…Der Bw. hat für die in den angesprochenen Einmalpublikationen (Anm.: laut ergänzendem Vorbingen in der Berufungsverhandlung wurde das Layout im Unternehmen selbst erstellt, der Druck jedoch von Fremdfirmen vorgenommen) enthaltenen Werbeanzeigen keine Werbeabgabe abgeführt. Der vom Bw. gegen die im Spruch genannten Bescheide, mit denen…
…entgeltlich oder unentgeltlich abgegebenen Druckwerken im Sinne des Mediengesetzes stünden. Veröffentlichungen in diesem Sinne seien Werbeeinschaltungen im Druckwerk selbst, also abgedruckte Werbeanzeigen oder auch das Einheften von Werbebeilagen. 2.2 Bundesgesetz vom 12. Juni 1981 über die Presse und andere publizistische Medien (Mediengesetz) StF: BGBl…
…Die Bw. selbst ist bemüht in der Öffentlichkeit die Kontinuität mit dem Vorgängerunternehmen darzustellen, indem sie in bezahlten Werbeanzeigen selbst darauf verweist, dass keine Änderung sondern eine Verbesserung des bisher bekannten Unternehmens vorliegt. Durch die Übernahme des Verkaufslokals ist auch nach den Erfahrungen des täglichen…
…anzunehmen, dass er das getan hätte, wenn kein Bedarf nach solchen Projektoren bestanden bzw. der Bw keine Einnahmen aus mit diesen Projektoren durchgeführten Werbeanzeigen erhalten hätte. In den Pressemeldungen wird außerdem die Zuschaueranzahl mit 700 angegeben, während aus der Abrechnung der Lustbarkeitsabgabe nur 406 (Bl…
…im Wesentlichen unverändert, mit einer breiteren Warenpalette, fortgeführt wurde. Die Bw selbst ist bemüht in der Öffentlichkeit die Kontinuität mit dem Vorgängerunternehmen darzustellen, indem sie in bezahlten Werbeanzeigen selbst darauf verweist, dass keine Änderung sondern eine Verbesserung des bisher bekannten Unternehmens vorliegt. Durch die Übernahme…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Mag. Helga Preyer, Ing. Helmut Jörg und David Mum im Beisein der Schriftführerin FOI Christina Seper über die Berufungen der B.B.GmbH , W.,H., vertreten durch Hoffmann-Ostenhof…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Mag. Helga Preyer, Ing. Helmut Jörg und David Mum im Beisein der Schriftführerin FOI Christine Seper über die Berufungen der B.GmbH, W.,H., vertreten durch Hoffmann-Ostenhof, Rechtsanwalts…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Gabriele Krafft und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Wolfgang Six, Dr. Wolfgang Baumann und Margareta Mayer-Hainz über die Berufung der A-Verlag Gesellschaft m.b.H., Adresse, vom 23. Februar 2009 gegen die Bescheide…