…dass die Ansicht des Finanzamtes die Umgründung in die Stb.GmbHohne Kapitalerhöhung, sei "verunglückt", verfehlt, rechtsirrig und auch gesetzwidrig sei. Die Ausnahmebestimmung des § 19 Abs. 2 Zi 5 Umgründungssteuergesetz in der Fassung vor dem Abgabenänderungsgesetz 2005 sei sehr wohl beim vorliegenden Einbringungsvorgang erfüllt worden. "Die…
…Signal zur laufenden Abgabe von Umsatzsteuererklärungen bis auf weiteres zu löschen. Im Schreiben vom 28. September 2004 teilte die Berufungswerberin mit, dass sie für die Umgründung der A-GmbH die steuerlichen Begünstigungen des Art. II UmgrStG laut Umwandlungsplan vom 30. August 2004 rückwirkend mit 31…
Nicht zu übersehen ist aber, dass hier eine Leistungsbeziehung zwischen der ehemaligen Arbeitgeberin (an welcher er auch zu 25% beteiligt war) des geschiedenen Ehegatten der Berufungswerberin, beziehungsweise der Berufungswerberin und ihrem ehemaligen Ehegatten behauptet wird. Es ist daher zu prüfen, ob die von der Berufungswerberin…
…werden müsse. Auch wenn man die Meinung vertreten würde, dass ein "verunglückter" Zusammenschluss, bei dem eine Vorsorge für die Steuerlastverschiebung gemäß § 24 Abs. 2 UmgrStG nicht vereinbart worden sei, nicht unter das Umgründungsteuergesetz falle, sei dennoch der "Veräußerungsgewinn" auf den gemäß Zusammenschlussvertrag festgesetzten Stichtag, den…
…Gesellschaft (IK GmbH) zu je einem Drittel an dieser beteiligt. Ein Mitgesellschafter ist im Jahr 2006 tödlich verunglückt und es wurde sein Drittelanteil im Rahmen der Verlassenschaft von den beiden verbleibenden Gesellschaftern je zur Hälfte erworben. Der Erwerb erfolgte mit Abtretungsvertrag vom 19.01.2007…
…I-K GmbH) zu je einem Drittel an dieser beteiligt. Ein Mitgesellschafter ist im Jahr 2006 tödlich verunglückt und es wurde sein Drittelanteil im Rahmen der Verlassenschaft von den beiden verbleibenden Gesellschaftern je zur Hälfte erworben. Der Erwerb erfolgte mit Abtretungsvertrag vom 19.01.2007…
…den ihnen zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtshofes entsprechenden Rechtszustand herzustellen."). Angemerkt sei, dass diese oben wiedergegebene Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofes nunmehr auch vom Bundesministerium für Finanzen in den Umgründungssteuerrichtlinien 2002 Rz 169 vertreten wird. Beilage: 1 Berechnungsblatt Linz, am 4…
…eines Umgründungsfirmenwertes (zum Beispiel durch Verkauf des Unternehmens oder durch einen "verunglückten" Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStGohne Vorsorgeregelung) kann diese Begünstigungsbestimmung, nämlich die Fünfzehntelabschreibung, am oben dargestellten Sinn der Regelung gemessen nicht so ausgelegt werden, dass es durch die Ausbuchung des noch nicht abgeschriebenen Umgründungsverlustes…
…daher frühestens auf den Abschlusstag des Einbringungsvertrages und nur bei rechtzeitiger Wahrnehmung dieses Stichtages als Ersatzstichtag erfolgen. Werden die Voraussetzungen des Art III auf den Ersatzstichtag innerhalb der neuerlichen Neunmonatsfrist nicht geschaffen und ist damit keine umgründungssteuerwirksame Sanierung erfolgt, liegt eine unter den Tauschgrundsatz des …
…III Umgründungssteuergesetz per 26.11.1997). Wirtschaftsjahr 1998/1999 (1.10.1998 - 30.9.1999) | Berufungswerber | 5% | S 25.000,00 | C_ | 25 % | S 125.000,00 | D GmbH | 40% | S 200.000,00 | I…
…der Ermittlung des Übergangsgewinnes berücksichtigte er ua. eine Rückstellung für Umgründungskosten in Höhe von € 4.000.- übergangsgewinnmindernd. Gemeinsam mit dem laufenden Gewinn für das Rumpfwirtschaftsjahr in Höhe von € 53.122,81 erklärte er mit Einkommensteuererklärung vom 13. November 2008 Einkünfte aus Gewerbebetrieb in…
Wj 1.4.1992 bis 31.3.1993 | Wj 1.4.1993 bis 31.3.1994 | Vorräte | 9.318.000,-- | 7.201.000,-- | 1.430.000,-- | 1.830.000,-- = rund 20% von 9.318.000,-- = rund 25…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Merkur Treuhand Wth und StbGmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen…
…ohne Gewährung von Aktien an dieser zu übertragen und erklärt diese die Vertragsannahme. Es werden die Begünstigungen des Umgründungssteuergesetzes unter Fortführung der Buchwerte in Anspruch genommen. Viertens (Vertragseintritt, Vermögensübergang): Abs.1: Festgestellt wird, dass aufgrund dieses Verschmelzungsvertrages mit Eintragung dieser Verschmelzung im Firmenbuch sämtliche Vermögensteile…
…§ 1 UmwG) auf den Hauptgesellschafter als Nachfolgeunternehmen oder eine OHG oder KG als Nachfolgeunternehmen gegen Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters übertragen wird (Kostner-Umfahrer, GmbH4, RN 852; Hügel/Mühlehner/Hirschler, Kommentar zum Umgründungssteuergesetz, Rzen 7 und 18 zu § 7). Gemäß § 19 Abs. 1 BAO hätten die…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die namens der LH-GmbH, W.,D-Straße, eingebrachte Berufung des Mag. CS, vom 9. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 6. Juni 2011 betreffend Körperschaftsteuer 2004 beschlossen: Die Berufung wird als…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der B-GmbH, Anschrift, vertreten durch Graf von Westphalen Bappert & Modest, Rechtsanwälte, 20354 Hamburg, Große Bleichen 21, Deutschland, vom 8. August 2006 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Juli 2006, Zl. 610/0000…
…und vorgelegt wurde, jedoch erst nach der Bestimmung des § 2 Abs. 5 UmgrStG idF 1996, welche auf Umgründungen anzuwenden ist, denen ein Stichtag nach dem 31. Dezember 1996 zugrunde gelegt wird, gesetzlich die zwingende Aufstellung einer Schlussbilanz bzw./und Verschmelzungsbilanz geregelt wurde. Dies war im…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der L.H., Adresse, vertreten durch die Rechtsanwaltspartnerschaft.X, vom 17. Oktober 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14. Mai 2002 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…