…Versandhäusern") im engeren Sinn beschränkt bleiben. Da sich aber im Zuge der Arbeiten an der "Binnenmarkt-Richtlinie" herausstellte, dass keine befriedigende Abgrenzung des "Versandhandels" zu den übrigen Versendungslieferungen gefunden werden könne, sei die Regelung ausgedehnt auf alle Lieferungen worden, bei denen die gelieferten Gegenstände direkt…
…der 6. MwSt-RL vor. Da auch die übrigen für die Anwendung der "Versandhandelsregel" maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt seien, stellten die strittigen Lieferungen der A in Österreich steuerpflichtige Versendungslieferungen im Sinne des Art 28b Teil B der 6. MwSt-RL und des Art 3 Abs. 3…
…sich der Ort der Lieferung grundsätzlich nach dem Ort, wo sich der Gegenstand im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet, bei Beförderungs- und Versendungslieferungen kommt es hingegen auf den Beginn der Beförderung oder Versendung an. Liegt dieser im Ausland, ist auch die Vermittlungsleistung nicht steuerbar…
…wenn EU-Bestimmungen dies vorsehen. Für die Richtigkeit der von der Bw. im Vorlageantrag behaupteten Höhen der Versendungslieferungen liegen keinerlei Anhaltspunkte oder Nachweise vor. Die Bw. hat selbst um eine zweite Überprüfung durch die italienischen Behörden gebeten und konnte sie anlässlich dieser Überprüfung offensichtlich auch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Wien, vertreten durch XY Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H., Wien1, vom 13. November 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 13. Oktober 2003 betreffend Umsatzsteuer 1999 bis 2001 und den endgültigen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2001 und 2002 entschieden: Der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2001 wird teilweise Folge gegeben. Der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2002 wird Folge gegeben. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., Adresse1, vertreten durch Dr. Michael Stögerer, Rechtsanwalt, 1070 Wien, Neubaugasse 3/10, vom 23. Oktober 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz, vertreten durch AA, vom 19. September 2003, Zahl: aa, betreffend Einfuhrumsatzsteuer nach der…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 30. Juli 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 15. Juli 2003 betreffend Zollschuld 2003 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO in Verbindung mit § 85c Abs. 8 ZollR-DG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adr.Bw., vertreten durch Dkfm. Heidrun Nefischer, Steuerberater, 2285 Leopoldsdorf, Seegasse 22, vom 5. Mai 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 6. Mai 2008 betreffend…
Die vom Zollamt in der Berufungsvorentscheidung zitierte Literaturstelle (Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG, Art. 3 Rz 53f) widme sich ausschließlich der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein gemäß Art. 3 Abs. 8 Satz 2 UStG vom Abnehmer aufgrund der Verwendung der UID-Nr. eines anderes…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 30. Juli 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 15. Juli 2003 betreffend Zollschuld 2003 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO in Verbindung mit § 85c Abs. 8 ZollR-DG…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 30. Juli 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 15. Juli 2003 betreffend Zollschuld 2003 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO in Verbindung mit § 85c Abs. 8 ZollR-DG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der NV, vertreten durch AR, vom 25. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 18. Februar 2008 betreffend Umsatzsteuer 3/2007 (nunmehr gerichtet gegen den Umsatzsteuerbescheid 2007) und Umsatzsteuer 4 und 5/2007 (nunmehr gerichtet…
Die Bw. gab dazu in der Stellungnahme vom 18. September 2008 an, es möge korrekt sein, dass aus den von ihr vorgelegten Beilagen nicht hervorgehe, dass konkrete Gewährleistungs- oder Garantiefälle aus den berufungsgegenständlichen Lieferungen an die C-Ltd. hätten nachgewiesen werden können. Dies sei auch…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 2. April 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Johann Smolka, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1994 und 1995 nach in Wien durchgeführter mündlicher…
2. Hinsichtlich der Vorsteuerabzugsfähigkeit für die gegenständlichen Lieferungen gelte, dass solange die objektiven Kriterien für die Vorsteuerabzugsfähigkeit gegeben sei, diese nicht versagt werden könne, selbst wenn ein Vorlieferant an einem Steuerbetrug beteiligt gewesen sei. Diese Ansicht werde sowohl von den nationalen Verwaltungsbehörden als auch vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der W. S.N.C., Möbelhandel, 33019 T., Via N. 20, vertreten durch Dr. J.P., Buchprüfer und Steuerberater, 9500 V., B-Straße 8, vom 5. März 2004 und vom 29. April 2004 gegen die Bescheide…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 4. September 2002, GZ. xxxxx, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der K-GmbH, 1xxx Wien, T-Straße xx, vertreten durch Dr. Martin Drahos, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rathausstraße 11, vom 25. September 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 18. August 2003, Zl. 100/42685/2003…
Auch diese Erhebungen sind absolut unzureichend und unrichtig. Aufgrund der beiliegenden Urkunde über die staatliche Registrierung von Subjekten unternehmerischer Tätigkeit - natürlicher Person - steht fest, dass Herr O.L. mit dem Wohnsitz in Adr.ähnlichV, Dorf mit städtischen Charakter V, Str.inV 11-A Tür 47…