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UFSG RV/0905-G/11Unionsrecht: welche Rechtsvorschriften sind vorrangig anzuwenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 11. November 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 27. Oktober 2011, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung einer Differenzzahlung an Familienleistungen für den Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis…

UFSS RV/0177-S/02Vorrang des Veranlagungsverfahrens gegenüber dem lediglich subsidiären Behelf eines Antrages nach § 240 Abs. 3 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2005

…nicht, wenn dem Arbeitgeber gegebenenfalls unterlaufene Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug ohnehin auf dem Wege der Erlassung eines Veranlagungsbescheides korrigierbar sind, zumal im Veranlagungsverfahren Bindung weder an die Lohnsteuerberechnung des Arbeitgebers noch an ein allfällig vorangegangenes Lohnsteuerverfahren besteht (vgl. VwGH vom 04.06.2003, 2002/13/0237…

UFSL RV/0621-L/09Vorrangig ist der Beschäftigungsstaat für die Gewährung der Familienbeihilfe zuständig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2010

…September 2004 erloschen sei, da die Bw. in Deutschland in einem Dienstverhältnis gestanden wäre und daher in diesem Land vorrangig Anspruch auf diese Beihilfenleistung bestanden habe. Gegen diesen Rückforderungsbescheid wurde mit Eingabe vom 27. Mai 2009 das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. In der Begründung führt…

UFSL RV/1959-L/021) Vorrang von Formalerledigungen (§ 289 BAO) 2) Zurücknahme nach § 275 BAO infolge unzureichender Erüllung eines Mängelbehebungsauftrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2005

…Hinweis, dass bei Versäumnis dieser Frist die Berufung als zurückgenommen gilt. Aus dem Norminhalt des § 289 BAO (BGBl. I 2002/97) ergibt sich der " Vorrang von Formalerledigungen " (siehe Ritz, BAO-Handbuch, 226 f), wodurch die Abgabenbehörde zweiter Instanz erst dann zu einer Sachentscheidung (Berufungsentscheidung) befugt…

UFSF RV/0180-F/05Haushaltszugehörigkeit hat Vorrang vor überwiegender Kostentragung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 4. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 28. Juni 2005 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. März 2005 bis 31. Mai 2005 entschieden: Die Berufung wird als…

UFSG RV/0481-G/11Familienbeihilfe gebührt vorrangig wegen Haushaltszugehörigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau Bwin., vom 3. März 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 3. Februar 2011, betreffend die Rückforderung der für das Kind XY für den Zeitraum vom 1. Juli 2010 bis 31. Dezember…

UFSG RV/0102-G/10Der Beschäftigungsstaat ist vorrangig für die Gewährung der Familienbeihilfen zuständig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 27. August 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. Juli 2009, betreffend die Rückforderung der - für das Kind L, für den Zeitraum vom 1. Jänner 2006 bis 30. September 2007, - und…

UFSI RV/0106-I/071) Verlustvortrag und Sanierungsgewinn: vorrangige Verrechnung des Verlustvortrages mit nicht begünstigten Einkünften 2) Vorliegen einer Zustellvollmacht (bei Vertretungsanzeige mittels FinanzOnline) 3) Verjährungsfrist nach (rechtskräftigen) vorläufigen Bescheiden 4) Rechtsfolgen der Behebung von Aufhebungsbescheiden gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…die Einreichung der Steuererklärungen ab 2003 ("Quote") für den Bw. angezeigt. Eine Zustellvollmacht wurde nicht eingetragen. Die Zustellung der Erledigungen des Finanzamtes erfolgte, wie schon in den vorangegangenen 23 Jahren, weiterhin - und bis zum 11. März 2010 unbeanstandet - an den Bw. persönlich. Gemäß § 9 Abs…

UFSW RV/0091-W/09Die Haushaltszugehörigkeit ist vorrangig gegenüber Unterhaltsleistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., X., gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach betreffend Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Mai 2002 bis 30. November 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin…

UFSI RV/0571-I/03Die Haushaltszugehörigkeit ist vorrangig gegenüber Unterhaltsleistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2004

…minderjährige Tochter des Berufungswerbers, grundsätzlich Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach § 2 Abs. 2 FLAG 1967 steht die Familienbeihilfe vorrangig jener Person zu, zu deren Haushalt das Kind gehört. Haushaltszugehörig ist ein Kind dann, wenn es mit einer Person bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung teilt (§ 2 Abs…

UFSG RV/0469-G/08Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Alexander Haas, Rechtsanwalt, 8054 Seiersberg, Haushamer Straße 1, vom 12. Jänner 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 9. Dezember 2003 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts…

UFSG RV/0468-G/08Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Alexander Haas, Rechtsanwalt, 8054 Seiersberg, Haushamer Straße 1, vom 12. Jänner 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 9. Dezember 2003 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts…

UFSG RV/0363-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 19. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0364-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36,vom 19. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0248-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungwerbers, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0249-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0251-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 22. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0250-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist die richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 23. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0362-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 19. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz - Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…

UFSG RV/0361-G/07Ziel einer Wiederaufnahme ist eine richtige Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Wilhelm Kubin, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 19. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 19. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO von Amts wegen…