…bescheinigte, dass auf Grund ihrer Überprüfungen 2008 Schadholz von insgesamt 1.882 fm genutzt werden musste. Davon entfielen 1.590 fm auf Windwurf oder Windbruch durch das Orkanereignis vom 1.3.2008. In einer Beilage wurde der steuerbegünstigte Gewinn aus der Kalamitätsholznutzung gemäß § 37 Abs…
…die darauf zurückzuführen seien, dass "durch Holzzerstörungen v.a. im wertvollsten, unteren Stammabschnitt (durch Windbruch, Käferbefall usw.) wesentlich geringere Anteile von hochwertigem Sägerundholz, umso höhere Anteile von geringwertigem Sortiment wie Industrieholz (FH) und C*mit erheblich geringeren Holzpreisen" im Sortiment enthalten sind. Selbst bei gleichbleibenden…
…deshalb relativ hoch, weil aufgrund der Stürme im Winter 2004/05 ein Engpass bei diesen Raupenharvestern eingetreten war. Wenn diese umfangreichen Waldschäden (Windbruch) nicht gewesen wären, wäre ein Verkauf nur zu einem weit niedrigeren Preis möglich gewesen. In der Berufungsentscheidung wird angeführt, dass sich Herr…
…Fristen des Abs. 3 gelten jedoch nicht. (6) Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten sodann die um die übertragenen stillen Reserven gekürzten Beträge. (7) Die Hälfte der Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (insbesondere Eis-, Schnee-, Windbruch, Insektenfraß, Hochwasser oder Brand) kann gemäß Abs. 1 bis…
…auf engstem Raum liegen müsse. Dass die ausgestellten Rechnungen keine exakte Beschreibung enthielten, liege in der Natur der Sache und beruhe auf den bereits angeführten Gründen (Einzelbäume, Baumgruppen, Windbruch-, Abstockschlägerungen). Wie viele Äste die Bäume hätten, ob sie schräg oder gerade gewachsen seien, sei unbedeutend…
…viele sonstige Privatpersonen in Bw.-Adresse, auf Grund guter freundschaftlicher Beziehungen die Möglichkeit, Holz, welches im Rahmen intensiver Holzwirtschaft oder auf Grund von Windbruch und Schneelast in den heimischen Wäldern liege, aufzuarbeiten. Diese Tätigkeit der Holzaufarbeitung sei vom Bw. ausschließlich außerhalb der Betriebszeiten des Unternehmens…
…Auch im EStG 1972 finde sich folgende Sonderregelung hinsichtlich der Waldnutzung im Abs. 6: "Bei Einkünften aus Waldnutzung infolge höherer Gewalt (insbesondere Eis, Schnee, Windbruch, Insektenfraß, Hochwasser oder Brand) sind die Bestimmungen des Abs. 1 bis 5 sinngemäß anzuwenden." Das EStG 1972 normiere also durch…
…Fristen des Abs. 2 gelten jedoch nicht. (5) Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten sodann die um die übertragenen stillen Reserven gekürzten Beträge. (6) Die Hälfte der Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (insbesondere Eis-, Schnee-, Windbruch, Insektenfraß, Hochwasser oder Brand) kann gemäß Abs. 1 bis…
…setzt einen unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang des konkreten Schadensereignisses mit der jeweiligen Holznutzung voraus. Als höhere Gewalt gelten Naturereignisse und andere nicht abwendbare Ereignisse, die keine typische Betriebsgefahr darstellen. Dazu zählen Eis, Schnee, Windbruch, Hochwasser, Brand, Insektenfraß, Baumkrankheiten, Lawinen, Muren oder Blitzschlag sowie Folgehiebe hiezu (Doralt…
…worden und es hätte somit lediglich eine Ergebnisverschiebung auf das Jahr 2005 stattgefunden. Die Ursache hierfür liege darin, dass in den Jahren 2002/2003 durch den starken Windbruch, von dem der Forstbetrieb zwar nicht unmittelbar betroffen gewesen wäre, große Holzmengen auf den Markt gekommen seien…
…landwirtschaftliche Nutzung hindern sollte. Das in der Berufung angeführte Nebengebäude sei eine Traktorgarage und ein Geräteschuppen für landwirtschaftliches Gerät, sowie eine Lagerstätte für das Windbruchholz als Brennholz aus den forstwirtschaftlich genutzten Flächen, sohin ein gerade zu klassisch zum landwirtschaftlichen Vermögen gehörendes Gebäude. Ein anderes Gebäude…