…Frage auf, ob die Vorleistungen bis zur tatsächlichen Ausführung des Umsatzes mit einem steuerfreien (und damit vom Vorsteuerabzug ausgeschlossenen) oder mit einem steuerpflichtigen (und zum Vorsteuerabzug berechtigenden) Umsatz im Zusammenhang stehen. Dazu wurden folgende Erwägungen angestellt: Geht man vom Wortlaut des § 6 Abs. 2 letzter…
…gestellt werden. .. § 243 BAO lautet: Gegen Bescheide, die Abgabenbehörden in erster Instanz erlassen, sind Berufungen zulässig, soweit in Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist. Aus dem klaren Wortlaut des § 240 Abs. 3 BAO ergibt sich, dass Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen einzubehalten und abzuführen sind…
…die einheitliche Auslegung des Zolltarifes anzusehen. Gemäß Punkt 1 der AV sind für die Einreihung von Waren in die KN maßgebend der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln und - soweit in den Positionen oder in den Anmerkungen zu den Abschnitten…
Zu den Beweisantrag." Beziehung des seinerzeitigen Zollverfahrensaktes betreffend die erstmalige Einfuhr des Produktes X. durch die Y. und die Abfrage der Importe betreffend das Produkt X. vom Iran nach Österreich durch die Y. bzw. die Bf." ist festzustellen, dass im Hinblick auf abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht im…
…die im Bestimmungsland weder gültig noch zum Umlauf vorgesehen sind, sowie entwertete Marken (Position 9704)" Der sowohl in den "Erläuterungen zum Harmonisierten System" verwendete als auch im Wortlaut der Z.45 lit.a) der Anlage zum § 10 Abs.2 UStG 1994 vorkommende Begriff "Bestimmungsland" bedeutet…
…Wirtschaftsgutes im Betrieb des Steuerpflichtigen erfordere und wenn ja, ob diese längerfristige Verwendung im vorliegenden Fall bei einer Abschreibung über die halbe Nutzungsdauer gegeben sei. In der Begründung der Berufung wurde u.a. auf den Wortlaut des § 108e EStG verwiesen, wonach keine Behaltefrist angeführt sei…
…abzüglich gutgeschriebener Beträge spätestens am 15. Tag nach Ablauf des folgenden Kalendermonats abzuführen. Der zum Abzug Verpflichtete haftet gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer. Aus dem Wortlaut des § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 idF BGBl. Nr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der NNN Bw, vertreten durch RA, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Zurückweisung des Antrages auf erhöhte Familienbeihilfe hinsichtlich der Monate Jänner 2004 bis April 2004 sowie betreffend…
…habe, dass die in § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 normierte Freigrenze von 2% auf die gegenständliche Wertpapiertransaktion anzuwenden gewesen wäre und demnach kein der Kapitalertragsteuer unterliegender Sachverhalt vorgelegen sei. Aus dem Wortlaut des § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ergebe sich eindeutig…
…Grund der der Abgabenbehörde zur Verfügung stehenden Unterlagen und der durchgeführten Erhebungen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar ist. Dem Wortlaut dieser Bestimmung ist klar zu entnehmen, dass die Oberbehörden lediglich ermächtigt sind entsprechende Weisungen an die nachgeordneten Abgabenbehörden zu erteilen. Diese…
…1988, 87/13/0052), kann allein aufgrund des Wortlautes einer Kursbezeichnung auf den tatsächlichen Inhalt einer Bildungsveranstaltung geschlossen und die berufliche Veranlassung bejaht oder verneint werden. Die von der Bw ins Treffen geführte Berufsbezogenheit ihrer Bildungsmaßnahmen kann weiters nur anhand des konkreten Berufsbildes beurteilt werden…
…13 leg cit trat diese Bestimmung mit 1. Jänner 2006 in Kraft. Der unter lit c) festgeschriebene Wortlaut ist - mit Ausnahme der Wortfolge "Bergversatz mit Abfällen" - weitgehend identisch mit dem "alten" § 3 Abs 1 Z 2 ALSAG. Das Befördern von Abfällen außerhalb des Bundesgebietes zum…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Wirtschaftstreuhänder, vom 22. April 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 7. April 2009 betreffend Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum 2004 bis 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
…Verteidiger in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat auch einbekannt, der Verband habe seine Aufsichtspflichten verletzt, jedoch müsse neben dieser Pflichtverletzung auch eine Bereicherung des Verbandes stattgefunden haben. Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 3 Abs. 1 VbVG ist eine zugunsten des Verbandes eingetretene Bereicherung nicht…
…Wiener Verfahren 1996 beantragt werde. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung (siehe VwGH 15.3.2001, 2000/16/0110 und weitere Hinweise) die Auffassung, dass ein einzelner Verkauf für die Ableitung des gemeinen Wertes von Anteilen (siehe Wortlaut des § 13 Abs. 2 zweiter Satz BewG…
…also des Verpflichtungsgeschäftes ohne Belang (VwGH vom 9. August 2001, 2000/16/0085). Nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes hat die Anwendung des § 17 GrEStG die Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges zur unabdingbaren Voraussetzung. Es wird also vorausgesetzt, dass auf Grund eines nachfolgenden gesonderten Willensaktes der seinerzeitige…
… 302 Abs. 1 oder wenn ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens rechtzeitig im Sinn des § 304 eingebracht wurde." Schon aus dem Wortlaut dieser Bestimmungen ergibt sich, dass diese den Eintritt der Verjährung nicht verhindern, sondern unter den dort genannten Voraussetzungen eine Abgabenfestsetzung trotz des Eintrittes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch WPStbGes, vom 24. März 2003 gegen die Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes Y vom 18. Februar 2003 für die Jahre 1995, 1996, 1997, 1998, 1999 und 2000 nach der am 27. November 2008 durchgeführten Berufungsverhandlung…
…USA eine entgeltliche Sendung annehme, so sei diese nicht durch einen Unternehmer erfolgt; nach dem eindeutigen Wortlaut des § 6 Abs.4 Zi.4 lit.g) UStG 1994 seien die beiden dort normierten Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit nämlich keineswegs kumulativ zu sehen, sondern es reiche, wenn…
…dar, der mit dem laufenden Tarif zu versteuern ist. Als sonstiger Bezug ist der Betrag von € 5.594,70 gemäß dem Wortlaut des § 3 Abs 2 EStG 1988 nicht hochzurechnen. Die Aufrollung der Bezüge im Rahmen der Septemberabrechnung 2005 hatte weiters zur Folge, dass…