…cit. muss die Entscheidung so bald wie möglich ergehen und dem Antragsteller bekannt gegeben werden. Wird der Antrag schriftlich gestellt, so muss die Entscheidung innerhalb einer im geltenden Recht (Art. 4 Nummer 23 ZK) festgelegten Frist nach Eingang des schriftlichen Antrages bei den Zollbehörden ergehen…
…unabhängig, sondern allein an die Voraussetzungen des Fehlens der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug geknüpft ist (siehe dazu VwGH vom 09.07.2008, ZI. 2005/13/0142 mit weiteren Nachweisen). Der Begriff "Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge" bedeutet ohne einen Schuldvorwurf, dass…
…bedient hat. Der Antragsteller muss sich Handeln und Wissen oder Unterlassen dieser Personen zurechnen lassen. Im Finanzstrafverfahren wurde E. R. schuldig erkannt, den Bf. fahrlässig dazu veranlasst zu haben, die näher bezeichneten 65 Stück Schmuckstücke vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Europäischen Union zu verbringen, weil…
…nach herrschender Ansicht der Antragsteller auch bei nachträglichen Außenprüfungen das Vorliegen der Voraussetzungen für die Mehrwertmethode nachweisen, also auch dartun, dass kein Ausschlussgrund gegeben war (siehe Witte, Zollkodex, 3. Auflage bis 5. Auflage, Art. 153, Rz. 31). Die Nachschauorgane der Zollbehörde konnten aufgrund der Ursprungsangaben …
…ist, nachweisen, dass er als Unternehmer unter einer Steuernummer eingetragen ist. Da der Bw. im gesamten Verfahren seine Unternehmereigenschaft mittels einer gültigen behördlichen Unternehmerbescheingung nicht nachgewiesen hat, sind die Voraussetzungen für die Vorsteuererstattung in einem wesentlichen Punkt nicht erfüllt und kann diese nicht gewährt werden…
…Handelsbezeichnung müsse so genau sein, dass eine sofortige und eindeutige Identifizierung und die unmittelbare Einreihung der Ware möglich sei. Mindestens habe die Handelsbezeichnung beschaffenheitsbezogene bzw. wesensbestimmende oder verwendungsbezogene Angaben zu enthalten, um als Oberbegriff für die vorhandene Ware herangezogen werden zu können. Liegen diese Voraussetzungen…
…nicht Berechtigte des vorgelegten Protokolls. Darüber hinaus muss der Berechtigte nachweisen können, dass die angemeldete Ware der in der Auskunft beschriebenen in jeder Hinsicht entspricht (Art. 12 Abs. 3 Anstrich 1 ZK). Eine Verbindliche Zolltarifauskunft ist daher nur auf eine Ware anwendbar, die der Warenprobe…
…August 2007 erhob der Antragsteller Berufung gegen den Abweisungsbescheid. Für ihn stehe fest, dass seine Tochter eine Ausbildung mache. Da es sich um eine geistige Berufung handle, müsse eine solche Ausbildung zwangsläufig auch eine ganz andere sein und auch ganz anders ablaufen als dies bei…
…bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung einer Berufungsfrist oder einer Frist zur Stellung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. Voraussetzungen…
…Handelsbezeichnung müsse so genau sein, dass eine sofortige und eindeutige Identifizierung und die unmittelbare Einreihung der Ware möglich sei. Mindestens habe die Handelsbezeichnung beschaffenheitsbezogene bzw. wesensbestimmende oder verwendungsbezogene Angaben zu enthalten, um als Oberbegriff für die vorhandene Ware herangezogen werden zu können. Liegen diese Voraussetzungen…
…Handelsbezeichnung müsse so genau sein, dass eine sofortige und eindeutige Identifizierung und die unmittelbare Einreihung der Ware möglich sei. Mindestens habe die Handelsbezeichnung beschaffenheitsbezogene bzw. wesensbestimmende oder verwendungsbezogene Angaben zu enthalten, um als Oberbegriff für die vorhandene Ware herangezogen werden zu können. Liegen diese Voraussetzungen…
…Handelsbezeichnung müsse so genau sein, dass eine sofortige und eindeutige Identifizierung und die unmittelbare Einreihung der Ware möglich sei. Mindestens habe die Handelsbezeichnung beschaffenheitsbezogene bzw. wesensbestimmende oder verwendungsbezogene Angaben zu enthalten, um als Oberbegriff für die vorhandene Ware herangezogen werden zu können. Liegen diese Voraussetzungen…
…Handelsbezeichnung müsse so genau sein, dass eine sofortige und eindeutige Identifizierung und die unmittelbare Einreihung der Ware möglich sei. Mindestens habe die Handelsbezeichnung beschaffenheitsbezogene bzw. wesensbestimmende oder verwendungsbezogene Angaben zu enthalten, um als Oberbegriff für die vorhandene Ware herangezogen werden zu können. Liegen diese Voraussetzungen…
…Handelsbezeichnung müsse so genau sein, dass eine sofortige und eindeutige Identifizierung und die unmittelbare Einreihung der Ware möglich sei. Mindestens habe die Handelsbezeichnung beschaffenheitsbezogene bzw. wesensbestimmende oder verwendungsbezogene Angaben zu enthalten, um als Oberbegriff für die vorhandene Ware herangezogen werden zu können. Liegen diese Voraussetzungen…
…Handelsbezeichnung müsse so genau sein, dass eine sofortige und eindeutige Identifizierung und die unmittelbare Einreihung der Ware möglich sei. Mindestens habe die Handelsbezeichnung beschaffenheitsbezogene bzw. wesensbestimmende oder verwendungsbezogene Angaben zu enthalten, um als Oberbegriff für die vorhandene Ware herangezogen werden zu können. Liegen diese Voraussetzungen…
…Handelsbezeichnung müsse so genau sein, dass eine sofortige und eindeutige Identifizierung und die unmittelbare Einreihung der Ware möglich sei. Mindestens habe die Handelsbezeichnung beschaffenheitsbezogene bzw. wesensbestimmende oder verwendungsbezogene Angaben zu enthalten, um als Oberbegriff für die vorhandene Ware herangezogen werden zu können. Liegen diese Voraussetzungen…
…Handelsbezeichnung müsse so genau sein, dass eine sofortige und eindeutige Identifizierung und die unmittelbare Einreihung der Ware möglich sei. Mindestens habe die Handelsbezeichnung beschaffenheitsbezogene bzw. wesensbestimmende oder verwendungsbezogene Angaben zu enthalten, um als Oberbegriff für die vorhandene Ware herangezogen werden zu können. Liegen diese Voraussetzungen…
…Handelsbezeichnung müsse so genau sein, dass eine sofortige und eindeutige Identifizierung und die unmittelbare Einreihung der Ware möglich sei. Mindestens habe die Handelsbezeichnung beschaffenheitsbezogene bzw. wesensbestimmende oder verwendungsbezogene Angaben zu enthalten, um als Oberbegriff für die vorhandene Ware herangezogen werden zu können. Liegen diese Voraussetzungen…
…Handelsbezeichnung müsse so genau sein, dass eine sofortige und eindeutige Identifizierung und die unmittelbare Einreihung der Ware möglich sei. Mindestens habe die Handelsbezeichnung beschaffenheitsbezogene bzw. wesensbestimmende oder verwendungsbezogene Angaben zu enthalten, um als Oberbegriff für die vorhandene Ware herangezogen werden zu können. Liegen diese Voraussetzungen…
…Handelsbezeichnung müsse so genau sein, dass eine sofortige und eindeutige Identifizierung und die unmittelbare Einreihung der Ware möglich sei. Mindestens habe die Handelsbezeichnung beschaffenheitsbezogene bzw. wesensbestimmende oder verwendungsbezogene Angaben zu enthalten, um als Oberbegriff für die vorhandene Ware herangezogen werden zu können. Liegen diese Voraussetzungen…