…9 EStG 1988 normierte Verteilungsbegünstigung eingeschränkt auf Künstler und Schriftsteller verfassungsrechtlich bedenklich ist. Deshalb, weil es genauso auch bei anderen Tätigkeiten zB bei Kunsthandwerkern oder Architekten, die nicht als Künstler gelten, zu einer Zusammenballung von Einkünften kommen kann, diesen Berufsgruppen aber keine Verteilungsbegünstigung zusteht (Doralt…
…der Beklagte zur Zahlung von ATS 2,000.000.-an den Kläger verpflichtete. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, z.B. der Verdienstentgang fallen nur dann unter die Verteilungsbegünstigung, wenn sie für (volle) sieben Jahre gewährt werden. Damit ist die Begünstigung auf seltene Ausnahmefälle beschränkt…
…wurde auf Grund der Betriebsübergabe an die Bw. im Jahr 1993 von dieser seither betrieben. Die Verteilungsbegünstigung gilt für Gewinne aus der Veräußerung und Aufgabe des Betriebes im Sinne des § 24 EStG. Der Antrag wurde von der Bw. erst in der Berufungsergänzung vom Juli 2010…
…28. Darin war ein Veräußerungsgewinn iHv. € 10.664,45 enthalten. (2) In seiner - händisch eingereichten - Einkommensteuererklärung für 2003 brachte der Bw. bei den gewerblichen Einkünften in Anwendung der Verteilungsbegünstigung des § 37 Abs. 2 EStG ein Drittel des im Feststellungsverfahren festgesetzten Veräußerungsgewinnes in Ansatz. Die…
…97/13/0195). Die vom Bw als Entschädigung angesprochene Ausgleichszahlung ist als Ausgleich für ein Jahr entgangener Provisionen gewährt worden. Es wären somit auch die Voraussetzungen für die Verteilungsbegünstigung nach § 37 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 nicht gegeben. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden…
…weder aus dem Gesetz abgeleitet werden, noch ist es einsichtig, das Ausmaß des in der Verteilungsbegünstigung gelegenen Progressionsvorteils vom Vorliegen oder Nichtvorliegen auszugleichender Verluste abhängen zu lassen." Wie bereits oben dargestellt sind wir der Ansicht, dass es der Sinn einer Progressionsermäßigung ist, "periodenfremde" Spitzen abzufedern…
…nicht behauptet. Der Bw. übersieht, dass § 37 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 als Einkünfte, die der Verteilungsbegünstigung unterliegen, nur diejenigen Entschädigungen im Sinne des § 32 Z 1 leg.cit. sieht, für die im Fall der lit. a oder b der Zeitraum, für den die…
…Vermögen) einzusetzen. Der Bw. müsse mit den nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes erforderlichen Mitteln alle andrängenden Gläubiger gleichmäßig befriedigen, zumal er bereits im Vorfeld der Betriebsaufgabe mit einer entsprechenden Steuerbelastung, die durch die Verteilungsbegünstigung des § 37 Abs. 3 EStG gemildert werde, rechnen habe müssen. Wenn…
…des § 24 Abs. 2 Satz 1 und 2, auf den die Steuersatz- bzw. Verteilungsbegünstigung des § 37 EStG Anwendung finden könnte. Eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob im gegenständlichen Fall überhaupt die für die Steuersatzbegünstigung notwendige "zwangsweise Beendigung der betrieblichen Tätigkeit" (konkret wegen Erwerbsunfähigkeit) vorliegt, erübrigt…
…§ 32 Z. 1 EStG (s. Doralt a.a.O. Tz. 46). Im übrigen wird festgehalten, dass die Verteilungsbegünstigung des § 37 Abs. 2 EStG für Entschädigungen i.S.d. § 32 Z. 1 nicht beantragt und daher in keinem Fall gewährt werden könnte. Es war daher spruchgemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des FA betreffend Körperschaftsteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Vom Finanzamt wurde die Körperschaftsteuer des Bw (der Verein "Bw") für das Jahr 2001…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des DI R., vertreten durch Brunnmayr & Poimer WP- u. STBER GmbH, 4020 Linz, Museumstraße 31/4, vom 4. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 14. Oktober 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder HR Mag. Gerhard Verderber, Mag. Herwig Draxler und Mag. Josef Bramer im Beisein der Schriftführerin Melanie Zuschnig über die Berufung der Bw., Ort1, Str1, vertreten durch StB GmbH, Ort2…
Das Förderziel muss in der Beseitigung oder Verminderung der Mittellosigkeit und der damit verbundenen Gefahren bestehen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Notlage selbst verschuldet ist. Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit sind aber noch nicht mit wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit gleichzusetzen. Es kann auch keine Rede davon…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 7. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 6. April 2009 betreffend Abweisung des Antrags vom 18.3.2009 auf Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides gemäß § 4a Z 3 und Z 4…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 17. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 28. Jänner 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides gemäß § 4a Z 3 und 4 EStG 1988 idF StRefG 2009…
Betriebsprüfung das Ausscheiden des Herrn E nach diesen Regeln akzeptierte. Weiters ist auszuführen, dass in diesen Fällen wie im Falle der Abschichtung von Frau EF und Frau SW wirtschaftliche Gründe vorgelegen haben, die zum Ausscheiden der Gesellschafter führten. Nachdem es sich bei der Abschichtung und…
Die bloße Gewährung von Stipendien allgemeiner Art ist nach Ansicht des erkennenden Senates nicht gemeinnützig. Abgesehen davon tritt sie mit direkten staatlichen Fördermaßnahmen (Direkttransferzahlungen) in Konkurrenz. Aus diesen Wertungen lässt sich kein unmittelbarer Bedarf aus einer zusätzlichen indirekten Förderung über eine Steuerbegünstigung, die gegenständlich von…
Das Wertpapierkonto bei der Julius Baer&Co LTD (Kurswert von 423.442,00 SFR, das sind S 4,000.505,00/€ 290.728,04) befindet sich im Ausland und dürfte ausländische Wertpapiere enthalten. Aufgrund des og Urteiles des EuGH vom 15. Juli 2004, C…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 28. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel je vom 25. November 2010 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin…