…Gefahr in Verzug" wurde durchgestrichen. Der Bf. unterfertigte die Tatbeschreibung. Am selben Tag wurden die beschlagnahmten Uhren der Verwahrstelle des Zollamtes Wien übergeben und dort unter der Nummer 317/B/05 übernommen und abgelegt. Das Finanzstrafverfahren gegen den Bf. befindet sich derzeit im Stadium vor…
…FinStrG konnte nicht verifiziert werden. Noch am 10. Juni 2005 sind die beschlagnahmten Uhren der Verwahrstelle der Zollkassa des Zollamtes Wien übergeben worden. Aus der vom AS unterfertigten Tatbeschreibung des Zollamtes Flughafen Wien ist zu ersehen, dass der AS am 10. Juni 2005 vom Zollamt…
Der objektive Tatbestand einer Gefährdung oder Erschwerung genügt. Eine vom potenziellen Abgabenschuldner gesetzte Gefährdungshandlung ist nicht erforderlich. Es reicht, wenn aus der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Umständen geschlossen werden kann, dass mit einer Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der voraussichtlich anfallenden Abgaben gerechnet werden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Otto Draxl, beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 1180 Wien, Alseggerstraße 27, vom 17. August 2009 gegen den Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 4. August 2009 entschieden:  …
Sicherstellungsaufträge setzen eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden Abgaben voraus. Diese liegen vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint (Ritz, BAO³, § 232…
Gefährdung oder Erschwerung der Einbringlichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache zu Strafnr. 2010/00090-001 gegen die Fa. MB, Türkei, vertreten durch die Rechtsanwaltspartnerschaft Doralt Seist Csoklich, 1090 Wien, Währingerstrasse 2-4, wegen…
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass HaS als alleiniger Gesellschafter und faktischer Geschäftsführer der Bf in der Lage war (und ist), deren Geschick maßgebend zu beeinflussen. Dass von einem Abgabenschuldner (von einem potenziell Haftungspflichtigen) tatsächlich Gefährdungshandlungen gesetzt werden oder wurden, ist für eine Sicherstellungsmaßnahme…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 6. September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 23 vom 6. August 2004 betreffend Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Sicherstellungsauftrag vom 6. August 2004 ordnete…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der L.GesmbH, (Bw.) vertreten durch Dr. Georg Zanger, RA, 1010 Wien, Neuer Markt 1, vom 27. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, vertreten durch Wolfgang Faber, vom 27. Oktober 2009 betreffend Pfändung…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen VB wegen gewerbsmäßigen Schmuggel gemäß §§ 35 Abs. 1 lit. a iVm. 38 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom 25. Juni 1999 des Bf. gegen den Bescheid vom…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache zu Str.Nr. 2010/0088-001 gegen die OT, TR-A, Türkei, vertreten durch die Rechtsanwalts-Partnerschaft Doralt Seist Csoklich, 1090 Wien, Währingerstrasse…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache zu Strafnr. 123 gegen die Fa. ÜUN, I, Türkei, AC123, vertreten durch die Doralt Seist Csoklich Rechtsanwaltspartnerschaft in 1090 Wien, Währingerstrasse 2-4…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, betreffend Beschwerde des L.Z., S., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Olaf Borodajkewycz, 1010 Wien, Jakobergasse 4, vom 11. August 2009 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) des Zollamtes…