…um die Ausstellung von Ersatznachweisen gemäß Artikel 18 Absatz 2 VO 800/1999 bemüht habe, weil sich die im Zahlungsverfahren vorgelegten Verzollungsbescheinigungen nach Artikel 18 Absatz 1 leg cit als Fälschung erwiesen. Nachdem die russische Zollverwaltung die Kooperation mit der österreichischen Botschaft beendete - nach russischem…
…237 BAO zur Anwendung. Es sind aber nun nicht mehr die Ermessensabwägungen in Hinblick auf die Abgabenlastverteilung bei den involvierten Importvorgängen vorzunehmen, sondern - soweit gesetzlich vorgesehen - auf die im Zahlungsverfahren zu berücksichtigenden Umstände, insbesondere die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Abgabenschuldner. Dabei ist im Hinblick…
…der für die in der Lizenz angegebene Bestimmung. Obwohl das Verfahren der Ausfuhr, die Beantragung der Erstattung und auch das Zahlungsverfahren (einschließlich die Vorlage der erforderlichen Unterlagen) ordnungsgemäß abgewickelt werden, sieht der Verordnungsgeber eine Kürzung der Erstattung vor, wenn das in der Lizenz angegebene Bestimmungsland…
…vorsätzlichen Handelns gemäß Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe b) der VO 800/1999 könne nicht mit einer fehlenden Einlassung im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens oder auch bereits im Zahlungsverfahren begründet werden - ein Schweigen habe grundsätzlich keine rechtlichen Wirkungen und vor allem nicht im Rahmen von Verwaltungsverfahren…
…vor dem 1. 1. 1990 endenden Wirtschaftsjahres zu bilden waren oder hätten gebildet werden können (deckungsloses Zahlungsverfahren). Das Wesen dieser Übergangsregelung ist die Ermittlung des Unterschiedsbetrages zwischen der bis 1989 gebildeten Altrückstellung und einer auf Basis des EStG 1988 zu bildenden Neurückstellung, die für den…
…wird weiter ausgeführt, dass nur dann, wenn kein sonstiger die Rückzahlung auslösender Akt voranzugehen hat, das Rück-zahlungsverfahren nach § 240 BAO abzuführen ist. Im berufungsgegenständlichen Fall hat aber sehr wohl ein analog "Rückzahlung auslösender Akt" voranzugehen: Es handelt sich hier um die Befreiungserklärung, die einen…
…wird weiter ausgeführt, dass nur dann, wenn kein sonstiger die Rückzahlung auslösender Akt voranzugehen hat, das Rück-zahlungsverfahren nach § 240 BAO abzuführen ist. Im berufungsgegenständlichen Fall hat aber sehr wohl ein analog "Rückzahlung auslösender Akt" voranzugehen: Es handelt sich hier um die Befreiungserklärung, die einen…