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88 Treffer1596 msnur geltende Fassungen
UFSZ3K ZRV/0278-Z3K/09Keine gewerbliche Herstellung von Mineralöl durch Verunreinigung im Rahmen des Befüllens eines Tankes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.04.2012

…Sorten von Gasölen befindet bzw aus technischen Gründen befinden muss. Gegen auf diese Art herbeigeführte, offensichtlich unbeabsichtigte Verunreinigungen gibt es (wohl bewusst) keine gesetzliche Handhabe. Auch die von der belangten Behörde als Vorschreibungsgrundlage herangezogene Bestimmung des § 21 Abs 3 MinStG 1995 idF BGBl 1996/427…

UFSW RV/0735-W/06Außergewöhnliche Belastung durch undichtes Ventil eines Öltanks und dadurch entstandene Kontaminierung des Erdreichs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NN, S, vertreten durch Mag. Clemens Ladstätter, Steuerberater, 1050 Wien, Obere Amtshausgasse1-3, vom 26. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 1. September 2005 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird…

UFSI RV/0568-I/11Schmutzzulage für Melker - Ermittlungsmängel
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.07.2012

…des Steuerberaters liege es in der Natur der Sache, dass "bei den beschrieben Aufgabengebiet der Dienstnehmer im Verhältnis zur gesamten Arbeitszeit überwiegend mit Arbeiten betraut ist, die eine erhebliche Verunreinigung der Alpsenner (Melker) bewirke. Vor allem durch den direkten Kontakt mit den Kühen (Kot, Urin…

UFSZ3K ZRV/0223-Z3K/08Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.09.2011

…dass gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…

UFSZ3K ZRV/0007-Z3K/09Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.09.2011

…dass gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…

UFSZ3K ZRV/0229-Z3K/08Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.08.2011

…dass gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…

UFSZ3K ZRV/0037-Z3K/09Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.06.2011

…dieser Mitteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung mit dem Hinweis in Kenntnis, dass gemäß der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676…

UFSZ3K ZRV/0222-Z3K/08Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.05.2011

…dieser Mitteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung mit dem Hinweis in Kenntnis, dass gemäß der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676…

UFSZ3K ZRV/0260-Z3K/09Vermischung von Gasöl
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.02.2011

…steuerbegünstigtem und 98 Volumsprozent nicht steuerbegünstigtem Gasöl. Geht man nun, wie die belangte Behörde, davon aus, dass die Verunreinigung bzw Vermischung im Tank am 23. Jänner 2009 stattgefunden hat, hätten im Rahmen der Befüllung, bei einem angenommenen Gesamtinhalt von 12.000 Litern nach der Befüllung…

UFSZ3K ZRV/0038-Z3K/09Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.09.2010

…dass gemäß § 2 Abs.1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…

UFSZ3K ZRV/0225-Z3K/08Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftliche Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.07.2010

…dass gemäß § 2 Abs.1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…

UFSZ3K ZRV/0303-Z3K/07Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.07.2010

…dass gemäß § 2 Abs.1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…

UFSZ3K ZRV/0304-Z3K/07Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.07.2010

…dass gemäß § 2 Abs.1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…

UFSZ1W ZRV/0001-Z1W/09Einreihung von Wolframblauoxid in die Kombinierte Nomenklatur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.04.2010

…reinem Zustand als gelbes Pulver vorkommt und daher umgangssprachlich als "Wolfram-Gelboxid" bezeichnet wird. Im technischen Herstellungsprozess treten Ammoniak und Wasser als Verunreinigungen dazu und es wird üblich als "Wolfram-Blauoxid" bezeichnet. Im Sinne des Zolltarifs sind Wolfram-Gelboxid und Wolfram-Blauoxid unter "Wolfram-Trioxid"…

UFSZ3K ZRV/0200-Z3K/08Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftliche Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.03.2009

…hat darauf hingewiesen, dass gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16. Februar 2006 im…

UFSZ3K ZRV/0224-Z3K/08Altlastenbeitragspflicht bei Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftliche Nutzflächen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)30.01.2009

…dass gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrataktionsprogramm 2003, CELEX Nr. 391L0676, kundgemacht am 16.2.2006 im Amtsblatt zur Wiener…

UFSW RV/1073-W/02Reinigung von Berufskleidung (Uniform), Telefonkosten und Verpflegungsmehraufwand eines Feuerwehrbeamten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2004

…7 EStG 1988 sind auch Ausgaben für Arbeitsmittel (z.B. Werkzeug und typische Berufskleidung) Werbungskosten. Die Dienstkleidung muss wegen diverser Verunreinigungen getrennt von der privaten Wäsche gewaschen werden. Laut Erkenntnis vom Verwaltungsgerichtshof sind die Kosten der Reinigung auch dann als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten abzugsfähig…

UFSW RV/0615-W/02Reinigung der Berufskleidung einer Heimhilfe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2004

…1997 Berufung und führte darin ergänzend zur Antragsbegründung (siehe oben) aus, dass ihre Berufskleidung täglich gewaschen werden müsse, da es ansonsten in ihren Haushalt zu einer starken Geruchsbelästigung (Verunreinigung durch Kot bzw. Urin) kommen würde. Aufgrund des oben angeführten Sachverhaltes, könne von einem Aufteilungsverbot gemäß …

UFSG RV/0642-G/09Liegenschaftsbetreuer (Hausbesorger): Werkvertrag oder nichtselbständige Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.11.2013

…treffenden Räumungsverpflichtungen, insbesondere gem. § 93 StVO, zu erfüllen. Dies umfasst die Säuberung von Schnee und Verunreinigungen in einer Breite vom 1m, nach derzeitiger Gesetzeslage von 6 bis 22 Uhr, Glatteisbeseitigung und Bestreuung, Beseitigung von Schneewechten und von Eisbildungen am Dach, sowie die Absicherung, wenn eine…

UFSW RV/1739-W/09Nebenleistungen bei der Vergebührung eines Bestandvertrages über Veranstaltungsräume
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2013Teil 1/2

…c € 275,00/Tag; 4.16 die End- bzw. Zwischenreinigung der gegenständlichen Räumlichkeiten von Verunreinigungen, die üblicherweise durch die Veranstaltung bzw. den Veranstaltungsablauf entstehen. Die Kosten der Beseitigung von Verunreinigungen, die über das übliche Ausmaß hinaus entstehen, sind vom Partner zu tragen. 4.17…