aufgrund Schuldschein 1995-03…

UFSW RV/2654-W/08Neben einem "Fixpreis" vereinbarte bestimmte Geldleistungen sind Teil des festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…für die Forderung von ATS 16,065.000,-- samt 3 % Zinsen, 10 % Verzugs- rücksichtlich Zinseszinsen und einer Nebengebührensicherstellung im Betrag von ATS 1,606.500,-- c) LNr 4 a das Veräußerungsverbot gem § 24 Abs 5 BWFG 1991 d) LNr 9 a aufgrund Schuldschein 1995-03…

UFSW RV/2657-W/08Neben einem "Fixpreis" vereinbarte bestimmte Geldleistungen sind Teil des festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…für die Forderung von ATS 16,065.000,-- samt 3 % Zinsen, 10 % Verzugs- rücksichtlich Zinseszinsen und einer Nebengebührensicherstellung im Betrag von ATS 1,606.500,-- c) LNr 4 a das Veräußerungsverbot gem § 24 Abs 5 BWFG 1991 d) LNr 9 a aufgrund Schuldschein 1995-03…

UFSW RV/2650-W/08Neben einem "Fixpreis" vereinbarte bestimmte Geldleistungen sind Teil des festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreises.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…für die Forderung von ATS 16,065.000,-- samt 3 % Zinsen, 10 % Verzugs- rücksichtlich Zinseszinsen und einer Nebengebührensicherstellung im Betrag von ATS 1,606.500,-- c) LNr 4 a das Veräußerungsverbot gem § 24 Abs 5 BWFG 1991 d) LNr 9 a aufgrund Schuldschein 1995-03…

UFSL RV/0285-L/09Abzinsung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2012

…I 2003/71 - ist der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen oder Schulden der Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen in Höhe von 5,5 v.H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Strittig ist ausschließlich die Bewertung der vertraglich übernommenen Darlehensverbindlichkeiten durch…

UFSW RV/0068-W/08Gesellschaftsteuer und unbare Entnahme - "Miteinpreisen" von Zinsen bei Bestimmung der Höhe der Entnahmeverbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2012

…€ 1.400.000,00. Das heiße, der Betrag von € 410.000,00 umfasse die Zinsen und Zinseszinsen mit dem Faktor von 5,5%, die insgesamt in der unbaren Entnahme schon erfasst seien bis zur Fälligkeit 30.09.2011. Da unserer Meinung nach diesbezüglich…

UFSW RV/1916-W/07Die Vereinbarung der Verlängerung eines Baurechts ist ein selbstständiges Rechtsgeschäft gemäß § 1 Abs.1 Z 1 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2011

…2 Abs.2 Z 1 GrEStG) Der Gesamtwert von Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit beschränkt sind, ist die Summe der einzelnen Jahreswerte abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen. Dabei ist von einem Zinssatz in der Höhe von 5,5 v-H. auszugehen…

UFSW RV/1915-W/07Die Vereinbarung der Verlängerung eines Baurechts ist ein selbstständiges Rechtsgeschäft gemäß § 1 Abs.1 Z 1 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2011

…2 Abs.2 Z 1 GrEStG) Der Gesamtwert von Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit beschränkt sind, ist die Summe der einzelnen Jahreswerte abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen. Dabei ist von einem Zinssatz in der Höhe von 5,5 v-H. auszugehen…