…werden, wenn die Versandwaren bei der Bestimmungsstelle, oder in den Fällen nach Artikel 406 ZK-DVO bei einem zugelassenen Empfänger gestellt worden sind, bzw. diese Waren in einem Drittland eine zollrechtliche Bestimmung erhalten haben. Grundsätzlich ist dem Warenführer, der zur Gestellung des Versandgutes verpflichtet war…
…ist als eine mit der Handhabung des Versandverfahrens vertraute Person anzusehen, welche um die Bedeutung des eine Ware begleitenden Versandpapiers T-1 Bescheid wissen muss. Im Lichte des Artikel 96 Abs.2 ZK war daher auch die Bf. zur Gestellung des von ihr übernommenen Versandgutes…
…mit der Sorgfalt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt gewesen ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, weshalb ihm fahrlässiges Verhalten anzulasten sei. H. habe sich durch die nicht nachweisliche Übergabe von seiner Verpflichtung zur Gestellung der Waren nicht…
…DVO gibt die Bestimmungsstelle die Daten der "Kontrollergebnisnachricht" in das EDV-System ein. Die Bf. hatte als zugelassener Empfänger zwar nicht die Verpflichtung zur Gestellung der im Versandverfahren an den festgelegten Warenort verbrachten Waren, aber auf Grund der Bestimmungen der ZK-DVO über die Bewilligung…
…Verpflichtung zur förmlichen Gestellung und Anmeldung nicht erfüllen könne. Angeschlossen waren der Beschwerde neben bereits aktenkundigen Unterlagen ein Schreiben der Mercedes Benz Niederlassung Ravensburg mit Faxeingang vom 30.9.2010, ein Auszug aus der Website des Bundesministeriums für Finanzen über Öffnungszeiten und Berechtigungen bei der…
…am festgelegten Warenort angekommenen Waren unterlagen daher im Beschwerdefall gem. Art. 37 ZK auch noch nach der Übernahme durch die Bf. der zollamtlichen Überwachung. Die Bf. war als zugelassener Empfänger zwar grundsätzlich von der Verpflichtung zur Gestellung der an dem festgelegten Warenort angekommenen Waren befreit…
…Empfänger zwar nicht die Verpflichtung zur Gestellung der im Versandverfahren an den Warenort bei der BB verbrachten Waren, aber auf Grund der Bestimmungen der ZK-DVO über die Bewilligung des Status des zugelassenen Empfängers die Verpflichtung zur Mitteilung des Eingangs der Waren durch Ankunftsanzeige (VwGH…
…Empfänger zwar nicht die Verpflichtung zur Gestellung der im Versandverfahren an den Warenort bei der BB verbrachten Waren, aber auf Grund der Bestimmungen der ZK-DVO über die Bewilligung des Status des zugelassenen Empfängers die Verpflichtung zur Mitteilung des Eingangs der Waren durch Ankunftsanzeige (VwGH…
…Empfänger zwar nicht die Verpflichtung zur Gestellung der im Versandverfahren an den Warenort bei der BB verbrachten Waren, aber auf Grund der Bestimmungen der ZK-DVO über die Bewilligung des Status des zugelassenen Empfängers die Verpflichtung zur Mitteilung des Eingangs der Waren durch Ankunftsanzeige (VwGH…
…Empfänger zwar nicht die Verpflichtung zur Gestellung der im Versandverfahren an den Warenort bei der BB verbrachten Waren, aber auf Grund der Bestimmungen der ZK-DVO über die Bewilligung des Status des zugelassenen Empfängers die Verpflichtung zur Mitteilung des Eingangs der Waren durch Ankunftsanzeige (VwGH…
…welche die Verpflichtungen einzuhalten hatte, die sich aus der vorübergehenden Verwahrung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben. Die Bf. war im hier maßgeblichen Zeitraum Inhaberin einer Bewilligung zur Teilnahme am Informatikverfahren gem. § 55 ZollR-DG sowie der Gestellung und Abfertigung…
…Empfänger der zollamtlichen Überwachung. Die Bf. hatte als Bewilligungsinhaberin nach Art. 406 ZK-DVO zwar nicht die Verpflichtung zur Gestellung der im Versandverfahren verbrachten Waren, aber auf Grund der Bestimmungen der ZK-DVO über die Bewilligung des Status zum zugelassenen Empfänger die Verpflichtung zur Mitteilung…
…Zeitraum bis zur Gestellung. Von der Tathandlung der vorschriftwidrigen Verbringung wird der klassische Einfuhrschmuggel erfasst. Objektive Voraussetzung für den Tatbestand des Art. 202 Abs. 3 dritter Anstrich ist ein vorübergehendes Erwerben bzw. Besitzen einer in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeschmuggelten Ware. Neben der objektiven Beteiligung…
…einen wesentlichen Beitrag zur Vollendung bzw. zum Erfolg eines Einfuhrschmuggels geleistet, wobei er wusste dass die vorschriftswidrige Verbringung eingangsabgabenpflichtiger Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft, ohne Gestellung, gegen die Zollvorschriften verstößt. Er hat durch diese Tathandlung den Tatbestand der Beteiligung an der vorschriftswidrigen Verbringung gemäß…
…von Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft. Dabei wird der Begriff der vorschriftwidrigen Verbringung nicht auf den unmittelbaren Grenzübertritt beschränkt, sondern durch Verweis auf die Artikel 38 bis 41 ZK auf den gesamten Zeitraum bis zur Gestellung. Von der Tathandlung der vorschriftwidrigen Verbringung wird der…
…Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungsstelle zu gestellen. Gemäß Artikel 203 Abs.1 ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird. Gemäß Artikel 203 Abs. 3 letzter Anstrich ZK ist gegebenenfalls die Person Zollschuldner, welche die Verpflichtungen einzuhalten…
…bis 41 ZK auf den gesamten Zeitraum bis zur Gestellung. Von der Tathandlung der vorschriftwidrigen Verbringung wird der klassische Einfuhrschmuggel erfasst. Gemäß Art.202 Abs.3 dritter Anstrich ZK ist auch die Person Zollschuldner, welche die vorschriftswidrig verbrachte Ware erworben oder in Besitz gehabt hatte…
…Gestellungspflicht beim Warenverkehr von den dort bezeichneten Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft in das übrige Zollgebiet der Gemeinschaft. Unbeschadet davon besteht hingegen gemäß der gemeinschaftsrechtlichen Norm des Artikels 361 Abs. 1 ZK-DVO auch für Gemeinschaftswaren die Verpflichtung zur Gestellung bei der Bestimmungsstelle. Der Spruch…
…und S.T. besteht. Dagegen erhob der Bf. durch seinen ausgewiesenen Rechtsvertreter fristgerecht Berufung und brachte dazu im Wesentlichen vor: Aufgrund der Verpflichtung der Abgabenbehörde zur unverzüglichen Feststellung und Mitteilung der Zollschuld wäre bereits Verjährung eingetreten. Der Bf. habe die Schmuggelfahrten weder mitgeplant noch mitorganisiert…
…und S.T. besteht. Dagegen erhob der Bf. durch seinen ausgewiesenen Rechtsvertreter fristgerecht Berufung und brachte dazu im Wesentlichen vor: Aufgrund der Verpflichtung der Abgabenbehörde zur unverzüglichen Feststellung und Mitteilung der Zollschuld wäre bereits Verjährung eingetreten. Der Bf. habe die Schmuggelfahrten weder mitgeplant noch mitorganisiert…