…davon ausgeht, dass bereits mit der Einbringung des Einzelunternehmens von Frau A als Sacheinlage in die Bw. Zinsenlosigkeit der unbaren Entnahmeverbindlichkeit vereinbart wurde. Es besteht kein Anlass für den Unabhängigen Finanzsenat dieses insbesonders entscheidungswesentliche Sachverhaltselement in Frage zu stellen. rechtliche Beurteilung: Vorweg ist festzuhalten, dass…
…einerseits mit höheren Gesellschafterrechten und andererseits mit Zinsen) zu begünstigen. 2. Es wurde daher durch eindeutige wirtschaftliche Vereinbarung die Zinsenlosigkeit der unbaren Entnahme ausbedungen und damit die Entstehung eines Zinsenanspruches verhindert. Von einer verzinslichen Zurverfügungstellung der Verbindlichkeit der unbaren Entnahme mit Zinsenverzicht könne somit nicht…
…Schmidt, in MünchK HGB § 354 Rz 2). Wird im Einbringungsvertrag Zinsenlosigkeit der "unbaren Entnahme" vereinbart, verfügt der Gesellschafter - jedenfalls bis zum Fälligkeitszeitpunkt - über keinen Zinsenanspruch und kann er folglich auch nicht auf die Geltendmachung von Zinsen verzichten. Die Nichtvereinbarung von Zinsen trotz hinausgeschobener Fälligkeit der…
…doppelt (einerseits mit höheren Gesellschafterrechten und andererseits mit Zinsen) zu begünstigen. Es sei daher durch eindeutige wirtschaftliche Vereinbarung die Zinsenlosigkeit der unbaren Entnahme ausbedungen und damit die Entstehung eines Zinsenanspruches verhindert worden. Von einer verzinslichen Zur-Verfügung-Stellung der Verbindlichkeit der unbaren Entnahme mit Zinsenverzicht…
…ist zwingend auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit zu verteilen. Die Verteilung kann gleichmäßig oder entsprechend abweichenden unternehmensrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen werden. Auch bei ausdrücklich vereinbarten Zinsenlosigkeit längerfristiger Verbindlichkeiten ist von einkalkulierten Zinsen auszugehen. Es ist daher eine um die Zinsen höher angesetzte Verbindlichkeit…
…Genau deswegen wurde vom Gesetzgeber für Fälle der Zinsenlosigkeit eine ziffernmäßige Vorkehrung getroffen. Neue Berechnung: | 12/2003 | 105.000,00 | x 5,5 % : 360 x 31 = | 497,29 | 2004 Tilgung | 105.000,00 - 9.240,00 | x…
…d.h. die fiktiven Gesamtzinsen, die während des Berechnungszeitraumes im Fremdvergleich hätten geleistet werden müssen. Wird gleich bei der Vereinbarung der vorbehaltenen Entnahme Zinsenlosigkeit vereinbart, entsteht die Steuerschuld gleich. Daran vermag auch die im später gefassten Umlaufbeschluss vereinbarte Verzinsung nach drei Jahren nichts zu ändern…
…des § 2 Zi. 4c KVG unter diesem Gesichtspunkt interpretiert werden und unterliege daher der Vorgang unseres Erachtens nach nicht der Gesellschaftsteuerpflicht da Zinsenlosigkeit de facto nicht vorliege. Daher werde die Aufhebung der bescheidmäßigen Festsetzung der Gesellschaftsteuer beantragt. Sollte die Angelegenheit nicht im Rahmen einer Berufungsvorentscheidung…
…einerseits mit höheren Gesellschafterrechten und andererseits mit Zinsen) zu begünstigen. 2. Es wurde daher durch eindeutige wirtschaftliche Vereinbarung die Zinsenlosigkeit der unbaren Entnahme ausbedungen und damit die Entstehung eines Zinsenanspruches verhindert. Von einer verzinslichen Zurverfügungstellung der Verbindlichkeit der unbaren Entnahme mit Zinsenverzicht könne somit nicht…
…leitet die Prüferin auch aus den stets gleichlautenden Darlehensbetätigungen mit jeweils gleichem Schriftbild, Zahlungsfrist, Zinsenlosigkeit und Barübergabe und der finanziellen Lage der meisten Darlehensgeber ab, dass es sich in Wahrheit um nachträglich eingeholte Gefälligkeitsbestätigungen aus dem Freundes- und Verwandtenkreis des Gesellschafters E. handelt. Die Bw…
…der fehlenden Schriftform hinsichtlich des Darlehensbetrages (€ 50.000,00) der Rückzahlung (Stundung bis 2005, anschließend Rückzahlung über zehn Jahre bei Möglichkeit der vorzeitigen Tilgung) und der Zinslosigkeit klar und eindeutig gewesen. Die wesentlichen Punkte der Vereinbarung seien - wie in Rz 1336 EStR gefordert - nach…
…den Vorschriften des Bewertungsgesetzes auf die gesamte Laufzeit des Darlehens der kapitalisierte Betrag an Zinsersparnis sofort der Schenkungssteuer zu unterziehen. Wird hingegen jährlich die Zinsenlosigkeit vereinbart (dh auf die Zahlung der Zinsen verzichtet), so entsteht jeweils für das betreffende Jahr die Schenkungssteuerpflicht (siehe ecolex 2003…
…Darlehen von vorneherein unverzinslich gegeben, dann ist gemäß den Vorschriften des BewG auf die gesamte Laufzeit des Darlehens der kapitalisierte Betrag an Zinsersparnis sofort der Schenkungssteuer zu unterziehen. Wird hingegen jährlich die Zinsenlosigkeit vereinbart (dh. auf die Zahlung der Zinsen verzichtet), so entsteht jeweils für…
…den Vorschriften des Bewertungsgesetzes auf die gesamte Laufzeit des Darlehens der kapitalisierte Betrag an Zinsersparnis sofort der Schenkungssteuer zu unterziehen. Wird hingegen jährlich die Zinsenlosigkeit vereinbart (dh auf die Zahlung der Zinsen verzichtet), so entsteht jeweils für das betreffende Jahr die Schenkungssteuerpflicht (siehe ecolex 2003…
…zurückzuweisen, weil einfach unterstellt worden sei, dass keine Zinsen bezahlt worden seien. Die Stundung der Zinszahlungen bedeutet nämlich noch lange keine Zinsenlosigkeit der Darlehensforderung. Zwischenzeitig haben die Zinszahlungen eingesetzt und könnten nicht unberücksichtigt bleiben. Von einem Verzicht auf Einforderung der Zinsen könne nicht gesprochen werden…
…die eine Beteiligung am Gewinn der Gesellschaft gewährt, iSd § 6 Abs.1 Z 3 KVG. Im gegenständlichen Fall wurde für die Darlehen überdies Zinsenlosigkeit vereinbart, weshalb für die Hingabe der Darlehen an den Geschäftsherrn kein anderer Grund ersichtlich, als dass dies eine Voraussetzung für den…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, KommRat Heinz Grahammer und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn am 27.11.2003 über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Martin Winkel,, gegen…