…Vorsteuer (= der Vorsteuerabzug) zur Gänze zu gewähren. Zur Stützung des Begehrens werde vorgebracht, dass es gelungen sei, eine Zinsbewirtschaftung anzuwenden, wodurch sich "klarerweise" der Zinsaufwand "erheblich" verringern und somit im vorgeschriebenen Zeitraum von 20 Jahren ein positives Ergebnis erreichen lasse. Dem als Beweismittel beigefügten…
…Vorsteuer (= der Vorsteuerabzug) zur Gänze zu gewähren. Zur Stützung des Begehrens werde vorgebracht, dass es gelungen sei, eine Zinsbewirtschaftung anzuwenden, wodurch sich "klarerweise" der Zinsaufwand "erheblich" verringern und somit im vorgeschriebenen Zeitraum von 20 Jahren ein positives Ergebnis erreichen lasse. Dem als Beweismittel beigefügten…
…3,5 % errechnet worden. Die Nachweise seien der Homepage der Statistik Austria zu entnehmen. Außerdem sei es gelungen, eine Zinsbewirtschaftung anzuwenden, wodurch sich "klarerweise" der Zinsaufwand "erheblich" verringern und somit im vorgeschriebenen Zeitraum von 20 Jahren ein positives Ergebnis erreichen lasse. Dem als Beweismittel beigefügten…
Die Bw haben sich, konfrontiert mit mehreren Möglichkeiten der Finanzierung ihres Engagements, für jene Extremvariante entschieden, welche mit einer USt- Gutschrift aus dem Vorsteuerabzug als einzige "Eigenleistung" der Anleger operiert und den wirtschaftlichen Erfolg der Vermietung gänzlich von Umständen abhängig macht, die einem vorsichtigen und…
…Innerhalb von 20 Jahren sollte das prognostizierte Gesamtergebnis +€ 9.106,53 betragen. In einer Prognoserechnung II wurde abweichend davon die Kreditsumme laut Kreditvertrag mit € 180.000,00 berücksichtigt, andererseits wurden hier ab 2008 Boni aus Zinsbewirtschaftung iHv € 1.575,00 p. a…
Der Vorsteuerausschluss bei Vorliegen von Liebhaberei (§ 2 Abs 5 UStG 1994 iVm § 1 Abs 2 und § 6 L-VO II) wurde vom VwGH (siehe E 2006/15/0318 vom 23.09.2010 und dort referierte frühere Rechtsprechung) als eine mit Art 13 Teil B Buchstabe…
…die Kreditsumme ab 2017 vermindert um eine Sondertilgung von € 20.000,00 berücksichtigt, außerdem wurden in diesen Prognoserechnungen ab dem Jahr 2008 Boni aus Zinsbewirtschaftung iHv € 1.900,00 als Einnahmen angesetzt, wodurch sich unter der Annahme einer Sondertilgung (Progn III) bereits im…
sind ihre Konsumentenschutzrechte verletzt worden? wurden sie ohne ihr zumutbares Wissen übervorteilt? wurden sie über das steuerrechtliche Schicksal der Investition getäuscht oder unzulänglich informiert?) nach dem oben Gesagten nicht zu erkennen. Im Übrigen ist hinsichtlich der Frage der Umsatzsteuerpflicht der streitgegenständlichen Betätigung Sofortbeurteilung geboten. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Mag. Helga Preyer, Ing. Helmut Jörg und Mag. Heinrich Witetschka über die Berufung des K.P. und der K.K.I. , wohnh. in Adr.1, vertreten durch Dr. S./O…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Helga Preyer, Ing. Helmut Jörg und Mag. Heinrich Witetschka über die Berufung der A. und B. , bd. wohnh. in Adr.CH, vertreten durch Dr. S. u. Dr…
Ergänzend wird in gemeinschaftsrechtlicher Hinsicht bemerkt, dass der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 16.2.2006, 2004/14/0082, zum Ergebnis gelangt ist, dass umsatzsteuerliche Liebhaberei bei Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum iSd § 1 Abs. 2 LVO vor dem Hintergrund des Gemeinschaftsrechts (Art 13 Teil…
…unverändert zu den bisherigen und in diesem Punkt auch von der Abgabenbehörde erster Instanz anerkannten Ansätzen in Höhe von 2,5 % berücksichtigt. Ab dem Jahr 2008 wird jedoch ein Bonus aus Zinsbewirtschaftung (erwarteter Effekt 48 %) berücksichtigt, der zu einer erheblichen Verringerung des Zinsaufwandes führen soll…
…unverändert zu den bisherigen und in diesem Punkt auch von der Abgabenbehörde erster Instanz anerkannten Ansätzen in Höhe von 2,5 % berücksichtigt. Ab dem Jahr 2008 wird jedoch ein Bonus aus Zinsbewirtschaftung (erwarteter Effekt 35 %) berücksichtigt, der zu einer erheblichen Verringerung des Zinsaufwandes führen soll…
…unverändert zu den bisherigen und in diesem Punkt auch von der Abgabenbehörde erster Instanz anerkannten Ansätzen in Höhe von 2,5 % berücksichtigt. Ab dem Jahr 2008 wird jedoch ein Bonus aus Zinsbewirtschaftung (erwarteter Effekt 46 %) berücksichtigt, der zu einer erheblichen Verringerung des Zinsaufwandes führen soll…
…unverändert zu den bisherigen und in diesem Punkt auch von der Abgabenbehörde erster Instanz anerkannten Ansätzen in Höhe von 2,5 % berücksichtigt. Ab dem Jahr 2008 wird jedoch ein Bonus aus Zinsbewirtschaftung (erwarteter Effekt 45 %) berücksichtigt, der zu einer erheblichen Verringerung des Zinsaufwandes führen soll…
…unverändert zu den bisherigen und in diesem Punkt auch von der Abgabenbehörde erster Instanz anerkannten Ansätzen in Höhe von 2,5 % berücksichtigt. Ab dem Jahr 2008 wird jedoch ein Bonus aus Zinsbewirtschaftung (erwarteter Effekt 45 %) berücksichtigt, der zu einer erheblichen Verringerung des Zinsaufwandes führen soll…
…unverändert zu den bisherigen und in diesem Punkt auch von der Abgabenbehörde erster Instanz anerkannten Ansätzen in Höhe von 2,5 % berücksichtigt. Ab dem Jahr 2008 wird jedoch ein Bonus aus Zinsbewirtschaftung (erwarteter Effekt 55 %) berücksichtigt, der zu einer erheblichen Verringerung des Zinsaufwandes führen soll…
…unverändert zu den bisherigen und in diesem Punkt auch von der Abgabenbehörde erster Instanz anerkannten Ansätzen in Höhe von 2,5 % berücksichtigt. Ab dem Jahr 2008 wird jedoch ein Bonus aus Zinsbewirtschaftung (erwarteter Effekt 55 %) berücksichtigt, der zu einer erheblichen Verringerung des Zinsaufwandes führen soll…
…unverändert zu den bisherigen und in diesem Punkt auch von der Abgabenbehörde erster Instanz anerkannten Ansätzen in Höhe von 2,5 % berücksichtigt. Ab dem Jahr 2008 wird jedoch ein Bonus aus Zinsbewirtschaftung (erwarteter Effekt 38 %) berücksichtigt, der zu einer erheblichen Verringerung des Zinsaufwandes führen soll…
…wonach der Liebhabereibetrachtung nur jene Zeiträume gleicher Bewirtschaftungsart zu Grunde zu legen wären. Daher könnten die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse (hinsichtlich der geänderten Zinsenbewirtschaftung) nicht mit der Folge in die Vergangenheit projiziert werden, dass eine bisher ertraglose Tätigkeit bereits für die Vergangenheit als Einkunftsquelle beurteilt werde…