…allenfalls aus Fahrlässigkeit gehandelt. Um weitere für die Strafbemessung relevante Informationen darlegen zu können werde eindringlich um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ersucht. Mit Bescheid vom 4. April 2008 hat das Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz diesen Wiedereinsetzungsantrag als unzulässig zurückgewiesen und festgehalten…
…und daher "die Berufungsfrist somit am 19.1.2007" endete. Andernfalls hätte es - nach Ansicht des Referenten des Unabhängigen Finanzsenates - keines Antrages des Parteienvertreters auf Wiedereinsetzung in vorigen Stand bedurft um dadurch die Rechtsnachteile, die aus der Versäumung dieser Frist für den Berufungswerber entstanden sind…
…erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn…
…hiefür ausschlaggebender Umstände stellt kein unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis im Sinne des § 308 Abs. 1 BAO dar und vermag somit die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zu begründen (vgl. VwGH 02.09.2009, 2009/15/0096). Das Verschulden des Vertreters ist dem Verschulden des…
…abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 22. März 2011 hat das Finanzamt Waldviertel als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der Einspruchsfrist gegen die Strafverfügung des Finanzamtes Waldviertel als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 11. Oktober 2010…
…vertreten durch RA., gegen den Bescheid des Finanzamtes AA. betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) brachte mittels E-Mail einen als Berufung…
…K vom 17. Jänner 2011, vertreten durch ADir. Hi. und ADir. Ho, betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO hinsichtlich Wertfortschreibung ab 01.01.2009, EW-AZ 11, nach der am 21. Juni 2011 durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Der Bescheid wird nach § 289…
…April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 14. März 2008 betreffend den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO wegen Versäumung der Berufungsfrist gegen den Umsatzsteuerbescheid 2005 und den Einkommensteuerbescheid 2005 beide vom 07.08.2007…
…rechtswirksamer Zustellung werde Berufung gegen den Haftungsbescheid eingebracht. Der Inhalt der Berufung wird mangels Entscheidungsrelevanz nicht wiedergegeben. "Zur Vermeidung einer rechtlichen Benachteiligung des Haftungspflichtigen" wertete das Finanzamt das Vorbringen als Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und wies diesen mit einem Bescheid vom 8…
…Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unbegründet ab. Zur Erbschaftssteuerfrage bemerkte der UFS als obiter dicta, dass die Berufung auch im Falle ihrer Rechtzeitigkeit zu keinem Erfolg hätte führen können. Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, der den angefochtenen Bescheid betreffend Wiedereinsetzung…
…wenn jemand auffallend sorglos handelt (VwGH 15.6.1993, 93/14/0011). Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stützt sich ausschließlich darauf, dass auf Grund der erstmaligen Beteiligung an FinanzOnline durch ein technisches Versehen die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2003 nicht rechtzeitig übermittelt wurde…
…001, betreffend Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem Erkenntnis des Spruchsenates I als Organ des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 31. Mai 2010 wurde der Beschwerdeführer (Bf…
…Schriftsatz vom 16.12.2002, zur Post gegeben am selben Tag und beim Finanzamt eingelangt am 18.12.2002, stellte die nunmehrige steuerliche Vertreterin des Berufungswerbers hinsichtlich der versäumten Berufungsfrist einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Sinne der §§ 308ff BAO und führte…
…308 BAO vor. Bescheinigungsmittel: bereits vorgelegte Computerausdrucke, Steuererklärungen 2006 mit Beilagen. Frau JK fertigt diesen Schriftsatz mit und erhebt ihn zur ihrer eidesstättigen Erklärung. Das Finanzamt wies den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 9. Juli 2009 ab…
…gestellt, den Bescheid vom 08.01.2010 zu beheben, die beantragten Beweise aufzunehmen und dem Berufungswerber sodann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen." Über die Berufung wurde erwogen: Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Unabhängige Finanzsenat die Berufung des Berufungswerbers vom 6. November…
…die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 22. Mai 2006, GZ. 800000/00000/1/2006, betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Innsbruck vom 15. September 2005, GZ…
…vom 13. März 2008, ein Ersuchen um Ergänzung vom 27. März 2008 und der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 18. Juni 2008 übermittelt. Aus dem GmbH-Akt ist ersichtlich, dass am 16. März 2007 ein Schreiben betreffend Fristverlängerung zur Berufung gegen die…
…Letztlich räumte der steuerliche Vertreter der Bw. selbst im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung vom 27. August 2009 betreffend die Zurückweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ein, dass aufgrund der Zeugenaussagen für ihn ab sofort die Möglichkeit bestünde, dass die Kanzlei am 19…
…Ried, Bahnhofstr. 35a, vom 14. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 22. Juni 2006 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF…
…zu StrNr. 12, über die Zurückweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Verfahren betreffend die Ablehnung des Spruchsenatsvorsitzenden gemäß § 167 Finanzstrafgesetz (FinStrG) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 17. Mai 2004…