…verpflichtet. Dieser Vorauszahlungsbescheid war ua. auch für das Jahr 2006, in dem am 20. Dezember der Konkurs über das Vermögen des Berufungswerbers eröffnet wurde, maßgeblich. Die damit festgesetzte Vorauszahlungsschuld war gemäß § 45 Abs. 2 EStG 1988 am 15. Februar 2006, 15. Mai 2006 bzw. 15…
…stets in vorbildlicher Weise nachgekommen sei und die nicht fristgerechte Entrichtung auf einem geringen Verschulden beruhe. Er berechne mit Hilfe seiner Ehegattin die Vorauszahlungsschuld selbst und es sei seine Absicht gewesen, noch vor Ablauf der Einzahlungsfrist Rücksprache mit seinem Steuerberater zu halten. Deshalb sei die…
…wird, in dem die Vorauszahlungsschuld entsteht (§ 4 Abs. 2 lit. a Z 1 BAO), und im Beschwerdefall der Entstehungszeitpunkt der konkreten Vorauszahlungsschuldigkeiten und damit auch jener der diesbezüglichen Gegenansprüche jeweils vor Konkurseröffnung gelegen ist. In jüngster Zeit hatte sich der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 29…
…für 2011 und 2012 geltend mache. Weiters teilte der Bw. dem Finanzamt mit, dass er keine Steuer- oder Vorauszahlungsschuld akzeptiere und beschuldigte die Sachbearbeiter falsche Angaben zu machen. Sollte seiner Aufforderung zu einem persönlichen Vorsprachetermin nicht nachgekommen werden, werde er sich an den VGH (welchen…
…der verbuchten Vorauszahlungsschuld gemäß § 214 Abs. 1 BAO). Die Tilgung des Abgabenzahlungsanspruches (Entrichtung der gegenständlichen Einkommensteuervorauszahlung) erfolgte daher verspätet, weshalb die Festsetzung des Säumniszuschlages rechtmäßig war. Für den Berufungswerber ist auch aus seinen eingehenden Ausführungen zur Frage der zivilrechtlichen Kompensation der wechselseitigen Ansprüche (Vorauszahlungsschuld und…
…BAO verspätet entrichtet wurde, und dass sich der Bw. dabei der Banküberweisung bedient hat. In diesem Zusammenhang ist auch unstrittig, dass der Überweisungsauftrag für diese Vorauszahlungsschuld erst nach Abgabenfälligkeit am Dienstag, den 18. November 2008, abends im Selbstbedienungsbereich der Bank erteilt, die diesbezügliche Lastschrift am…
…schon früher entstanden ist (VwGH 23.11.1994, 91/13/0259), war die aus der Veranlagung resultierende Gutschrift zunächst auf die noch im Rückstand enthaltenen (Körperschaftsteuer-) Vorauszahlungsschuldigkeiten (KVz. 10-12/01 und 7-9/01) anzurechnen, weshalb das Quartal 10-12/01 in Höhe von…
…Festsetzung von Vorauszahlungen für einen kürzeren Zeitraum als ein Kalenderjahr zum Gegenstand hat, auf gleichartige, dasselbe Kalenderjahr betreffende ältere verbuchte Vorauszahlungsschuldigkeiten zu verrechnen. Wird ein Abgabenbescheid ohne gleichzeitige Neufestsetzung der Abgabe aufgehoben oder wird durch Bescheid ausgesprochen, dass die Voraussetzungen für eine Abgabenfestsetzung nicht vorliegen…
…Festsetzung von Vorauszahlungen für einen kürzeren Zeitraum als ein Kalenderjahr zum Gegenstand hat, auf gleichartige, dasselbe Kalenderjahr betreffende ältere verbuchte Vorauszahlungsschuldigkeiten zu verrechnen. Wird ein Abgabenbescheid ohne gleichzeitige Neufestsetzung der Abgabe aufgehoben oder wird durch Bescheid ausgesprochen, dass die Voraussetzungen für eine Abgabenfestsetzung nicht vorliegen…
…Festsetzung von Vorauszahlungen für einen kürzeren Zeitraum als ein Kalenderjahr zum Gegenstand hat, auf gleichartige, dasselbe Kalenderjahr betreffende ältere verbuchte Vorauszahlungsschuldigkeiten zu verrechnen. Wird ein Abgabenbescheid ohne gleichzeitige Neufestsetzung der Abgabe aufgehoben oder wird durch Bescheid ausgesprochen, dass die Voraussetzungen für eine Abgabenfestsetzung nicht vorliegen…
…der im Jahr 2000 kontomäßig angelasteten Einkommensteuervorauszahlungen. Da sämtliche Einkommensteuervorauszahlungen für 2000 zu diesem Zeitpunkt noch rückständig waren, wurde die vorgenannte Abgabengutschrift vorrangig auf diese Vorauszahlungsschuldigkeiten verrechnet. Dabei wurde unter anderem auch die gesamte Einkommensteuervorauszahlungsschuld des zweiten Quartals 2000 am 17. April 2002 verspätet getilgt. …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P.K., (Bw.) vertreten durch Dr. Günther Hödl, RA, 1010 Wien, Schulerstr. 18, vom 3. Februar 2005 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 20. Dezember 2004 gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der bf, vertreten durch Wirtschaftstreuhand Tirol Steuerberatungs GmbH&Co KEG, 6020 Innsbruck, Rennweg 18, vom 9. Jänner 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 5. Dezember 2006 betreffend Umsatzsteuer 2005 und vom 12. Dezember 2006 betreffend…
Anmerkung: Bei Vorliegen von Bedingungen stellen diese Autoren offensichtlich darauf ab, ob der Eintritt der Bedingung einseitig vom Gläubiger herbeigeführt werden kann und nur wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Ausweis als Rückstellung angenommen. Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des BW, Adr, vertreten durch X, Adr, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 26. März 2008 zu ErfNr.xxx betreffend 1) Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG und 2) Gebührenerhöhung gemäß § 9 GebG entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 2. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 6. November 2006 betreffend Haftung gemäß §§ 9 ff BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Bw. wird…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/S, vertreten durch X-VerbandOÖ reg. Genossenschaft m. b. H., Revisions- und Steuerberatungsgesellschaft, 4021 Linz, vom 28. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 9. September 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 1. April 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels, vertreten durch HR Mag. Johann Lehner, vom 23. Februar 2010 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…