…von der Vertreterin der Amtspartei erstmalig in der mündlichen Berufungsverhandlung vertretenen, auf den Zeitpunkt des Zuganges der strittigen Rechnung an den Bw. gestützten Begründung für die Ablehnung des Vorsteuerabzuges im Streitzeitraum einen Verstoß gegen das "Überraschungsverbot" erblickt, ist ihm Folgendes entgegenzuhalten: Die Rechtsmittelbehörde verstößt nicht…
…1994, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Unstrittig ist zwischen den Verfahrensparteien die Unternehmereigenschaft des Bw. im Jahr 2001. Strittig ist die Höhe der abziehbaren Vorsteuern für das Jahr 2001, wobei die Frage des Zeitpunktes des Vorsteuerabzuges zu beantworten ist. Nach § 20 Abs…
…Das sind Unternehmereigenschaft des Leistenden und des Leistungsempfängers im Zeitpunkt des Leistungsbezuges, Ausführung der Leistung für das Unternehmen und Erhalt einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis über die empfangene Leistung. Grundsätzlich besteht nach dem Gesetz sohin keine Wahlmöglichkeit dergestalt, den Vorsteuerabzug erst in einem späteren Voranmeldungszeitraum…
…ein Hinweis, zu welchem genauen Zeitpunkt die Rechnungen bei der Bw. eingelangt sind, sei den Ausführungen nicht zu entnehmen und es finde sich auch auf den Rechnungen keine Anmerkung des Datums des Einlangens. Der Vorsteuerabzug für die im Jahr 2006 bezogenen Leistungen, über welche mit…
…weiterzuliefern. Dafür sprechen auch die letztangeführten Unterlagen. Fraglich ist nur, ob der diesbezügliche Vorsteuerabzug sofort oder erst im Zeitpunkt der steuerpflichtigen Weiterlieferung zusteht. In der Berufung wird nun schlüssig aufgezeigt, warum der letzter Unterabsatz des § 6 Abs. 2 UStG 1994 den gegenständlichen Fall nicht erfasst…
… VwGH 14.11.1988, 87/15/0009 und Kolacny/Scheiner, Aktueller Umsatzsteuerfall - Zu § 20 Abs. 2 - Zeitpunkt der Vornahme des Vorsteuerabzuges in ÖStZ 1990, 104ff sowie Anm 10 zu § 20 in Kolacny-Mayer, UStG 1994, Wien 1997). Unter Bedachtnahme auf die vorhin dargelegte Rechtslage konnte…
…Sicht darf der Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 UStG 1994 erst in jenem Zeitpunkt vorgenommen werden, in welchem - zusätzlich zu den weiteren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug - eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (VwGH 20.4.2006, 2004/15/0113; vgl. auch das Urteil des EuGH 29.4…
…ihrer Sicht nicht erkennbar und es sei somit die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vorsteuern zum Zeitpunkt des Anfalles aus der Vorleistung jedenfalls eindeutig und unstrittig gegeben. In jüngster Zeit habe sich Neuhold in Immolex 2010, 277ff. mit der Thematik des Vorsteuerabzuges bei Grundstücksumsätzen befasst…
…ihrer Sicht nicht erkennbar und es sei somit die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vorsteuern zum Zeitpunkt des Anfalles aus der Vorleistung jedenfalls eindeutig und unstrittig gegeben. In jüngster Zeit habe sich Neuhold in Immolex 2010, 277ff. mit der Thematik des Vorsteuerabzuges bei Grundstücksumsätzen befasst…
…ihrer Sicht nicht erkennbar und es sei somit die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vorsteuern zum Zeitpunkt des Anfalles aus der Vorleistung jedenfalls eindeutig und unstrittig gegeben. In jüngster Zeit habe sich Neuhold in Immolex 2010, 277ff. mit der Thematik des Vorsteuerabzuges bei Grundstücksumsätzen befasst…
…ihrer Sicht nicht erkennbar und es sei somit die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vorsteuern zum Zeitpunkt des Anfalles aus der Vorleistung jedenfalls eindeutig und unstrittig gegeben. In jüngster Zeit habe sich Neuhold in Immolex 2010, 277ff. mit der Thematik des Vorsteuerabzuges bei Grundstücksumsätzen befasst…
…ihrer Sicht nicht erkennbar und es sei somit die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vorsteuern zum Zeitpunkt des Anfalles aus der Vorleistung jedenfalls eindeutig und unstrittig gegeben. In jüngster Zeit habe sich Neuhold in Immolex 2010, 277ff. mit der Thematik des Vorsteuerabzuges bei Grundstücksumsätzen befasst…
…ihrer Sicht nicht erkennbar und es sei somit die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vorsteuern zum Zeitpunkt des Anfalles aus der Vorleistung jedenfalls eindeutig und unstrittig gegeben. In jüngster Zeit habe sich Neuhold in Immolex 2010, 277ff. mit der Thematik des Vorsteuerabzuges bei Grundstücksumsätzen befasst…
…ihrer Sicht nicht erkennbar und es sei somit die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vorsteuern zum Zeitpunkt des Anfalles aus der Vorleistung jedenfalls eindeutig und unstrittig gegeben. In jüngster Zeit habe sich Neuhold in Immolex 2010, 277ff. mit der Thematik des Vorsteuerabzuges bei Grundstücksumsätzen befasst…
…ihrer Sicht nicht erkennbar und es sei somit die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vorsteuern zum Zeitpunkt des Anfalles aus der Vorleistung jedenfalls eindeutig und unstrittig gegeben. In jüngster Zeit habe sich Neuhold in Immolex 2010, 277ff. mit der Thematik des Vorsteuerabzuges bei Grundstücksumsätzen befasst…
…ihrer Sicht nicht erkennbar und es sei somit die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vorsteuern zum Zeitpunkt des Anfalles aus der Vorleistung jedenfalls eindeutig und unstrittig gegeben. In jüngster Zeit habe sich Neuhold in Immolex 2010, 277ff. mit der Thematik des Vorsteuerabzuges bei Grundstücksumsätzen befasst…
…ihrer Sicht nicht erkennbar und es sei somit die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vorsteuern zum Zeitpunkt des Anfalles aus der Vorleistung jedenfalls eindeutig und unstrittig gegeben. In jüngster Zeit habe sich Neuhold in Immolex 2010, 277ff. mit der Thematik des Vorsteuerabzuges bei Grundstücksumsätzen befasst…
…aus welchen Gründen auch immer unterlassener Vorsteuerabzug nicht in späteren Jahren nachgeholt werden kann, erübrigt sich die nähere Prüfung der eigentlichen Streitfrage, ob die von der Bw. als erwiesen erachtete Absicht der steuerpflichtigen Behandlung der zukünftigen Grundstücksumsätze im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen auch tatsächlich…
…aus welchen Gründen auch immer unterlassener Vorsteuerabzug nicht in späteren Jahren nachgeholt werden kann, erübrigt sich die nähere Prüfung der eigentlichen Streitfrage, ob die von der Bw. als erwiesen erachtete Absicht der steuerpflichtigen Behandlung der zukünftigen Grundstücksumsätze im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen auch tatsächlich…
…aus welchen Gründen auch immer unterlassener Vorsteuerabzug nicht in späteren Jahren nachgeholt werden kann, erübrigt sich die nähere Prüfung der eigentlichen Streitfrage, ob die von der Bw. als erwiesen erachtete Absicht der steuerpflichtigen Behandlung der zukünftigen Grundstücksumsätze im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen auch tatsächlich…