…Zl. 91/16/0137 bei dieser Berechnung Zinseszinsen zu berücksichtigen. Die Berechnung der maßgeblichen Bemessungsgrundlage müsse daher wie folgt lauten: Nennwert/((1+0,055) kapitalisiert mit Jahre)= Nennwert/(1,055 kapitalisiert mit Jahre) Im Berufungsfall laute die Rechnung: 2,500.000/1,055 kapitalisiert…
…wäre es daher unverständlich, zuerst Teilrückzahlungen des Kapitalstammes vorgenommen, obwohl die Zinsen der Vorjahre, für die keine Zinseszinsen verlangt werden, noch unbeglichen aushaften. Einer solchen Regelung würde ein fremder Gläubiger nicht zustimmen. Zwar können die Parteien im Rahmen der Privatautonomie vereinbaren, welche Schuld als getilgt…
…in vollen 100,00 Euro-Beträgen erfolgen können, werden die Zinsen nur für volle Monate der tatsächlichen Einlagedauer berechnet. Die Auszahlung (Kapital einschließlich Zinsen und Zinseszinsen) erfolgt laut Tabelle. § 4 Teilabhebungen oder die Rückzahlung erfolgen nur gegen Vorlage bzw. Rückgabe des X-Bank-Vermögenssparbuches. 2…
…3 BewG ist der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen und Schulden der Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen in Höhe von 5,5 v.H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Bei Forderungen oder Schulden ist daher die Bewertung mit dem Nennwert…
…erfolgen hat, wobei die Zinsen durch Errechnung des Barwertes der gesamten Teilbeträge mit Hilfe der Rentenformel (Berechnung von Zinseszinsen) zu ermitteln sind. Das Abgabenrecht knüpft daher auch im Bereich des Kapitalertragsteuerabzuges bei Forderungswertpapieren an diesen wirtschaftlich geprägten Begriff des Kapital(Zins)ertrages an. Die kalkulatorischen…
…maximal jedoch in Höhe von 5,33 % der Hälfte der jeweils aushaftenden Bankverbindlichkeit der U gegenüber dieser Bank. Die angeführten Beträge verstehen sich als Kapitalbeträge und gelten zuzüglich Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen sowie Kosten und Spesen. Anlagen: Genussrechtsbedingungen ./I Muster-Garantieerklärung ./II Wien, .am 2…
…des § 14 Abs. 3 BewG 1955 ist der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen oder Schulden der Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen in Höhe von 5,5 v.H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Der Gegenleistungsbegriff des § 5 Abs. 1 Z…
…für die Forderung von ATS 16,065.000,-- samt 3 % Zinsen, 10 % Verzugs- rücksichtlich Zinseszinsen und einer Nebengebührensicherstellung im Betrag von ATS 1,606.500,-- c) LNr 4 a das Veräußerungsverbot gem § 24 Abs 5 BWFG 1991 d) LNr 9 a aufgrund Schuldschein 1995-03…
…für die Forderung von ATS 16,065.000,-- samt 3 % Zinsen, 10 % Verzugs- rücksichtlich Zinseszinsen und einer Nebengebührensicherstellung im Betrag von ATS 1,606.500,-- c) LNr 4 a das Veräußerungsverbot gem § 24 Abs 5 BWFG 1991 d) LNr 9 a aufgrund Schuldschein 1995-03…
…für die Forderung von ATS 16,065.000,-- samt 3 % Zinsen, 10 % Verzugs- rücksichtlich Zinseszinsen und einer Nebengebührensicherstellung im Betrag von ATS 1,606.500,-- c) LNr 4 a das Veräußerungsverbot gem § 24 Abs 5 BWFG 1991 d) LNr 9 a aufgrund Schuldschein 1995-03…
…für die Forderung von ATS 16,065.000,-- samt 3 % Zinsen, 10 % Verzugs- rücksichtlich Zinseszinsen und einer Nebengebührensicherstellung im Betrag von ATS 1,606.500,-- c) LNr 4 a das Veräußerungsverbot gem § 24 Abs 5 BWFG 1991 d) LNr 9 a aufgrund Schuldschein 1995-03…
…für die Forderung von ATS 16,065.000,-- samt 3 % Zinsen, 10 % Verzugs- rücksichtlich Zinseszinsen und einer Nebengebührensicherstellung im Betrag von ATS 1,606.500,-- c) LNr 4 a das Veräußerungsverbot gem § 24 Abs 5 BWFG 1991 d) LNr 9 a aufgrund Schuldschein 1995-03…
…für die Forderung von ATS 16,065.000,-- samt 3 % Zinsen, 10 % Verzugs- rücksichtlich Zinseszinsen und einer Nebengebührensicherstellung im Betrag von ATS 1,606.500,-- c) LNr 4 a das Veräußerungsverbot gem § 24 Abs 5 BWFG 1991 d) LNr 9 a aufgrund Schuldschein 1995-03…
…für die Forderung von ATS 16,065.000,-- samt 3 % Zinsen, 10 % Verzugs- rücksichtlich Zinseszinsen und einer Nebengebührensicherstellung im Betrag von ATS 1,606.500,-- c) LNr 4 a das Veräußerungsverbot gem § 24 Abs 5 BWFG 1991 d) LNr 9 a aufgrund Schuldschein 1995-03…
…für die Forderung von ATS 16,065.000,-- samt 3 % Zinsen, 10 % Verzugs- rücksichtlich Zinseszinsen und einer Nebengebührensicherstellung im Betrag von ATS 1,606.500,-- c) LNr 4 a das Veräußerungsverbot gem § 24 Abs 5 BWFG 1991 d) LNr 9 a aufgrund Schuldschein 1995-03…
…für die Forderung von ATS 16,065.000,-- samt 3 % Zinsen, 10 % Verzugs- rücksichtlich Zinseszinsen und einer Nebengebührensicherstellung im Betrag von ATS 1,606.500,-- c) LNr 4 a das Veräußerungsverbot gem § 24 Abs 5 BWFG 1991 d) LNr 9 a aufgrund Schuldschein 1995-03…
…I 2003/71 - ist der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen oder Schulden der Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen in Höhe von 5,5 v.H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. Strittig ist ausschließlich die Bewertung der vertraglich übernommenen Darlehensverbindlichkeiten durch…
…€ 1.400.000,00. Das heiße, der Betrag von € 410.000,00 umfasse die Zinsen und Zinseszinsen mit dem Faktor von 5,5%, die insgesamt in der unbaren Entnahme schon erfasst seien bis zur Fälligkeit 30.09.2011. Da unserer Meinung nach diesbezüglich…
…2 Abs.2 Z 1 GrEStG) Der Gesamtwert von Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit beschränkt sind, ist die Summe der einzelnen Jahreswerte abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen. Dabei ist von einem Zinssatz in der Höhe von 5,5 v-H. auszugehen…
…2 Abs.2 Z 1 GrEStG) Der Gesamtwert von Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit beschränkt sind, ist die Summe der einzelnen Jahreswerte abzüglich der Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen. Dabei ist von einem Zinssatz in der Höhe von 5,5 v-H. auszugehen…