…Sorten von Gasölen befindet bzw aus technischen Gründen befinden muss. Gegen auf diese Art herbeigeführte, offensichtlich unbeabsichtigte Verunreinigungen gibt es (wohl bewusst) keine gesetzliche Handhabe. Auch die von der belangten Behörde als Vorschreibungsgrundlage herangezogene Bestimmung des § 21 Abs 3 MinStG 1995 idF BGBl 1996/427…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NN, S, vertreten durch Mag. Clemens Ladstätter, Steuerberater, 1050 Wien, Obere Amtshausgasse1-3, vom 26. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 1. September 2005 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird…
…des Steuerberaters liege es in der Natur der Sache, dass "bei den beschrieben Aufgabengebiet der Dienstnehmer im Verhältnis zur gesamten Arbeitszeit überwiegend mit Arbeiten betraut ist, die eine erhebliche Verunreinigung der Alpsenner (Melker) bewirke. Vor allem durch den direkten Kontakt mit den Kühen (Kot, Urin…
…dass gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…
…dass gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…
…dass gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…
…dieser Mitteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung mit dem Hinweis in Kenntnis, dass gemäß der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676…
…dieser Mitteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung mit dem Hinweis in Kenntnis, dass gemäß der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676…
…steuerbegünstigtem und 98 Volumsprozent nicht steuerbegünstigtem Gasöl. Geht man nun, wie die belangte Behörde, davon aus, dass die Verunreinigung bzw Vermischung im Tank am 23. Jänner 2009 stattgefunden hat, hätten im Rahmen der Befüllung, bei einem angenommenen Gesamtinhalt von 12.000 Litern nach der Befüllung…
…dass gemäß § 2 Abs.1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…
…dass gemäß § 2 Abs.1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…
…dass gemäß § 2 Abs.1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…
…dass gemäß § 2 Abs.1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…
…reinem Zustand als gelbes Pulver vorkommt und daher umgangssprachlich als "Wolfram-Gelboxid" bezeichnet wird. Im technischen Herstellungsprozess treten Ammoniak und Wasser als Verunreinigungen dazu und es wird üblich als "Wolfram-Blauoxid" bezeichnet. Im Sinne des Zolltarifs sind Wolfram-Gelboxid und Wolfram-Blauoxid unter "Wolfram-Trioxid"…
…hat darauf hingewiesen, dass gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16. Februar 2006 im…
…dass gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…
…7 EStG 1988 sind auch Ausgaben für Arbeitsmittel (z.B. Werkzeug und typische Berufskleidung) Werbungskosten. Die Dienstkleidung muss wegen diverser Verunreinigungen getrennt von der privaten Wäsche gewaschen werden. Laut Erkenntnis vom Verwaltungsgerichtshof sind die Kosten der Reinigung auch dann als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten abzugsfähig…
…1997 Berufung und führte darin ergänzend zur Antragsbegründung (siehe oben) aus, dass ihre Berufskleidung täglich gewaschen werden müsse, da es ansonsten in ihren Haushalt zu einer starken Geruchsbelästigung (Verunreinigung durch Kot bzw. Urin) kommen würde. Aufgrund des oben angeführten Sachverhaltes, könne von einem Aufteilungsverbot gemäß …
…treffenden Räumungsverpflichtungen, insbesondere gem. § 93 StVO, zu erfüllen. Dies umfasst die Säuberung von Schnee und Verunreinigungen in einer Breite vom 1m, nach derzeitiger Gesetzeslage von 6 bis 22 Uhr, Glatteisbeseitigung und Bestreuung, Beseitigung von Schneewechten und von Eisbildungen am Dach, sowie die Absicherung, wenn eine…
…c € 275,00/Tag; 4.16 die End- bzw. Zwischenreinigung der gegenständlichen Räumlichkeiten von Verunreinigungen, die üblicherweise durch die Veranstaltung bzw. den Veranstaltungsablauf entstehen. Die Kosten der Beseitigung von Verunreinigungen, die über das übliche Ausmaß hinaus entstehen, sind vom Partner zu tragen. 4.17…