…Vielmehr ist es gerade ein Ausfluss des Eigentumsrechtes, wenn der zivilrechtliche Eigentümer über die Sache verfügt, indem er Eigentumsbeschränkungen zulässt und so eine (weitere) Wertminderung der Sache in Kauf nimmt, zumal der Eigentümer sogar grundsätzlich das Recht hat, eine Sache zu zerstören (vgl. Koziol/Welser…
…wenn es sich entweder bloß um verhältnismäßig geringe Beträge handle oder wenn der Steuerpflichtige die rechtliche bzw. faktische Verfügungsgewalt über die Vermögensgegenstände besitze und damit auf eine Wertminderung durch geeignete Maßnahmen (z.B. durch Verkauf etc.) reagieren könne. Im konkreten Fall sei der Wertverlust enorm…
…zu, wem die Chance der Wertsteigerungen, wem das Risiko von Wertminderungen (der Liegenschaft) zukomme. Das zu Ihren Gunsten grundbücherlich einverleibte Fruchtgenussrecht sowie Belastungs- und Veräußerungsverbot vermitteln allein jedenfalls kein wirtschaftliches Eigentum an der Liegenschaft A in B. Nach dem Schenkungs- und Fruchtgenussrechtsvertrag vom 10. Juni…
Der Anschaffungspreis entspricht damaligen Preisen beim Erwerb von Neureifen. Die Jahreskilometerleistung hat im Durchschnitt 18.000 km betragen, sodass für die Monate, in denen Sommerreifen in Wien verwendet werden können, eine Fahrleistung von 9.000 bis 10.000 km angenommen werden kann. Es entspricht nicht…
…Dieser Wert repräsentiert die Anschaffungs- bzw. "Herstellungskosten". Wertminderungen in Höhe von 15% wegen des Fehlens von Bad und Küche sind nicht angebracht. Denn die Anschaffungs- und Herstellungskosten aus dem Jahr 1987 enthalten ebenso wenig ein Bad oder eine Küche; jene Kosten dienen Ihnen allerdings als…
…Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlagen wurden die übernommenen Betriebskosten und Wertminderungen der Fahrzeuge herangezogen. Für den Prüfungszeitraum 2003 bis 2006 ergaben sich nachstehende Hinzurechungen auf Grund der Qualifizierung dieser Überlassung als tauschähnlicher Umsatz: | | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | Tauschähnlicher Umsatz lt…
…Gemäß § 16 Abs 1 EStG 1988 sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Aufwendungen und Ausgaben für den Erwerb oder Wertminderungen von Wirtschaftsgütern sind nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als dies im Folgenden ausdrücklich zugelassen ist (1. und 2. Satz…
…Kapitalstamm selbst erfasst werden sollen (siehe z.B. VwGH 11.3.1992, 92/13/0030). Wertminderungen und Werterhöhungen sowie auch der gänzliche Verlust des Kapitalstammes sind daher prinzipiell unerheblich (Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch/EStG 1988, Wien 1992, Tz 1 zu § 27). Vor diesem Hintergrund hatte…
…zu können. Bei der Beurteilung des wirtschaftlichen Eigentums kommt besonderes Gewicht auch der Frage zu, wem die Chance von Wertsteigerungen, wem das Risiko von Wertminderungen zukommt (VwGH 12.12.2007, 2006/15/0123). Nur in Ausnahmefällen, wenn die Befugnisse des Fruchtnießers so weit gehen, dass…
…auch beim Gruppenträger B AG mit steuerlicher Wirkung ausgeschlossen wäre. Damit käme es im Ergebnis zu einem gänzlichen Ausschluss einer steuerwirksamen Teilwertabschreibung, mit der Folge, dass die Wertminderungen für steuerliche Zwecke gänzlich unberücksichtigt blieben. f. Das könne nicht das intendierte Ergebnis des Gesetzgebers gewesen sein. …
…B AG mit steuerlicher Wirkung ausgeschlossen wäre. Damit käme es im Ergebnis zu einem gänzlichen Ausschluss einer steuerwirksamen Teilwertabschreibung, mit der Folge, dass die Wertminderungen für steuerliche Zwecke gänzlich unberücksichtigt blieben. g. Das könne nicht das intendierte Ergebnis des Gesetzgebers gewesen sein. Die Kaskadenregelung des …
… 16 Abs 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Aufwendungen und Ausgaben für den Erwerb oder Wertminderungen von Wirtschaftsgütern sind nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als dies im folgenden ausdrücklich zugelassen ist. ....... Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen…
…Grundlage der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sei Gebrauchskunst nicht im Wege der AfA abschreibbar. Wertminderungen durch Wandel des Zeitgeschmacks oder durch unsachgemäße Behandlung könnte durch den Ansatz einer Teilwertabschreibung Rechnung getragen werden. Am 5. Februar 2010 stellte der Abgabepflichtige fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über die…
…Betrag "€ 154,00" ist nicht - auch nicht nur ansatzweise - nachvollziehbar. Arbeitsmittel: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Aufwendungen und Ausgaben für den Erwerb oder Wertminderungen von Wirtschaftsgütern nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als dies in dieser Gesetzesbestimmung ausdrücklich zugelassen ist. Gemäß § 16 Abs…
…EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Aufwendungen und Ausgaben für den Erwerb oder Wertminderungen von Wirtschaftsgütern sind im Wege der Absetzung für Abnutzung abzugsfähig. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen…
…EStG 1988 lautet (auszugsweise): Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Aufwendungen und Ausgaben für den Erwerb oder Wertminderungen von Wirtschaftsgütern sind nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als dies im folgenden ausdrücklich zugelassen ist. Hinsichtlich der durchlaufenden Posten ist …
…EStG 1988 lautet auszugsweise: "Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Aufwendungen und Ausgaben für den Erwerb oder Wertminderungen von Wirtschaftsgütern sind nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als dies im folgenden ausdrücklich zugelassen ist. Hinsichtlich der durchlaufenden Posten ist …
…sondern als zum Grundvermögen gehörig zu bewerten. Allfällige Wertminderungen auf Grund der geänderten Bewertung sollten berücksichtigt werden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 30.März 2005 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen, da sich der Spruch des Zurechnungsfortschreibungsbescheides bei Grundbesitz in der Änderung der Zurechnung erschöpfe und der…
…Z 8 lit. b EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Aufwendungen und Ausgaben für den Erwerb oder Wertminderungen von Wirtschaftsgütern sind nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als dies im Folgenden ausdrücklich zugelassen ist. ... Werbungskosten sind auch…
…handelt. Weiters wären die Gründe darzulegen sowie entsprechende Nachweise zu erbringen, dass die Beteiligungen wertlos geworden sind. Überdies wäre nachzuweisen, dass die Wertminderungen oder der Verlust nicht mit ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibungen bzw. ausschüttungsbedingten Verlusten zusammenhängt." Mit Vorhaltsbeantwortung vom 23. April 2001 gab der steuerliche Vertreter bekannt…