…werden können. Bei der am 30.12.2004 durch den Lieferanten ausgestellten Rechnung handelt es sich um eine Gefälligkeitsrechnung, da die Adaptierungs- bzw. Komplettierungsarbeiten am LKW erst im Jänner 2005 durchgeführt wurden, eine Lieferung zum Zeitpunkt Dezember 2004 gar nicht vorgelegen haben kann. Ein Vorsteuerabzug…
…Jänner 1997 steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG) verwendet werden, hinreichend klargestellt, dass die Frage, ob Gegenstände zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet werden, an Hand des wirtschaftlichen Zusammenhanges im Zeitpunkt der Lieferung an den Unternehmer zu beurteilen ist…
…Fall kann die Berufungswerberin eine Investitionsprämie geltend machen. Anschaffungszeitpunkt ist der Zeitpunkt der Lieferung (Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums), also der Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit, und zwar nicht im Sinn der bloß rechtlichen, sondern im Sinn der faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut (VwGH 8.3.1994…
…305,67 wurde im Rahmen der Betriebsprüfung nicht anerkannt. Außerdem wurden noch einige in diesem Verfahren nicht strittige Vorsteuerbeträge nicht anerkannt. Die Vorsteuer für das mit 16. Dezember 1996 fakturierte Filmmaterial wurde laut Betriebs-prüfung deshalb nicht anerkannt, weil die Lieferung auf Abruf erst im…
…wird. Im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung lagen alle gesetzlich bzw. durch Verordnung vorgesehenen Nachweise vor. Fraglich ist damit ausschließlich, ob der Nachweis über die Beförderung des Gegenstandes bereits im Zeitpunkt der Lieferung vorhanden sein muss oder ob ein Nachbringen desselben möglich ist. Der UFS hat dazu…
…den Tag der Übergabe erforderlich, gewinnt in Anbetracht einer solchen Fallkonstellation schon deshalb an Gewicht, weil eine Rechnungsausstellung vor dem Liefervorgang naturgemäß tatsächlich eingetretene Umstände, die im Zeitpunkt der Lieferung schlagend werden, nicht berücksichtigen kann. Dies hat nicht nur für den Zeitpunkt der Abholung des…
…BPA in ihrer Stellungnahme vom 2. November 1998 das Fehlen der Bestätigungen der Warenübernahmen durch den Abnehmer moniert, so ist dem entgegenzuhalten, dass ein Zweifel an der Person des Abnehmers und des Zeitpunktes der Lieferung schon deshalb nicht bestehen kann, weil in den jeweiligen Ausgangsrechnungen…
…Grundstücke zu behandeln. Der Grundstücksbegriff hingegen richtet sich wieder nach den Vorschriften des Zivilrechts. Unter Grundstückslieferung ist die Übertragung von Liegenschaften, grundstücksgleichen Rechten (Baurechten, Superädifikaten) sowie von Liegenschaftsanteilen (z.B. Eigentumswohnungen) zu verstehen. Lieferungen von Grundstücken sind grundsätzlich in dem Zeitpunkt ausgeführt, in dem dem…
…erklärte die Großbetriebsprüfung, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung nur dann steuerfrei behandelt werden könne, wenn die entsprechenden Nachweise (wie die original unterschriebene Erklärung des Abnehmers oder seines Beauftragten, dass er den Gegenstand ins übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird) bereits im Zeitpunkt der Lieferung vorlägen. Eine nachträgliche Sanierung…
…Rechnungen - ungeachtet der grundsätzlichen Steuerbefreiung der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken zu Geschäftszwecken nach § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 (vgl. Kolacny-Caganek, Umsatzsteuergesetz 1994, Wien 2005, § 6, Anm 48) - die Umsatzsteuer tatsächlich gesondert ausgewiesen worden ist. Bezüglich des Zeitpunktes der Wirksamkeit der Rechnungsberichtigung…
…versprochen oder erbracht worden seien. Dies gelte insbesondere auch für die "Lieferung von Wärme", bei der nur eine Weiterverrechnung der vorgeschriebenen Beträge erfolgt sei. Die Verrechnungsweise entspreche der von sonstigen Betriebskosten oder Liftkosten. Die Bw. habe zu keinem Zeitpunkt "Dritte" beliefert. Auch wenn in Steuererklärungen…
…Lieferung des Fahrzeugs durch die A1GmbH an die A2GmbH nach Bregenz vier Tage nach dem Transport des Fahrzeugs durch die Spedition betrifft nicht mehr den ursprünglichen Beförderungsvorgang zwischen der A1GmbH und der A2GmbH, da in diesem Fall nicht davon ausgegangen werden kann, dass im Zeitpunkt…
…die Lieferung und die Einfuhr von Gegenständen, soweit der Unternehmer diese Gegenstände zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwende, und die Steuer für sonstige Leistungen, soweit der Unternehmer diese sonstigen Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze in Anspruch nehme. Maßgeblich für den Vorsteuerabzug seien die Verhältnisse im Zeitpunkt…
…die Lieferung und die Einfuhr von Gegenständen, soweit der Unternehmer diese Gegenstände zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwende, und die Steuer für sonstige Leistungen, soweit der Unternehmer diese sonstigen Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze in Anspruch nehme. Maßgeblich für den Vorsteuerabzug seien die Verhältnisse im Zeitpunkt…
…die Lieferung und die Einfuhr von Gegenständen, soweit der Unternehmer diese Gegenstände zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwende, und die Steuer für sonstige Leistungen, soweit der Unternehmer diese sonstigen Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze in Anspruch nehme. Maßgeblich für den Vorsteuerabzug seien die Verhältnisse im Zeitpunkt…
…die Lieferung und die Einfuhr von Gegenständen, soweit der Unternehmer diese Gegenstände zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwende, und die Steuer für sonstige Leistungen, soweit der Unternehmer diese sonstigen Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze in Anspruch nehme. Maßgeblich für den Vorsteuerabzug seien die Verhältnisse im Zeitpunkt…
…die Lieferung und die Einfuhr von Gegenständen, soweit der Unternehmer diese Gegenstände zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwende, und die Steuer für sonstige Leistungen, soweit der Unternehmer diese sonstigen Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze in Anspruch nehme. Maßgeblich für den Vorsteuerabzug seien die Verhältnisse im Zeitpunkt…
…die Lieferung und die Einfuhr von Gegenständen, soweit der Unternehmer diese Gegenstände zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwende, und die Steuer für sonstige Leistungen, soweit der Unternehmer diese sonstigen Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze in Anspruch nehme. Maßgeblich für den Vorsteuerabzug seien die Verhältnisse im Zeitpunkt…
…die Lieferung und die Einfuhr von Gegenständen, soweit der Unternehmer diese Gegenstände zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwende, und die Steuer für sonstige Leistungen, soweit der Unternehmer diese sonstigen Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze in Anspruch nehme. Maßgeblich für den Vorsteuerabzug seien die Verhältnisse im Zeitpunkt…
…die Lieferung und die Einfuhr von Gegenständen, soweit der Unternehmer diese Gegenstände zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwende, und die Steuer für sonstige Leistungen, soweit der Unternehmer diese sonstigen Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze in Anspruch nehme. Maßgeblich für den Vorsteuerabzug seien die Verhältnisse im Zeitpunkt…