…RV/0498-G/09, betreffend die Umsatzsteuer für das Jahr 2005 unter Hinweis auf die Judikatur und Literatur entschieden, dass die im Rahmen der Zwangsverwaltung der Liegenschaft getätigten Vermietungsumsätze dem Bw. zuzurechnen sind. Auf die dortigen Erwägungen wird - um Wiederholungen zu vermeiden - hingewiesen. Bezüglich der…
…Bw. sondern sein mittlerweile verstorbener Vater die zur Zwangsverwaltung führenden Schulden eingegangen sei, ist für die Zurechnung der im Rahmen der Zwangsverwaltung getätigten Vermietungsumsätze ohne Relevanz. Überdies ist zu bemerken, dass die Umsatzsteuer ohnedies auf den Leistungsempfänger überwälzt wird und daher für den Unternehmer, der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Vermietung, G., vertreten durch PUCHER & PARTNER Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KEG, 8010 Graz, Rechbauerstraße 31, vom 29. November 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. September 2004 betreffend Umsatzsteuer für die…
…dieses Verfahren der vorherigen Zustimmung, im Einzelfall das Vorliegen der Voraussetzungen zu prüfen, die der Mitgliedstaat für das Recht auf Option zur Steuerpflicht von Vermietungsumsätzen normiert. Ein solches Zustimmungsverfahren zielt nach Ansicht des EuGH nicht auf die Beeinträchtigung des Vorsteuerabzugsrechts ab, sondern ermöglicht die vollständige…
…die Bw auf ihrem Rechtsstandpunkt, dass die strittigen Vorsteuern abzugsfähig seien, da sie mit künftigen steuerpflichtigen Vermietungsumsätzen (Wohnungen wären zwingend steuerpflichtig zu vermieten) in Zusammenhang stehen würden. Auch ein ursprünglich nicht beabsichtigter Verkauf wäre -wie auch bekannt sei- steuerpflichtig abgewickelt worden, wenn er nicht wieder…
Der Bw. gibt zudem selbst an, die Vorverlegung des Zeitpunktes der Fremdmitteltilgung erschien ..... gegenüber der Behörde opportun, um noch deutlicher das Vorliegen einer Einkunftsquelle auszudrücken." (Berufung, S. 6, erster Absatz). Damit wird nach ha. Ansicht gleichsam zugestanden, dass mit der Vorverlegung des Rückzahlungszeitpunktes von der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der C-Stiftung, 1xxx Wien, T-Gasse 1x, vertreten durch Baumgartner & Grienschgl GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 8010 Graz, Elisabethstraße 40, vom 11. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend Umsatzsteuer 2005 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. GmbH, Adr.Bw., vertreten durch Stb., vom 7. November 2011 und 31. Jänner 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf…
…Die Berufung wird, soweit sie sich gegen den Umsatzsteuerbescheid 2001 richtet, zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw), die Vermietungsumsätze erzielte, wurde mit Bescheid vom 12. September 2002 erklärungsgemäß zur Umsatzsteuer für das Jahr 2001 veranlagt. Dabei wurde eine abziehbare Vorsteuer von 130.400,00 S berücksichtigt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., geb. XX.XX.XXXX, im Jahr 2008 unbekannten Aufenthaltes nach Deutschland abgemeldet, vertreten durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rudolf Frisch, MAS, 1010 Wien, Dominikanerbastei 6/2, vom 14. Juni 2010 gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 und gegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des TH und Mitbes., W, vertreten durch Stb, vom 2. September 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 17. Juni 2002 betreffend Umsatzsteuer sowie einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188…
…Daher erwies sich der Ansatz lt. Betriebsprüfung als zutreffend. | Vermietungsumsätze 1987 - 1991 | Jahr | 1987 | 1988 | 1989 | 1990 | 1991 | Einnahmen Al-Gasse inkl. USt | 96.000,00 | 65.600,00 | 34.000,00 | 60…
…die Erlangung von Steuervorteilen. Können beachtliche außersteuerliche Gründe für eine - wenn auch ungewöhnliche - Gestaltung angeführt werden, ist ein Missbrauch auszuschließen. Vermietungsumsätze fallen nach diesem Erkenntnis in den Anwendungsbereich des sechsten MwSt-RL bzw. der MwStSystRL. Der damit verbundene Vorsteuerabzug allein stellt deshalb keinen Steuervorteil dar…
…objektive Nachweise für die erklärte Absicht zu verlangen, eine zu besteuerten Umsätzen führende wirtschaftliche Tätigkeit aufzunehmen. Im Berufungsfall fehlen konkrete Sachverhaltsfeststellungen über die Absicht der Ehegatten steuerpflichtige Vermietungsumsätze auszuführen. Diesbezüglich war weder aus dem angefochtenen Bescheid noch aus der oben erwähnten Niederschrift anlässlich einer Nachschau…
…von der Prüfungsabteilung mit € 442.198,68 ermittelt. Bereits im Prüfungsverfahren wurde seitens der Berufungswerberin bezüglich des Ertragswertes auf das Wiener Verfahren verwiesen. Schon zum Zeitpunkt der Abtretung lagen die Vermietungsumsätze konkret vor. Die Entwicklung der Ertragslage war zum Zeitpunkt der Übertragung schon gegeben…
…geltend gemachten Vorsteuern für den gesamten Streitzeitraum aus den Anschaffungs- und Erhaltungskosten für die Eigentumswohnung in Whg-Adresse, Top 1 sowie die erklärten Vermietungsumsätze nicht berücksichtigt. Die in den Körperschaftsteuererklärungen ausgewiesenen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wurden ausgeschieden und eine verdeckte Zuwendung in Höhe der…
…Ausführungen nicht als Vorsteuern berücksichtigt: [Grafik] Tz. 2 Vermietungsumsätze - Rechnungsausstellung Aus der Vermietungstätigkeit wurden 2003-2007 folgende Umsätze erzielt (Mietzahlungen von der Mieterin N T) | | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | Mieteinn. 10% = Umsatz | 3.963,93 …
…spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erklären. Durch die Abgabe der Verzichtserklärung für das Jahr 2000 unterlägen die Vermietungsumsätze daher bis einschließlich 2004 jedenfalls der Steuerpflicht. Aber auch für die Jahre 2005 und 2006 sei die Steuerpflicht zu bejahen…
…Umsatzsteuern im Jahr 2000 (irrtümlich nicht in die UVA aufgenommen): ATS 6.642,84. Dies ergebe ein Vorsteuerguthaben in der Höhe von ATS 297.994,33. Laut der Niederschrift über die Schlussbesprechung wurde diese Vorsteuer nicht anerkannt und die Vermietungsumsätze aus der Bemessungsgrundlage ausgeschieden; lt…
…Mieter zu tragenden Vorleistungen und Nebenleistungen. Erlöse aus V+V sind nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen, wenn in einem der beiden vorangegangenen Kalenderjahre die Vermietungsumsätze unter € 110.000,00 liegen. Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten bedeutet "Versteuerung der Einnahmen nach Zahlungseingang". Auf Basis eines…