…Notizbücher) und jene, die überwiegend Werbezwecken dienen. Hinsichtlich Werbeinhalt ist zwischen den unter lit a) und den unter lit b) der Z 43 angeführten Druckereierzeugnisse eine Unterscheidung zu treffen. Während die unter lit a) genannten Erzeugnisse (d.h. für Broschüren) von der Einreihung in die…
…in Stellungnahme zur Berufung ergänzend dargelegt, dass vorliegend Werbebanner der wesentliche Vertragsgegenstand gewesen seien. Darunter verstehe man Bilder mit Werbeinhalten (auch Schrift) im Internet in bestimmten Standardgrößen, die auf interessanten Seiten zuzüglich zur eigentlich vom Surfer gewünschten Information eingeblendet würden. Für das Einblenden von Werbebannern…
…die Ertragslage eines Betriebes zu bessern. Da aktive Werbemaßnahmen im Geschäftsleben (erwerbstypisch) für eine effiziente Verbreitung des Werbeinhaltes eingesetzt werden (andernfalls gäbe es nicht die unaufhörliche Werbetätigkeit in der Öffentlichkeit und in diversen Medien), ist einer Verminderung von Werbeaufwendungen kein Vorrang gegenüber anderen Wirtschaftlichkeitskriterien einzuräumen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Mag. Helga Preyer, Ing. Helmut Jörg und David Mum im Beisein der Schriftführerin FOI Christina Seper über die Berufungen der B.B.GmbH , W.,H., vertreten durch Hoffmann-Ostenhof…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Mag. Helga Preyer, Ing. Helmut Jörg und David Mum im Beisein der Schriftführerin FOI Christine Seper über die Berufungen der B.GmbH, W.,H., vertreten durch Hoffmann-Ostenhof, Rechtsanwalts…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder HR Dr. Elisabeth Hafner, Martin Horvath und Gerhard Raub über die Berufung des BW, vertreten durch die Gruber Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m. b. H., 3393 Zelking, Gassen 2, vom 25…
Es wurden Unterlagen vorgelegt, die sehr wohl eine schlüssige Beurteilung des werbeabgabepflichtigen Entgelts ermöglichen. Wie bereits in der Berufung detailliert berechnet wurde, ist es sehr wohl anhand des Vergleichs mit anderen werbenden Firmen möglich, einen Vergleichswert zu ermitteln. Die Betriebsprüfung hat die von uns durchgeführte…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch AWIT Allgemeine Wirtschaftstreuhand GesmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1060 Wien, Capistrangasse 4/9, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, vertreten durch ORätin Dr. Eleonore Ortmayr, betreffend…