Wj 1.4.1992 bis 31.3.1993 | Wj 1.4.1993 bis 31.3.1994 | Vorräte | 9.318.000,-- | 7.201.000,-- | 1.430.000,-- | 1.830.000,-- = rund 20% von 9.318.000,-- = rund 25…
…dass mit dem Zeitpunkt der Eintragung des vertragsgegenständlichen Verschmelzungsvorganges in das Firmenbuch die aufnehmende Gesellschaft (= Bw) anstelle der übertragenden Gesellschaft (= E-GmbH) als Kommanditistin mit allen Rechten und Pflichten in die Gesellschafterstellung der übertragenden Gesellschaft (= E-GmbH) bei der T-KG eintreten…
… dass mit dem Zeitpunkt der Eintragung des vertragsgegenständlichen Verschmelzungsvorganges in das Firmenbuch die aufnehmende Gesellschaft (= S.-GmbH) anstelle der übertragenden Gesellschaft (= E.-GmbH) als Kommanditistin mit allen Rechten und Pflichten in die Gesellschafterstellung der übertragenden Gesellschaft (= E.-GmbH) bei der T.-KG…
…in Wirklichkeit um einen Verschmelzungsmehrwert, der durch den Unterschiedsbetrag des Buchwertes der Beteiligung der HG (nicht der Abgabepflichtigen!) an der MSS und den niedrigeren Buchwerten des übernommnen Vermögens entstanden ist. Derartige Buchverluste aus Verschmelzungsvorgängen sind gem. Artikel I § 1 Abs. 3 StruktVG steuerlich außer Ansatz…
…Verwiesen werde weiters auf die Generalversammlungsbeschlüsse der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft vom gleichen Tag, in denen über diesen Verschmelzungsvorgang Beschluss gefasst worden sei. Sämtliche mit der Errichtung des Verschmelzungsvertrages und alle hiemit verbundenen Kosten würde die übernehmende Gesellschaft tragen. Mit notariell bekräftigtem Beschluss vom…
…Auf Grund der bestehenden Vollorganschaft zwischen T..AG und C... Aktiengesellschaft und dem damit verbundenen Ergebnisabführungsvertrag sowie im Hinblick auf die erwähnten Verschmelzungsvorgänge wurde bereits am 12.(..) Mai 1998 eine Dividendenvereinbarung zwischen C... Aktiengesellschaft und AV abgeschlossen". Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum…
…Dezember 1995 auf ihre Tochtergesellschaft, die Bw, verschmolzen (down-stream-merger). Dieser Verschmelzungsvorgang wurde am 2. Februar 1996 im Firmenbuch eingetragen, wobei gleichzeitig die C-GmbH gelöscht wurde. Zuletzt wurde mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Bw vom 26. März 1996 die Bw wieder in…
…war, bei einer ausreichenden finanziellen Verbindung möglichst großzügig Gruppenbildungen zu ermöglichen und Einschränkungen des Organschaftsrechts weitgehend abzubauen. Unstrittig war im Organschaftsregime die Übernahme der Organträgereigenschaft im Wege eines Up-Stream Verschmelzungsvorganges bei Erfüllen der übrigen Voraussetzungen zulässig. Aus den Gesetzesmaterialien ist nicht zu erkennen, dass…
…KStG fungierenden Bw1 AG auf die Bw.1 als aufnehmende Gesellschaft an und führte aus, dass durch diesen Verschmelzungsvorgang aufgrund der gegebenen zivil- und unternehmensrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge und der damit gegebenen Anwendbarkeit des § 19 BAO die bestehende Unternehmensgruppe von der Bw.1 als nunmehriger Gruppenträgerin fortgesetzt…
…wird noch angeführt, dass die E.GmbH als übertragende Gesellschaft mit der R-AG als übernehmende Gesellschaft mit Verschmelzungsvertrag vom 20.6.2008 zum Verschmelzungsstichtag 30.9.2007 verschmolzen wurde. Im Zuge dieses Verschmelzungsvorganges erhielt die Bw., als Alleingesellschafterin der E.GmbH, für ihre Anteile…
…sonstigen BP-Korrekturen die steuerpflichtigen Einkünfte mit 316.879,22 EUR (Anmerkung der Berufungsbehörde: Betrag unter Zugrundelegung des BP-Berichtes nicht nachvollziehbar) festzusetzen. In der Begründung wurde ergänzend zur Beschreibung des Verschmelzungsvorganges und der Entstehung des Confusio-Verlustes folgendes ausgeführt: "Der Begriff des Wirtschaftsgutes ist…
…Beratungsleistungen im Rahmen der laufenden Beteiligungsverwaltung anfallen oder mit der Verschmelzung zusammenhängen, würde doch im Zuge des Verschmelzungsvorganges ausschließlich Vermögen aus dem nichtunternehmerischen Bereich (Beteiligungen) übertragen (in diesem Sinne auch der vom Steuerberater angeführte Literaturbeitrag von Pernegger, ÖStZ 2002/262). Aus Sicht des Finanzamtes jedenfalls…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 22. April 1998 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 31. März 1998 betreffend Börsenumsatzsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Sparkasse…
…0,1 % des Stammkapitals der aufnehmenden Gesellschaft ebenfalls, zusammen also 100 % des Stammkapitals der aufnehmenden Gesellschaft sich im wirtschaftlichen Eigentum der SE AG mit dem Sitz in Wels befinden. Achtens: Für den gegenständlichen Verschmelzungsvorgang werden die umgründungssteuerrechtlichen Begünstigungen des Art. I Umgründungssteuergesetz in Anspruch genommen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der XX.GmbH (bis 4. Februar 2004 firmierte diese Gesellschaft als X-GmbH), Adresse, vertreten durch Stb.AB, vom 9. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 10. Juli 2007 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung…
Die Besteuerung von verschmelzungsbedingten Grundstückstransaktionen kann auch nicht mit zivilrechtlichen Unterschieden zur formwechselnden Umwandlung einer Rechtfertigung zugeführt werden: So hat etwa der BFH im Urteil vom 9.4.2008, 11 R 32/06, die unterschiedliche GrESt-Behandlung zwischen einer formwechselnden Umwandlung und der Verschmelzung mit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AG als RNF der GM, vom 6. Juli 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 16. Juni 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und Festsetzung von Anspruchszinsen 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtenen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Harald Studener, 4400 Steyr, vom 31. März 2011 gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs gemäß § 92 Abs 1 lit b BAO vom 28. Februar 2011 betreffend Verlustvorträge entschieden: Die Berufung wird…
Diese vom BMfF in den UmgrStR vertretene Rechtsansicht wurde in der Literatur mehrfach kritisiert (zB. Zöchling/Haslinger in Quantschnigg ua. Hrsg. Gruppenbesteuerung, Gruppenbesteuerung und Umgründung; Hohenwarter/Staringer in Lang ua. Hrsg, Grundfragen der Gruppenbesteuerung, Erdely in Damböck ua Hrsg, Gruppenbesteuerung, 152; Urtz in Achatz/Kirchmayr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder OR Manuela Fischer, Günter Benischek und Mag. Dr. Erich Fröch über die Berufung der Bw., vertreten durch Ancora Steuerberatung GmbH, 1120 Wien, Gierstergasse 6, vom 18. Mai 2004 gegen…