…89 Abs.7 FinStrG ein im Sinne des § 19 Abs.5 FinStrG ermäßigter Wertersatz von € 6.000,-- (in Worten: Euro sechstausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit desselben eine zusätzliche Ersatzfreiheitsstrafe von zwanzig Tagen auferlegt werden. IV. Im Übrigen wird die…
…Zl. 520000/90197/2/2010, mir dem zur Sicherung einer Geldstrafe (§ 35 Abs.4 FinStrG) iHv € 420,00, eines Werterlags (§ 17 iVm § 89 Abs.7 FinStrG) iHv € 6.500,00 und Kosten (§ 185 Abs.1 FinStrG) iHv € 42,00, sohin von Ansprüchen…
…gegenständlichen PKW illegale Zigaretten befördert worden seien, fehle. Die Beschlagnahmeanordnung leide somit an einem wesentlichen Begründungsmangel. Es werde daher die Aufhebung der Beschlagnahmeanordnung und die Rückerstattung des Werterlages von € 500,00 begehrt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gem. § 89. Abs.1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde…
…das Fahrzeug selbst für eine Schmuggelfahrt in die Ukraine benutzte. Die beiden mitreisenden Personen hatten mit den Zigaretten nichts zu tun. Der beschlagnahmte und dem Verfall unterliegende PKW wurde gegen Werterlag in Höhe von 500,- € gemäß § 89 Abs.7 FinStrG am 4.4.2007…
…00, und zwar als Summe mehrerer Teilbeträge (Zoll: € 1.040,00; Geldstrafe BH: € 1.553,00; anteiliger Werterlag für LKW: € 6.500,00; anteilige Kosten für Verwahrung des LKW: € 258,00; € zu erwartende Strafe für LKW-Fahrer: € 420,00…
…und zwar als Summe mehrerer Teilbeträge (Zoll: € 10.400,00; Geldstrafe BH: € 1.553,00; anteiliger Werterlag für LKW: € 13.000,00; anteilige Kosten für Verwaltung des LKW: € 1.000,00; zu erwartende Strafe für LKW-Fahrer: € 4.200,00…
…wurde dieses schließlich gegen Erlag einer Sicherheitsleistung iHv insgesamt € 69.600,00, davon € 50.000,00 als Werterlag für das (verfallsbedrohte) Fahrzeug selbst sowie € 19.600,00 für die in dieser Höhe anfallenden Eingangsabgaben, wieder "freigegeben" (=die Beschlagnahme aufgehoben) und dem Fahrer…
…Vorbringens, dass im Zuge des zollrechtlichen Erstverfahrens ohnedies ausreichende Sicherheiten seitens des Berufungswerbers hinterlegt worden seien, ist entgegenzuhalten, dass die offensichtlich gemeinte Sicherheitsleistung in einem Finanzstrafverfahren als Werterlag gemäß § 89 Abs. 7 FinStrG geleistet wurde und nicht die Sicherstellung von Eingangsabgaben bezweckte. Auch die Behauptung…
…dass dieser Betrag in einem gegen den Bf. anhängigen Finanzstrafverfahren als Werterlag geleistet und daher vom Zollamt zu Recht nicht mit den diesem Verfahren zugrunde liegenden Abgabenvorschreibungen verrechnet worden ist. Unter Berücksichtigung einer am 28. April 2004 geleisteten Sicherheit in Höhe von € 3.500…
…8000 offene Abgabenverbindlichkeiten entrichtet wurden bzw. im Finanzstrafverfahren unter Straflisten-Nr. 1234 ein Werterlag für verfallsbedrohte Gegenstände (§ 89 Abs. 7 FinStrG) hinterlegt wurde. Die im Gegenstand eingeforderte Sicherheitsleistung hingegen ist eine Bedingung einer Aufschiebung der Vollziehung von im Grunde sofort vollstreckbaren Abgabenforderungen aus dem Abgabenverfahren…
…8000 offene Abgabenverbindlichkeiten entrichtet wurden bzw. im Finanzstrafverfahren unter Straflisten-Nr. 1234 ein Werterlag für verfallsbedrohte Gegenstände (§ 89 Abs. 7 FinStrG) hinterlegt wurde. Die im Gegenstand eingeforderte Sicherheitsleistung hingegen ist eine Bedingung einer Aufschiebung der Vollziehung von im Grunde sofort vollstreckbaren Abgabenforderungen aus dem Abgabenverfahren…
…8000 offene Abgabenverbindlichkeiten entrichtet wurden bzw. im Finanzstrafverfahren unter Straflisten-Nr. 1234 ein Werterlag für verfallsbedrohte Gegenstände (§ 89 Abs. 7 FinStrG) hinterlegt wurde. Die im Gegenstand eingeforderte Sicherheitsleistung hingegen ist eine Bedingung einer Aufschiebung der Vollziehung von im Grunde sofort vollstreckbaren Abgabenforderungen aus dem Abgabenverfahren…
…8000 offene Abgabenverbindlichkeiten entrichtet wurden bzw. im Finanzstrafverfahren unter Straflisten-Nr. 1234 ein Werterlag für verfallsbedrohte Gegenstände (§ 89 Abs. 7 FinStrG) hinterlegt wurde. Die im Gegenstand eingeforderte Sicherheitsleistung hingegen ist eine Bedingung einer Aufschiebung der Vollziehung von im Grunde sofort vollstreckbaren Abgabenforderungen aus dem Abgabenverfahren…
…8000 offene Abgabenverbindlichkeiten entrichtet wurden bzw. im Finanzstrafverfahren unter Straflisten-Nr. 1234 ein Werterlag für verfallsbedrohte Gegenstände (§ 89 Abs. 7 FinStrG) hinterlegt wurde. Die im Gegenstand eingeforderte Sicherheitsleistung hingegen ist eine Bedingung einer Aufschiebung der Vollziehung von im Grunde sofort vollstreckbaren Abgabenforderungen aus dem Abgabenverfahren…
…8000 offene Abgabenverbindlichkeiten entrichtet wurden bzw. im Finanzstrafverfahren unter Straflisten-Nr. 1234 ein Werterlag für verfallsbedrohte Gegenstände (§ 89 Abs. 7 FinStrG) hinterlegt wurde. Die im Gegenstand eingeforderte Sicherheitsleistung hingegen ist eine Bedingung einer Aufschiebung der Vollziehung von im Grunde sofort vollstreckbaren Abgabenforderungen aus dem Abgabenverfahren…
…2003, Zl. 2002/16/0256) Bei dem vom Bf. wiederholt angesprochenen und als Sicherheitsleistung bezeichneten Betrag in der Höhe von ÖS 500.000.-handelt es sich wie bereits in der Berufungsvorentscheidung festgestellt um einen Werterlag gemäß § 89 Abs. 7 FinStrG und kann der Bf. mit…
…der Ware im Sinne des § 17 FinStrG ausgesprochen werden muss und das Eigentum an der für verfallen erklärten Ware auf den Bund übergeht. Da die hier verfahrensgegenständlichen Waren gegen Werterlag wieder ausgefolgt worden sind, also kein Verfall ausgesprochen worden ist, sind die Voraussetzungen für das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Ing. Mag. I.R., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 13. Februar 2008 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid gemäß § 289 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, Adr, vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KG, 4040 Linz, Ottensheimer Straße 32, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 17. Jänner 2006 betreffend Erbschaftssteuer zu ErfNr.xxx entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 24. Jänner 2008 durch die Vorsitzende Dr. Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder HR Mag. Ilse Rauhofer (§ 270 Abs. 1 Z. 4 BAO), Dkfm. Dr. Peter Bernert und Mag. Marion Ibetsberger über die Berufung der W , Z1, Z2, vertreten…