…Einfuhrumsatzsteuer. Die zu den Verzollungen vorgelegten Unterlagen samt der Vollmacht seien gefälscht. Da die T-GmbH die Bfin nicht bevollmächtigt habe, habe die Bfin ohne Vertretungsmacht gehandelt und gelte dadurch gemäß Art. 5 Abs. 4 zweiter UA ZK als in eigenem Namen und für eigene…
…Einfuhrumsatzsteuer. Die zu den Verzollungen vorgelegten Unterlagen samt der Vollmacht seien gefälscht. Da die K-GmbH die Bfin nicht bevollmächtigt habe, habe die Bfin ohne Vertretungsmacht gehandelt und gelte dadurch gemäß Art. 5 Abs. 4 zweiter UA ZK als in eigenem Namen und für eigene…
…ein, die Behörde habe die Ermessensübung nicht begründet. Es habe zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung sehr wohl eine Vertretungsmacht vorgelegen. Mit Eingabe vom 1. Februar 2010 hat die Bf die Anberaumung einer Berufungsverhandlung beantragt. Nach dem Hinweis auf das Erkenntnis des VwGH vom 28…
…ein, die Behörde habe die Ermessensübung nicht begründet. Es habe im Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung sehr wohl eine Vertretungsmacht vorgelegen. Mit Eingabe vom 1. Februar 2010 hat die Bf die Anberaumung einer Berufungsverhandlung beantragt. Nach dem Hinweis auf das Erkenntnis des VwGH vom 28…
…ein, die Behörde habe die Ermessensübung nicht begründet. Es habe im Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung sehr wohl eine Vertretungsmacht vorgelegen. Mit Eingabe vom 1. Februar 2010 hat die Bf die Anberaumung einer Berufungsverhandlung beantragt. Nach dem Hinweis auf das Erkenntnis des VwGH vom 28…
…1, durch die Codierung "E/D" erklärt, im Namen und für Rechnung der Bf. zu handeln. Allerdings ohne tatsächlich Vertretungsmacht zu besitzen. Die Wirkungen des Vertreterhandelns treffen daher nur die Anmelderin, die in diesem Fall als im eigenen Namen und für eigene Rechnung handelnd gilt…
…berufen (Ritz, Bundesabgabenordnung, 3. Auflage, § 83, Tz 10). Beruft sich einer der genannten Parteienvertreter auf eine ihm erteilte Bevollmächtigung, so ist für den Umfang der Vertretungsmacht seine Behauptung maßgebend (Ritz, Bundesabgabenordnung, 3. Auflage, § 83, Tz 12). Soweit die BAO nichts anderes bestimmt, sind Zustellungen nach…
…um eine direkte oder indirekte Vertretung handelt, und Vertretungsmacht besitzen. Personen, die nicht erklären, im Namen oder für Rechnung eines anderen zu handeln, oder die erklären, im Namen oder für Rechnung eines anderen zu handeln, aber keine Vertretungsmacht besitzen, gelten als in eigenem Namen oder…
…2 erster Gedankenstrich des Zollkodex". In Feld 54 ist neben Ort und Datum "X.Y." angeführt. Im Falle ausreichender Vertretungsmacht hätte dies zur Folge, dass durch das Vertreterhandeln unmittelbare Rechtswirkungen für und gegen den Vertretenen begründet werden (Fremdwirkung des Vertreterhandelns). Der im Feld 8 der…
…um eine direkte oder indirekte Vertretung handelt, und Vertretungsmacht besitzen. Personen, die nicht erklären, im Namen oder für Rechnung eines anderen zu handeln, oder die erklären, im Namen oder für Rechnung eines anderen zu handeln, aber keine Vertretungsmacht besitzen, gelten als in eigenem Namen oder…
…werden, dass dem Bw. trotz Delegierung bzw. Auslagerung der ausführenden Verwaltungstätigkeiten die geschäftliche Leitung (im Innenverhältnis) verblieben ist. Im Außenverhältnis wäre die Abgabe der Vertretungsmacht vom Geschäftsführer an einen Nichtgeschäftsführer durch eine Generalvollmacht, wofür ebenfalls keine Anhaltspunkte vorliegen, überhaupt unzulässig und rechtlich unwirksam (Koppensteiner, GmbHG2…
…hat (§ 10 IPRG). Nach österreichischem IPR ist daher auf eine Gesellschaft das Recht des Staates anzuwenden, wo die maßgeblichen Geschäftsführungsentscheidungen in die Tat umgesetzt werden. Diese Anknüpfung gilt für alle "gesellschaftsrechtlichen" Rechtsfragen, etwa Vertretungsmacht, Bestellung und Abberufung der Organe und deren Haftung, Kapitalaufbringung und Rechnungslegung. …
…die zur ständigen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung befugt wäre und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hätte, wobei eine Beschränkung des Umfanges ihrer Vertretungsmacht Dritten gegenüber unwirksam wäre. Gesellschaften, deren Personalstatut das Recht eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über die Schaffung…
…indirekter Vertreter aufgetreten ist und nicht erklärt hat, im Namen eines anderen zu handeln. Ein Nachweis der Vertretungsmacht war nicht erforderlich, weil die Vertretungsmacht entsprechend glaubhaft gemacht worden ist und überdies die Fiktion des § 38 Absatz 3 ZollR-DG zur Anwendung kommt. Da die Bf…
…Die Erteilung einer Vertretungsmacht durch den Abgabenschuldner an die Berufungswerberin wurde darin in keiner Weise zum Ausdruck gebracht. Das Finanzamt teilte daraufhin mit Schreiben vom 10.6.2008 den offenen Rückstand des Abgabenschuldners auf seinem Abgabenkonto der Berufungswerberin mit. Mit Eingabe vom 11.7.2008…
…um Wiederholungen zu vermeiden - hingewiesen. Bezüglich der vom Bw. relevierten Rechtsstellung des Zwangsverwalters ist auf die ständige Rechtsprechung des OGH zu verweisen. Demnach ist dieser als gesetzlicher Vertreter des Verpflichteten mit einer gesetzlich genau umschriebenen Vertretungsmacht zu qualifizieren (vgl. OGH 12.5.2005, 2Ob45/05i…
…und verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn ein handelnder Gesellschafter nicht, nicht allein oder nur beschränkt vertretungsbefugt ist, der Dritte den Mangel der Vertretungsmacht aber weder kannte noch kennen musste." § 178 UGB hat mit der stillen Gesellschaft iSd §§ 179ff UGB nichts zu tun, weil die…
…Bescheid sowie der Zustellverfügung den Berufungswerber als Empfänger bestimmte und ihm tatsächlich zugekommen ist, da er noch innerhalb der Rechtsmittel die Berufung einbrachte, wurde der Zustellmangel, dass der Parteienvertreter weder eine Vertretungsmacht noch eine Zustellvollmacht hatte, gemäß § 7 des Zustellgesetzes saniert (vgl. VwGH vom 24…
…Postannahmestelle des AA diese Post angenommen, wobei ausdrücklich festzuhalten sei, dass die Zustellung zu Handen von AA jedenfalls unrechtmäßig sei, nachdem er keinerlei Vertretungsmacht oder Vollmacht für dieses Unternehmen habe, abgesehen davon, dass dieses Unternehmen rechtlich überhaupt nicht mehr existiere. Es werde sohin der Bescheid…
…den näher bezeichneten 35 Zollanmeldungen den Namen und die UID-Nummer der TG-GmbH als Warenempfängerin angeführt, obwohl diese nicht Empfängerin der Waren gewesen sei. Da die Bfin von der TG-GmbH nicht bevollmächtigt worden sei, habe sie ohne Vertretungsmacht gehandelt. Gemäß Art. 5 Abs…