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UFSW RV/1535-W/13Wiederaufnahme: Kein Neuerungs-, kein Vorfragentatbestand; Aufhebung im fortgesetzten Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.07.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Mag. Belinda Maria Eder und Felicitas Seebach im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des Bw, vertreten durch BDO Auxilia Treuhand GmbH, Steuerberatungs- und…

UFSW RV/0347-W/05Wiederaufnahme des Verfahrens (Neuerungstatbestand, Vorfragentatbestand)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2005

…2. Dezember 2004 als unbegründet abgewiesen wurde. In der Begründung der Berufungsvorentscheidung wurde die Begründung des Wiederaufnahmsbescheides vom 8. Oktober 2003 insoweit ergänzt, als ausgeführt wurde, die amtswegige Wiederaufnahme stütze sich auf den Vorfragentatbestand des § 303 Abs. 1 lit. c BAO. Sie sei zulässig, da…

UFSW RV/3746-W/021. Strittig in einem anderen Verfahren: die weitere Zurechnung einer zunächst betrieblichen, dann verschenkten, noch später veräußerten Liegenschaft an den Übergeber und die daran anknüpfende Besteuerung des Veräußerungsgewinnes bei ihm. 2. Erfüllt die dort neu hervorkommende Tatsache des Nichtbestehens einer Kaufoption und deren letztinstanzliche Verwertung als weggefallener Schlussstein für die Begründung der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums a) den Neuerungstatbestand und/oder b) den Vorfragentatbestand?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.03.2009

…anderen Entscheidung kommen müssen und nicht etwa den gegebenen Sachverhalt bloß anders beurteilt. Damit sei auch der Vorfragentatbestand erfüllt. Die Wiederaufnahme habe in Übung des Ermessens aus Gründen der Zweckmäßigkeit verfügt werden müssen, um dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit Vorrang vor dem Gebot der Rechtsbeständigkeit zu…

UFSG RV/0542-G/11Keine Wiederaufnahme ohne Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2012

…muss der Unabhängige Finanzsenat feststellen, dass im vorliegenden Fall weder der "Erschleichungstatbestand", noch der "Neuerungstatbestand", noch der "Vorfragentatbestand" als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO gegeben ist. Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens liegen daher nicht vor, weshalb der angefochtene Bescheid…

UFSG RV/0566-G/11Keine Wiederaufnahme des Verfahrens durch geänderte Rechtsauslegung des Verwaltungsgerichthofes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2012

… 303 Abs. 1 lit. c BAO, den so genannten "Vorfragentatbestand", geltend. Tatsachen im Sinn des "Neuerungstatbestands" sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Keine Wiederaufnahmegründe sind aber etwa…

UFSG RV/0455-G/11Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs.1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2012

…Wiederaufnahmetatbestand gemäß § 303 Abs. 1 lit. c BAO, den so genannten "Vorfragentatbestand", geltend. Tatsachen im Sinn des "Neuerungstatbestands" sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Keine Wiederaufnahmegründe sind…

UFSG RV/0661-G/11Wiederaufnahme des Verfahrens nur bei Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

…war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde (so genannter "Vorfragentatbestand") und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte…

UFSS RV/0613-S/07Ist ein Rechtstreit über die Höhe des Kaufpreises - Schwarzgeldzahlungen - anhängig, muss nicht das Ergebnis des Gerichtsverfahrens abgewartet werden, sondern es kann gleich mit Wiederaufnahme des Verfahrens vorgegangen werden, indem die Abgabenbehörde die Vertragsverpflichtungen nach eigener Anschauung beurteilt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2007

…Abgabenbehörde I. Instanz hat zurecht auf § 114f BAO verwiesen und ausgeführt, dass die Abgabenbehörden darauf zu achten haben, dass alle Abgabepflichtigen gleichmäßig und rechtsrichtig erfasst werden. 3.) Zivilgerichtliches Verfahren und Vorfragentatbestand: Nach § 116 BAO sind die Abgabenbehörden, sofern die Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmen, berechtigt, im…

UFSW RV/1502-W/04Keine Wiederaufnahme des Verfahrens, da keine Änderung des Bescheidspruchs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Wegenstein & Partner, Wirtschaftstreuhandgesellschaft OEG, 1010 Wien, Canovagasse 7/7, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Thomas Zach und Hubert Stierschneider, betreffend Abweisung…

UFSW RV/3964-W/02Wiederaufnahmeantrag nach EuGH-Urteil, welches andere Partei betrifft (Kleinbus)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2003

…wurde vom Finanzamt mit Bescheid vom 14. Mai 2002 (Bl 83f/1996) abgewiesen, weil es für die Wiederaufnahme aus dem Vorfragentatbestand nicht zuletzt an der Parteienidentität mangle. Mit Schreiben vom 6. Juni 2002 wurde gegen den Bescheid vom 14. Mai 2002 Berufung erhoben mit den…

UFSW RV/3963-W/02Wiederaufnahmeantrag nach EuGH-Urteil, welches andere Partei betrifft (Kleinbus)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2003

…wurde vom Finanzamt mit Bescheid vom 14. Mai 2002 (Bl 99f/1996) abgewiesen, weil es für die Wiederaufnahme aus dem Vorfragentatbestand nicht zuletzt an der Parteienidentität mangle. Mit Schreiben vom 6. Juni 2002 wurde gegen den Bescheid vom 14. Mai 2002 Berufung erhoben mit den…

UFSG RV/0613-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden. Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Änderung der Rechtsauslegung durch den Verwaltungsgerichtshof.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2012

… 303 Abs. 1 lit. c BAO, den so genannten "Vorfragentatbestand", geltend. Tatsachen im Sinn des "Neuerungstatbestands" sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Keine Wiederaufnahmegründe sind aber etwa…

UFSG RV/0545-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2012

… 303 Abs. 1 lit. c BAO, den so genannten "Vorfragentatbestand", geltend. Tatsachen im Sinn des "Neuerungstatbestands" sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Keine Wiederaufnahmegründe sind aber etwa…

UFSG RV/0846-G/12Erlassung eines Zurücknahmebescheides infolge unzureichender Beantwortung eines Mängelbehebungsauftrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch WPI SteuerberatungsgesmbH, 8054 Graz, Zahläckerweg 38, vom 28. November 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. Oktober 2012 betreffend Zurücknahmeerklärung eines Wiederaufnahmeantrages (hinsichtlich Feststellungsverfahren der R-KG für den Zeitraum…

UFSG FSRV/0017-G/11Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme infolge unvollständiger Angaben; Zulässigkeit der Erbringung gemeinnütziger Leistung anstelle des Vollzuges einer Ersatzfreiheitsstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.11.2012

Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, HR Dr. Richard Tannert, hat in der Finanzstrafsache gegen H, ehem. Geschäftsführerin, geb. xxxxx, whft. XXX, vertreten durch die PSW Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung GmbH, 8010 Graz, Conrad-von-Hötzendorf-Straße…

UFSG RV/0567-G/11Keine Wiederaufnahme ohne Wiederaufnahmegrund Keine Maßnahme nach § 295a BAO, wenn durch ein Erkenntnis des VwGH keine Änderung im abgabenrechtlichen Sachverhalt nach Entstehung der Steuerschuld eintritt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2012

… 303 Abs. 1 lit. c BAO, den so genannten "Vorfragentatbestand", geltend. Tatsachen im Sinn des "Neuerungstatbestands" sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Keine Wiederaufnahmegründe sind aber etwa…

UFSG RV/0621-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen stellen keine Wiederaufnahmegründe dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2012

… 303 Abs. 1 lit. c BAO, den so genannten "Vorfragentatbestand", geltend. Tatsachen im Sinn des "Neuerungstatbestands" sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Keine Wiederaufnahmegründe sind aber etwa…

UFSG RV/0606-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2012

… 303 Abs. 1 lit. c BAO, den so genannten "Vorfragentatbestand", geltend. Tatsachen im Sinn des "Neuerungstatbestands" sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Keine Wiederaufnahmegründe sind aber etwa…

UFSG RV/0598-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2012

… 303 Abs. 1 lit. c BAO, den so genannten "Vorfragentatbestand", geltend. Tatsachen im Sinn des "Neuerungstatbestands" sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Keine Wiederaufnahmegründe sind aber etwa…

UFSG RV/0574-G/11Nach Rechtskraft eines Bescheides kann der zugrunde liegende Antrag nicht mehr zurückgezogen werden. Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Änderung der Rechtsauslegung durch den Verwaltungsgerichtshof.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2012

… 303 Abs. 1 lit. c BAO, den so genannten "Vorfragentatbestand", geltend. Tatsachen im Sinn des "Neuerungstatbestands" sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Keine Wiederaufnahmegründe sind aber etwa…