…der Stiftung unentgeltlich zuwendet." Als Ergebnis einer bei der X-Privatstiftung im Jahr 2010 vorgenommenen Außenprüfung ergab die nach dem Wiener Verfahren 1996 durchgeführte Ermittlung des gemeinen Wertes der Anteile der F-GmbH einen gemeinen Wert der gewidmeten Anteile von 4.623.269,03 €…
…im Nennbetrag von S 100.000,-- entspricht. " Die Schätzung des gemeinen Wertes nach dem Wiener Verfahren 1996 ergab bezogen auf das Stammkapital der Gesellschaft einen gemeinen Wert der Anteile dieser Gesellschaft mbH von 15.029.567 S. Gegenüber C.H. (im Folgenden: Bw.) wurde ausgehend…
…XY-Privatstiftung ab, welche die Vertragannahme erklärte. Als Ergebnis einer Außenprüfung ergab die nach dem Wiener Verfahren 1996 durchgeführte Ermittlung des gemeinen Wertes der Anteile der XY.Vermögensverwaltungs-GmbH einen gemeinen Wert der gewidmeten Anteile von 60.172.514,54 S (siehe Berechnungsblatt). Bei dieser…
…In der Berufung wäre auf jene Besonderheiten im konkreten Fall hingewiesen worden, die einen Abschlag nach Punkt 4.8 der Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes (Wiener Verfahren 1996) rechtfertigen würden. Nachdem nämlich die Abtretung der GmbH- Anteile im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss der GmbH…
…dh., diesem unentgeltlich etwas zuzuwenden. Zur Bemessung und Darlegung der Höhe der Bereicherung war das Unternehmen erst zu bewerten: Zur Bewertung des betreffenden Geschäftsanteiles wurde das Wiener Verfahren 1996 herangezogen. Als Basis wurden die Handelsbilanzdaten des dem Bewertungsstichtag nächstliegenden Bilanzstichtags zum 31.12.2004 verwendet…
…des Verwaltungsgerichtshofes bietet das Wiener Verfahren 1996 eine geeignete Schätzungsmethode für jene Schätzung unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft, die nach dem zweiten Satz des § 13 Abs. 2 BewG 1955 vorzunehmen ist. Der Ertragswert wird bei diesem Verfahren aus in die Zukunft…
…mit Berufungsvorentscheidungen jeweils vom 8. Oktober 2007 als unbegründet abgewiesen. Begründet wurde diese Abweisung wie folgt: "Dass für die Bewertung des gemeinen Wertes der GmbH die Schätzung nach dem Wiener Verfahren 1996 herangezogen wird, wird im Berufungsbegehren nicht in Frage gestellt. Diese Schätzung hat unter…
…1996" unter anderem in Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band III, zu § 19, Rz 47, dargestellt ist. Das Wiener Verfahren ist mangels gesetzlicher Kundmachung keine verbindliche, aber eine vom Verwaltungsgerichtshof grundsätzlich als geeignet angesehene Grundlage für die schätzungsweise Ermittlung des gemeinen Wertes (VwGH 25.4.1996…
…1996" unter anderem in Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band III, zu § 19, Rz 47, dargestellt ist. Das Wiener Verfahren ist mangels gesetzlicher Kundmachung keine verbindliche, aber eine vom Verwaltungsgerichtshof grundsätzlich als geeignet angesehene Grundlage für die schätzungsweise Ermittlung des gemeinen Wertes (VwGH 25.4.1996…
…1996" unter anderem in Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band III, zu § 19, Rz 47, dargestellt ist. Das Wiener Verfahren ist mangels gesetzlicher Kundmachung keine verbindliche, aber eine vom Verwaltungsgerichtshof grundsätzlich als geeignet angesehene Grundlage für die schätzungsweise Ermittlung des gemeinen Wertes (VwGH 25.4.1996…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bietet das Wiener Verfahren 1996 eine geeignete Schätzungsmethode für jene Schätzung unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft, die nach dem zweiten Satz des § 13 Abs. 2 BewG vorzunehmen ist. Der Ertragswert wird bei diesem Verfahren aus in die Zukunft…
…berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. § 13 Abs. 2 zweiter Satz BewG - und ihm folgend das Wiener Verfahren 1996 - sieht eine Schätzung unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft vor. Die Schätzung des gemeinen Wertes von Gesellschaftsanteilen nach § 13 Abs…
…Weiters werde darauf hingewiesen, dass eine Berechnung des gemeinen Wertes der Anteile nach dem ausschließlich auf Vergangenheitswerten beruhenden Wiener Verfahren 1996 nach Ansicht der Vertragsparteien insbesondere auf Grund der negativen Ertragsaussichten der Gesellschaft keinesfalls für eine angemessene Wertermittlung geeignet gewesen sei. Dementsprechend erschien es den…
…des Gesamtvermögens bzw. der Ertragsaussichten zu schätzen. Nach der herrschenden Verwaltungspraxis biete das Wiener Verfahren 1996 ein geeignetes Verfahren den gemeinen Wert unter Berücksichtigung des Vermögens zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld und den Ertragsaussichten, wie sie sich in diesem Zeitpunkt darstellen würden, zu schätzen…
…Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen. § 13 Abs. 2 zweiter Satz BewG - und ihm folgend das Wiener Verfahren 1996 - sieht eine Schätzung unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft vor. Die Bestimmung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BewG lässt erkennen…
…wurde der Bemessung der gemeine Wert der Gesellschaftsanteile im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung zu Grunde gelegt. Die Bewertung erfolgte im Wege der Schätzung nach dem Wiener Verfahren 1996." Am 30. Juni 2004 wurde im Bemessungsakt ErfNr.yyy.yyy/2003 folgendes Aktenvermerk angelegt: "Laut ErfNr…
…Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder der einer Personengesellschaft geführt wird. Im Übrigen sei zu der von der Finanzbehörde vorgenommenen Bewertung anzumerken, dass das Wiener Verfahren 1996 in Pkt 2. Ertragswert (2) unter der Überschrift "KöSt-relevante Zu- und Abrechnungen" vorsehe, Beteiligungserträge aus inländischen Gesellschaften auszuscheiden seien…
…Wiener Verfahren 1996 ermittelt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt das Wiener Verfahren zwar nicht eine verbindliche, aber doch geeignete Grundlage für die schätzungsweise Ermittlung des gemeinen Wertes von Gesellschaftsanteilen unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten dar (s. VwGH vom 25.4.1996…
…März 2000 den gemeinen Wert für Geschäftsanteile an der SGmbH zum 1. Jänner 2000 anhand der maßgeblichen Jahresabschlüsse 1997 bis 1999 unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten (Wiener Verfahren 1996) geschätzt, wobei sich ein Wert von 1.378,48 S je 100 S Nennkapital…
…des gemeinen Wertes der Gesellschaftsanteile, abgeleitet aus Verkäufen bzw. ermittelt im Wege der Schätzung nach dem Wiener Verfahren 1996 sowie um Übersendung der 3 zuletzt erstellten Bilanzen (inklusive G+V Rechnung). In Beantwortung dieses Vorhaltes teilte der steuerliche Vertreter der Bw. mit Schreiben vom 30…