…der Bw. entspricht und verbleiben mit freundlichen Grüßen ... Der dem Anbot beigeschlossene Kaufvertrag hat folgenden Wortlaut: I. Präambel Die A verfügt über Werberechte aus Vereinbarungen mit den Stadtgemeinden K und V sowie mit diversen örtlich verankerten Vereinen, aus denen sie im Wesentlichen berechtigt ist, Werbeanlagen…
…2006), 167-168) der Vermarktungs- und Sponsoringvertrag ein Vertragstyp, bei welchem Werbeleistungen im Sport erbracht werden. Werden passive Werberechte vergeben, handelt es sich um einen Lizenzvertrag, für welchen die Aspekte und Bestimmungen von Pachtverträgen und Mietverträgen zur Anwendung kommen. Damit konnte der UFS aufzeigen, dass…
…2006), 167-168) der Vermarktungs- und Sponsoringvertrag ein Vertragstyp, bei welchem Werbeleistungen im Sport erbracht werden. Werden passive Werberechte vergeben, handelt es sich um einen Lizenzvertrag, für welchen die Aspekte und Bestimmungen von Pachtverträgen und Mietverträgen zur Anwendung kommen. Damit konnte der UFS aufzeigen, dass…
…2006), 167-168) der Vermarktungs- und Sponsoringvertrag ein Vertragstyp, bei welchem Werbeleistungen im Sport erbracht werden. Werden passive Werberechte vergeben, handelt es sich um einen Lizenzvertrag, für welchen die Aspekte und Bestimmungen von Pachtverträgen und Mietverträgen zur Anwendung kommen. Damit konnte der UFS aufzeigen, dass…
…2006), 167-168) der Vermarktungs- und Sponsoringvertrag ein Vertragstyp, bei welchem Werbeleistungen im Sport erbracht werden. Werden passive Werberechte vergeben, handelt es sich um einen Lizenzvertrag, für welchen die Aspekte und Bestimmungen von Pachtverträgen und Mietverträgen zur Anwendung kommen. Damit konnte der UFS aufzeigen, dass…
…2006), 167-168) der Vermarktungs- und Sponsoringvertrag ein Vertragstyp, bei welchem Werbeleistungen im Sport erbracht werden. Werden passive Werberechte vergeben, handelt es sich um einen Lizenzvertrag, für welchen die Aspekte und Bestimmungen von Pachtverträgen und Mietverträgen zur Anwendung kommen. Damit konnte der UFS aufzeigen, dass…
…Lohnsteuerprüfung festgestellt worden, dass die vom Verein an die in P domizilierte Agentur A, (einem Unternehmen, welchem der Bw. die Verwertung seiner "geldwerten Persönlichkeits- und Werberechte" übertragen hat) geleisteten Zahlungen - entgegen der Absicht der Vertragsparteien, wonach diese der polnischen Besteuerung zu unterziehen seien, - tatsächlich einen…
…dass die WTG.. einen Handelsbetrieb betreibt, der sich mit F. beschäftigt. Im Jahre 1999 hat die WTG. . Werberechte von der Landesinnung der X. für die Imagewerbung für die X. übernommen. Die WTG. . führt in Zukunft die Imagewerbung der X. durch. Für das erste Jahr (Startjahr…
…2006), 167-168) der Vermarktungs- und Sponsoringvertrag ein Vertragstyp, bei welchem Werbeleistungen im Sport erbracht werden. Werden passive Werberechte vergeben, handelt es sich um einen Lizenzvertrag, für welchen die Aspekte und Bestimmungen von Pachtverträgen und Mietverträgen zur Anwendung kommen. Damit konnte der UFS aufzeigen, dass…
…ÖH (Name, Adresse der natürlichen Personen)? Original Briefpapier der Firma in J., Telefonnummer etc 4) War die Firma FRA in Besitz von Werberechten? Gibt es einen Werbelizenzvertrag zwischen dem ÖH und der FRA (falls nur mündliche Vereinbarung, den Inhalt dieses mündlichen Vertrages schriftlich festhalten)?"Mit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Halpern & Prinz WP u. SteuerberatungsgmbH gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Berichtigung der Werbeabgabe für die Monate Jänner bis Juli 2002 vom 23. September 2002 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch AWIT Allgemeine Wirtschaftstreuhand GesmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1060 Wien, Capistrangasse 4/9, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, vertreten durch ORätin Dr. Eleonore Ortmayr, betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Gabriele Krafft und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Wolfgang Six, Dr. Wolfgang Baumann und Margareta Mayer-Hainz über die Berufung der A-Verlag Gesellschaft m.b.H., Adresse, vom 23. Februar 2009 gegen die Bescheide…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen vom 20. März 2003 und vom 21. März 2003 der Berufungswerberin, vertreten durch Ecker & Kappler Steuerberatungs OEG, 4040 Linz, Knabenseminarstraße 7, und Dr. Michael Metzler, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden betreffend Werbeabgabe für das Jahr 2001…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Michael Metzler, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Werbeabgabe für die Jahre 2001 und 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In der am…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 Gebührengesetz 1957 (GebG), entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
Es wurden Unterlagen vorgelegt, die sehr wohl eine schlüssige Beurteilung des werbeabgabepflichtigen Entgelts ermöglichen. Wie bereits in der Berufung detailliert berechnet wurde, ist es sehr wohl anhand des Vergleichs mit anderen werbenden Firmen möglich, einen Vergleichswert zu ermitteln. Die Betriebsprüfung hat die von uns durchgeführte…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B-GmbHCoKG, Adresse, vertreten durch Plan Treuhand GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43, vom 22. Februar 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes D vom 21. Jänner 2002 betreffend Werbeabgabe 2000 entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Mag. Helga Preyer, Ing. Helmut Jörg und David Mum im Beisein der Schriftführerin FOI Christina Seper über die Berufungen der B.B.GmbH , W.,H., vertreten durch Hoffmann-Ostenhof…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Mag. Helga Preyer, Ing. Helmut Jörg und David Mum im Beisein der Schriftführerin FOI Christine Seper über die Berufungen der B.GmbH, W.,H., vertreten durch Hoffmann-Ostenhof, Rechtsanwalts…