…nach Würdigung der vorliegenden Beweise den dem Spruch der Berufungsentscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt als gegeben an, zumal die in der Berufung vom 26.4.2010 vorgebrachten Behauptungen des Beschuldigten gänzlich unsubstantiiert geblieben sind und auf Grund der im Ermittlungs- und Beweisverfahren gewonnenen Ergebnisse zur…
…freier Würdigung der Beweise der Schluss zu ziehen, der Bw als gesetzlicher Vertreter seines Unternehmens habe sich wissentlich der illegalen Logistik bedient, um die georderten Warensendungen für sein Unternehmen abgabenfrei nach Italien einzuführen. Da es sich beim Bw um einen versierten Schmuckhändler handle, der über…
…untersuchten Musters. "Nach Ermessen der Behörde unter freier Würdigung der Beweise" sei der Nachweis, dass die ausgeführten Waren in den Produktcode 16024110 9210 einzureihen seien, nicht erbracht worden. Abschließend führte die belangte Behörde Folgendes aus: "Von der TUA allenfalls zu anderen Erstattungsausfuhren ermittelte, anders lautende…
…Der diesbezügliche Widerruf sei daher zu Unrecht erfolgt. Bei richtiger Würdigung der Beweisergebnisse hätte die belangte Behörde zur Auffassung kommen müssen, dass die von den Ursprungsnachweisen erfassten Waren libanesische Ursprungserzeugnisse sind. Es seien somit begründete Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung gegeben. Hinsichtlich der formellen…
…Der diesbezügliche Widerruf sei daher zu Unrecht erfolgt. Bei richtiger Würdigung der Beweisergebnisse hätte die belangte Behörde zur Auffassung kommen müssen, dass die von den Ursprungsnachweisen erfassten Waren libanesische Ursprungserzeugnisse sind. Es seien somit begründete Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung gegeben. Hinsichtlich der formellen…
…Der diesbezügliche Widerruf sei daher zu Unrecht erfolgt. Bei richtiger Würdigung der Beweisergebnisse hätte die belangte Behörde zur Auffassung kommen müssen, dass die von den Ursprungsnachweisen erfassten Waren libanesische Ursprungserzeugnisse sind. Es seien somit begründete Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung gegeben. Hinsichtlich der formellen…
…Der diesbezügliche Widerruf sei daher zu Unrecht erfolgt. Bei richtiger Würdigung der Beweisergebnisse hätte die belangte Behörde zur Auffassung kommen müssen, dass die von den Ursprungsnachweisen erfassten Waren libanesische Ursprungserzeugnisse sind. Es seien somit begründete Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung gegeben. Hinsichtlich der formellen…
…nach dem AlSaG vorliege, wobei auf Grund der konformen Verwendung des Materials die Hinterfüllung auch keiner weiteren behördlichen Bewilligung bedurfte. Unter Heranziehung dieses Sachverhaltes, zu welcher die Behörde bei korrekter Würdigung der Beweise und allenfalls nach ergänzender Beweisaufnahme gelangen hätte müssen, entfalle die Verpflichtung zur…
…für sich hat. Es gehört zum Wesen einer Beweiswürdigung, dass bestimmten Beweismitteln ein höherer Wahrheitsgehalt zugemessen wird als anderen. Der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Partei die beabsichtigte Würdigung der Beweise vor Bescheiderlassung nicht vorgehalten werden muss, diese unterliegt…
…Verpflichtung der Behörde, den Sachverhalt nach allen Richtungen über das von ihr als erwiesen angenommene Maß hinaus zu prüfen, zurück (z.B. VwGH vom 27.2.2002, 98/13/0102). Der Unabhängiger Finanzsenat geht daher im Rahmen der freien Würdigung der Beweise im Vergleich der…
…Verpflichtung der Behörde, den Sachverhalt nach allen Richtungen über das von ihr als erwiesen angenommene Maß hinaus zu prüfen, zurück (z.B. VwGH vom 27.2.2002, 98/13/0102). Der Unabhängiger Finanzsenat geht daher im Rahmen der freien Würdigung der Beweise im Vergleich der…
…Verpflichtung der Behörde, den Sachverhalt nach allen Richtungen über das von ihr als erwiesen angenommene Maß hinaus zu prüfen, zurück (z.B. VwGH vom 27.2.2002, 98/13/0102). Der Unabhängiger Finanzsenat geht daher im Rahmen der freien Würdigung der Beweise im Vergleich der…
…auf einer grundlegenden Verkennung der Rechtslage beruhen. Die Bf. wendet ein, die belangte Behörde hätte bei richtiger Würdigung der Beweise den österreichischen Ursprung der Waren anerkennen müssen. Die Bf. hat sich unabhängig davon auch noch ausdrücklich auf die bereits vor Bekanntgabe der Rückforderungsbescheide eingetretene Verjährung…
…auf einer grundlegenden Verkennung der Rechtslage beruhen. Die Bf. wendet ein, die belangte Behörde hätte bei richtiger Würdigung der Beweise den österreichischen Ursprung der Waren anerkennen müssen. Die Bf. hat sich unabhängig davon auch noch ausdrücklich auf die bereits vor Bekanntgabe der Rückforderungsbescheide eingetretene Verjährung…
…auf einer grundlegenden Verkennung der Rechtslage beruhen. Die Bf. wendet ein, die belangte Behörde hätte bei richtiger Würdigung der Beweise den österreichischen Ursprung der Waren anerkennen müssen. Die Bf. hat sich unabhängig davon auch noch ausdrücklich auf die bereits vor Bekanntgabe der Rückforderungsbescheide eingetretene Verjährung…
…auf einer grundlegenden Verkennung der Rechtslage beruhen. Die Bf. wendet ein, die belangte Behörde hätte bei richtiger Würdigung der Beweise den österreichischen Ursprung der Waren anerkennen müssen. Die Bf. hat sich unabhängig davon auch noch ausdrücklich auf die bereits vor Bekanntgabe der Rückforderungsbescheide eingetretene Verjährung…
…auf einer grundlegenden Verkennung der Rechtslage beruhen. Die Bf. wendet ein, die belangte Behörde hätte bei richtiger Würdigung der Beweise den österreichischen Ursprung der Waren anerkennen müssen. Die Bf. hat sich unabhängig davon auch noch ausdrücklich auf die bereits vor Bekanntgabe der Rückforderungsbescheide eingetretene Verjährung…
…auf einer grundlegenden Verkennung der Rechtslage beruhen. Die Bf. wendet ein, die belangte Behörde hätte bei richtiger Würdigung der Beweise den österreichischen Ursprung der Waren anerkennen müssen. Die Bf. hat sich unabhängig davon auch noch ausdrücklich auf die bereits vor Bekanntgabe der Rückforderungsbescheide eingetretene Verjährung…
…auf einer grundlegenden Verkennung der Rechtslage beruhen. Die Bf. wendet ein, die belangte Behörde hätte bei richtiger Würdigung der Beweise den österreichischen Ursprung der Waren anerkennen müssen. Die Bf. hat sich unabhängig davon auch noch ausdrücklich auf die bereits vor Bekanntgabe der Rückforderungsbescheide eingetretene Verjährung…
…auf einer grundlegenden Verkennung der Rechtslage beruhen. Die Bf. wendet ein, die belangte Behörde hätte bei richtiger Würdigung der Beweise den österreichischen Ursprung der Waren anerkennen müssen. Die Bf. hat sich unabhängig davon auch noch ausdrücklich auf die bereits vor Bekanntgabe der Rückforderungsbescheide eingetretene Verjährung…