Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des bw, vom 14. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes fa vom 4. Mai 2012 betreffend Einkommensteuer 2011 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
…Oktober 2010 bekanntgegeben wurde, dass nach Ansicht des Finanzamtes bei einer Wohnungsgröße von 106,36 m² für eine Einzelperson von einer zweckentsprechenden Wohnung nicht mehr gesprochen werden könne. Zudem sei das Finanzamt an die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien (RZ 349) gebunden. Über die Berufung wurde…
…m² absetzte und dies u.a. mit erhöhtem Platzbedarf für seine umfangreiche Literatur begründete, berücksichtigte das Finanzamt hiervon - ausgehend von einer maximalen Wohnungsgröße von 55% - bloß 37,5%, und führte als Begründung für die Kürzung das Erkenntnis des VwGH 23.5.2000, 95/14/0096…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Alexander Puttinger, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz betreffend Grunderwerbsteuer 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Alexander Puttinger, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz betreffend Grunderwerbsteuer 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…ab, dass nur die Kosten einer Kleinwohnung am Beschäftigungsort abziehbar seien, wobei sie weiters für eine solche Kleinwohnung eine Wohnungsgröße von maximal 55 m² als maßgeblich erachtet. Dem Finanzamt kann in dieser Beurteilung nicht gefolgt werden. Im Beschwerdefall des Erkenntnisses 95/14/0096 vom 23…
…der eingereichten Erklärung festgesetzt. Als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung würden nur unvermeidbare Mehraufwendungen in Betracht kommen. Daher seien von den gesamten Kosten 50% (Wohnungsgröße und Ausstattung) berücksichtigt worden. Die Aufwendungen für den Stellplatz würden zu den Aufwendungen der privaten Lebensführung gemäß § 20 EStG…
…aus, dass sie zwar mit ihrem Partner unter einem Dach wohne, aber getrennt von "Tisch und Bett" und völlig unabhängig voneinander lebe. Die Wohnungsgröße erlaube es, deutlich räumlich abgegrenzt von einander zu leben. Der Partner habe einen eigenen Kühlschrank und eigene Haushaltsgeräte wie Staubsauger. Auch…
…geboren 1980, und C, geboren 1976 (Tochter bzw. Sohn des Bw.), Wohnungsgröße 108,00 m2, Monatsmiete brutto inklusive Betriebskosten 622,56 € (= 5,76 €/m2). Der am 4. März 2002 unbefristet abgeschlossene Mietvertrag (S 355 Arbeitsbogen der Bp) galt rückwirkend ab 1. Februar…
…vier Arbeitstagen regelmäßig bzw überwiegend 8,5 Stunden und an Freitagen 4,5 Stunden Dienst verrichtet hat. Mit Vorhalt wurde dem Bw aufgetragen, eine Kopie des Wohnungsplanes mit der genauen Markierung des Arbeitszimmers vorzulegen sowie Wohnungsgröße bzw Größe des Arbeitszimmers anzugeben. Eine Bestätigung des Arbeitgebers…
…1180 Wien. Drei von den acht Wohneinheiten werden von den Miteigentümern genutzt: | Name | Wohnung Top Nr. | Eigentumsanteil | Wohnungsgröße | Mag. H.J. | Top 6 | 50 % | 134,78 m 2 | S.J. | Top 2 | 21 % |…
…auch kein Hinweis auf einen monatlich vom GF an die GesmbH zu leistenden Kostenbeitrag. Laut vorliegender Lohnverrechnung wurde kein entsprechender Sachbezug, weder nach der auf die Wohnungsgröße entfallenden anteiligen Miete noch nach den Quadratmeterpreisen ermittelt angesetzt. Wohl wurde an Hand der bereits erwähnten Aufstellung bzw…
…Inhalt beigelegt: "Ich, =D.M., erkläre daß die Wohnung Zg., Stiege y, W z eine Wohnungsgröße von 78 Quadratmetern plus 4 m² Balkon (insgesamt 82 m²) hat und meine Mutter B.F., geb. 1 das Wohn- und Fruchtgenussrecht zur Gänze beansprucht. Die Bruttomiete beträgt dzt…
…36) zu kürzen seien. Danach seien diese Aufwendungen im Verhältnis zu den Kosten für eine Kleinwohnung von 55m² zu vermindern. Die tatsächliche Wohnungsgröße sei aber vom Berufungswerber noch bekannt zu geben. Mit Email vom 19. September 2008 übermittelte der Berufungswerber einen Wohnungsplan, aus welchem die…
…13/0095, dass die Kosten für eine zweckentsprechende (Zweit-)Wohnung am Beschäftigungsort nur nach den jeweiligen konkreten Verhältnissen des Einzelfalles - und nicht in der in den LStR 2002 und vom UFS dargestellten Weise (Kürzung nur unter Bezugnahme auf die Wohnungsgröße - ermittelt werden können. Die entsprechende…
…8.170.- jährlich, auch wenn diese 100 m2 groß ist (vgl. in diesem Zusammenhang auch UFS, RV/0297-G/06). Da es aber auf die Wohnungsgröße, wie bereits mehrfach ausgeführt, nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht ankommt, sondern nur darauf, welcher unvermeidbare Mehraufwand der Bw…
…Bw ergänzend ausgeführt, sie habe den Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag nur unter Klagsandrohung unterzeichnet, weil unter Umständen die Wohnungsgröße nicht korrekt angeführt worden sei und ihr integrierende Vertragsteile bislang nicht vorgelegt worden seien. Nicht zuletzt seien die Kaufpreise für die einzelnen Wohnungen klärungsbedürftig. Das Darlehen des…
…II. Instanz zur Entscheidung vor. Nach Ergehen eines Vorhaltes seitens des Unabhängigen Finanzsenates wurde letztendlich mitgeteilt, dass die Wohnungsgröße 100 m² beträgt und die Adaptionsarbeiten vor Abschluss des Dienstbarkeitsvertrages abgeschlossen waren. Die Gesamtwohnnutzfläche des Hauses beträgt 200 m². Über die Berufung wurde erwogen: Dienstbarkeiten, wenn…
…bei Kranewitter, a.a.O, S. 91). Komplizierter ist die Berechnung der durchschnittlichen Instandhaltungskosten auf Basis der Wohnungsgröße (siehe dazu Ross-Brachman, a.a.O., S. 432 f), weil hier je nach Qualität und Ausstattung der Bauten Zu- und Abschläge vorzunehmen sind. Gegenständlich ist aus…
…wo/ab wann/für welche Dauer/der Berufswohnsitz besteht Mietvertrag, Beleg aus dem die Wohnungsgröße ersichtlich ist welcher eigene Haushalt ist Ihr Familienwohnsitz (wo/welche Personen/ab wann) Begründung wieso Beibehaltung des bisherigen Familienwohnsitzes Arbeitgeberbestätigung ob diesbezüglich Ersätze nach § 26 EStG bezahlt wurden 5) Versicherungsbestätigung…