…BAO) nicht von der Abgabenfestsetzung absehen können, zumal es die klare Intention des Gesetzgebers sei, dass die Konsequenz der Verwendung von Alkohol ohne Freischein in der Entstehung der Steuerschuld besteht. Im vorliegenden Fall sei durch die erwiesene Verwendung des Alkohols durch die Beschwerdeführerin zu Reinigungszwecken…
… 20 Bundesabgabenordnung (BAO) in Verbindung mit § 49 Alkoholsteuergesetz (AlkStG) die Alkoholsteuer für 41,10 Liter reinen Alkohol, der aus dem freien Verkehr eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen und im Buschenschankbetrieb "Name" verkauft worden sei, in Höhe von € 411,00 erstmalig festgesetzt und zur…
… 20 Bundesabgabenordnung (BAO) in Verbindung mit § 49 Alkoholsteuergesetz (AlkStG) die Alkoholsteuer für 38,40 Liter reinen Alkohol, der aus dem freien Verkehr eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen und im Buschenschankbetrieb "Name" verkauft worden sei, in Höhe von € 384,00 erstmalig festgesetzt und zur…
…darin ihren Antrag auf ersatzlose Behebung des Bescheides. Über die Beschwerde wurde erwogen: Der Entscheidung wird folgender relevante Sachverhalt zu Grunde gelegt: Mit Bescheid vom 17. Mai 2004, Zahl zzzzzzz wurde der Bfin die Bewilligung zum unversteuerten Bezug von vergälltem Alkohol zur steuerfreien Verwendung gemäß …
…Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 26. Juli 2001, Zl. 500/11653/1/2001/62/HA, hat das Hauptzollamt Linz der Bf. als Inhaberin der X-Apotheke in T, im Grunde des § 11 Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995 (AlkStMG) wegen bestimmungswidriger Verwendung von 57…
…Verwendungsbetriebes, dem erst ab 30.8.2007 der unversteuerte Bezug von Alkohol zu dem darin genannten Zweck bewilligt worden ist) stattgefunden: Laut vorliegendem Vertrag vom 1.2.2007 zwischen Frau Mag.pharm.P und der PSB GmbH zur BFCPS KG mit Sitz in Linz, Punkt…
…8 Abs. 1 Z 3 Alkoholsteuergesetz (AlkStG) fest und begründete diesen folgendermaßen: Nach bezogener Gesetzesbestimmung entstehe die Steuerschuld durch Wegbringung von Alkohol aus dem Verwendungsbetrieb. Weil im gegenständlichen Fall der zum unversteuerten Bezug und zur steuerfreien Verwendung von unvergälltem Alkohol berechtigende Freischein zu Zl. 525…
…gem. § 8 Abs.1 Z 3 Alkoholsteuergesetz (AlkStG) fest und begründete diesen folgendermaßen: Nach bezogener Gesetzesbestimmung entstehe die Steuerschuld durch Wegbringung von Alkohol aus dem Verwendungsbetrieb. Weil im gegenständlichen Fall der zum unversteuerten Bezug und zur steuerfreien Verwendung von unvergälltem Alkohol berechtigende Freischein zu Zl…
…8 Abs. 1 Z 3 Alkoholsteuergesetz (AlkStG) fest und begründete diesen folgendermaßen: Nach bezogener Gesetzesbestimmung entstehe die Steuerschuld durch Wegbringung von Alkohol aus dem Verwendungsbetrieb. Weil im gegenständlichen Fall der zum unversteuerten Bezug und zur steuerfreien Verwendung von unvergälltem Alkohol berechtigende Freischein zu Zl. 525…
…Herstellung von Waren, die weder Arzneimittel noch Lebensmittel sind, verwendet werden. § 11 Abs. 1 und Abs. 2 AlkStG: (1) Wer Alkohol zu einem in § 4 Abs. 1 Z 1 bis 5 und Z 8 angeführten Zweck unversteuert beziehen und außerhalb eines Steuerlagers steuerfrei verwenden will…
…gem. § 8 Abs.1 Z 3 Alkoholsteuergesetz (AlkStG) fest und begründete diesen folgendermaßen: Nach bezogener Gesetzesbestimmung entstehe die Steuerschuld durch Wegbringung von Alkohol aus dem Verwendungsbetrieb. Weil im gegenständlichen Fall der zum unversteuerten Bezug und zur steuerfreien Verwendung von unvergälltem Alkohol berechtigende Freischein zu Zl…
…Nr. 185/1983, durch dazu nach Arzneimittelrecht Befugte verwendet werden, ausgenommen reine Alkohol-Wasser- Mischungen. Wer Alkohol zu einem im § 4 Abs. 1 Z 1 bis 5 und 8 AlkStG angeführten Zweck unversteuert beziehen und außerhalb eines Steuerlagers steuerfrei verwenden will, bedarf gem. § 11 Abs…
…vom 12. September 2001 zum unversteuerten Bezug und zur steuerfreien Verwendung von unvergälltem Alkohol mit 8. November 2005 durch Inhaberwechsel erloschen sei und ab diesem Zeitpunkt kein gültiger Freischein vorhanden gewesen sei, gelte gemäß § 16 Abs. 3 AlkStG aufgrund eines Freischeines bezogener Alkohol, der sich…
…auch von Teilmengen, an einem Bestimmungsort (Steuerlager, Betrieb eines registrierten Empfängers oder Ort der Direktlieferung) hat der Empfänger dem zuständigen Zollamt unter Verwendung des EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystems unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Beendigung der Beförderung, eine Eingangsmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu…
…Angebot gemacht habe, noch einmal gemeinsam mit ihm mit dem Zollamt zu telefonieren. Dabei sei ihnen mitgeteilt worden, dass sein Antrag eingetroffen sei und er mit der Herstellung von Alkohol beginnen dürfe. Die Berufung wurde vom Hauptzollamt Salzburg mit Berufungsvorentscheidung vom 13. April 2004 als…
…der I. Instanz derart mangelhaft geblieben sei, dass mit einer Aufhebung und Zurückverweisung vorzugehen sein werde. Er habe jährlich etwa 300 lA angemeldet und versteuert, was etwa einer jährlichen Schnapsmenge von 800 Litern entspreche (Alkohol zu 42%, teilweise ca. 20%). Es widerspreche jeglicher Lebenserfahrung, dass…
…der I. Instanz derart mangelhaft geblieben sei, dass mit einer Aufhebung und Zurückverweisung vorzugehen sein werde. Er habe jährlich etwa 300 lA angemeldet und versteuert, was etwa einer jährlichen Schnapsmenge von 800 Litern entspreche (Alkohol zu 42%, teilweise ca. 20%). Es widerspreche jeglicher Lebenserfahrung, dass…
…der I. Instanz derart mangelhaft geblieben sei, dass mit einer Aufhebung und Zurückverweisung vorzugehen sein werde. Er habe jährlich etwa 300 lA angemeldet und versteuert, was etwa einer jährlichen Schnapsmenge von 800 Litern entspreche (Alkohol zu 42%, teilweise ca. 20%). Es widerspreche jeglicher Lebenserfahrung, dass…
…der I. Instanz derart mangelhaft geblieben sei, dass mit einer Aufhebung und Zurückverweisung vorzugehen sein werde. Er habe jährlich etwa 300 lA angemeldet und versteuert, was etwa einer jährlichen Schnapsmenge von 800 Litern entspreche (Alkohol zu 42%, teilweise ca. 20%). Es widerspreche jeglicher Lebenserfahrung, dass…
…der I. Instanz derart mangelhaft geblieben sei, dass mit einer Aufhebung und Zurückverweisung vorzugehen sein werde. Er habe jährlich etwa 300 lA angemeldet und versteuert, was etwa einer jährlichen Schnapsmenge von 800 Litern entspreche (Alkohol zu 42%, teilweise ca. 20%). Es widerspreche jeglicher Lebenserfahrung, dass…